Am Freitag, dem 18.04.2013, standen unter TOP 39 zwei von uns Grünen vorgelegte Initiativen zur Informationsfreiheit auf der Tagesordnung des Plenums des Bundestags. Neben der zweiten und dritten Beratung unseres Gesetzesentwurfs, der die Aufnahme der Informationsfreiheit ins Grundgesetz fordert, stand auch die erste Beratung eines weiteren von uns vorgelegten Antrag „Informationsfreiheit weiter entwickeln“ auf der Tagesordnung.
Der Bundestag hat vor Kurzem den umstrittenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der elektronischen Verwaltung mit den marginalen Änderungen der schwarz-gelben Koalition endgültig beschlossen. Leider ohne die von verschiedenen Seiten angemahnten Nachbesserungen, zum Beispiel was die Forderung von Datenschützern und Sicherheitsexperten, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei De-Mail standardmäßig vorzuschreiben, angeht, zu berücksichtigen. Die datenschutzrechtliche Totalverweigerung der Koalition hat dazu geführt, dass sich die Opposition geschlossen gegen das Vorhaben ausgesprochen hat. Hier Konstantins Rede.
Am 18. April debattierte der Bundestag abschließend über die Arbeit der Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft”. Konstantin und Tabea haben anlässlich der Debatte ein Resümee gezogen: Der gemeinsame Beschluss des Bundestages, die vielfältigen und komplexen Fragen zur Digitalisierung und Verbreitung des Internets durch eine Enquete-Kommission behandeln zu lassen, richtig und wichtig. Während ihren Reden machten Konstantin und Tabea deutlich, dass wir als Grüne nun erwarten, dass die circa 400 Handlungsempfehlungen der Kommission auch tatsächlich umgesetzt werden und die Bundesregierung den digitalen Wandel endlich aktiv gestaltet.
Anlässlich der anhaltenden Diskussion um die neuen Datentarife der Telekom und einen damit einhergehenden Verstoß gegen das Prinzip der Netzneutralität haben Konstantin und Tabea heute noch einmal die Position der grünen Bundestagsfrakion dargelegt und das Vorgehen der schwarz-gelben Bundesregierung, die sich bislang immer mit Händen und Füßen geweigert hat, hier endlich eine gesetzliche Regelung vorzulegen, scharf kritisiert.
Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments hat den Vorschlag für ein EU-Fluggastdatensystem mit knapper Mehrheit (30 Stimmen zu 25) heute abgelehnt! Diese Entscheidung kommentiert Jan. Das Nein zu Vorratsdatenspeicherung und Rasterfahndung ist ein großer Erfolg für den Rechtsstaat. Damit ist der Vorschlag der Europäischen Kommission begraben.
Das Thema Störerhaftung bei WLAN wird auf politischer Ebene seit langem kontrovers diskutiert. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte im November letzten Jahres vor dem Hintergrund einer seit langem intensiv geführten Diskussion um die sogenannte WLAN-Störerhaftung noch einmal angekündigt, sich der Frage endlich anzunehmen und „ein eventuell bestehendes Ungleichgewicht bei der Störerhaftung für WLAN-Betreiber“ doch noch ausgleichen zu wollen. Kurze Zeit später hat sie das Vorhaben aufgeben müssen. Nun findet im Bundestag noch einmal eine Anhörung zum Thema statt.
Die vorgeschlagene Komplettüberwachung von Fluggästen in der EU ist unverhältnismäßig und verstößt gegen grundlegende Verfassungsbestimmungen. Der konservative Berichterstatter Timothy Kirkhope hat die Abstimmung immer wieder hinausgezögert, um die Sozialdemokraten zu einer Zustimmung zu dieser generellen Rasterfahndung in der Luft zu bewegen. Die SD-Fraktion muss jetzt entscheiden, ob sie noch auf der Seite von Rechtsstaat und Grundrechten steht ...
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