Am 19. Dezember 2016 starben elf Besucher des Weihnachtsmarktes auf dem Berliner Breitscheidplatz durch einen furchtbaren terroristischen Anschlag. Haupttatverdächtiger ist der 24-jährige Tunesier Anis Amri, der zunächst fliehen konnte, jedoch in der Nacht auf den 23. Dezember 2016 von der italienischen Polizei bei einer Routinekontrolle erschossen wurde, nachdem er selbst auf die Polizisten geschossen hatte. Die Bundesregierung bleibt auch mehrere Wochen nach dem Anschlag trotz wiederholter Zusicherungen eine vollständige Aufklärung und Information des Parlaments und der Öffentlichkeit schuldig. Eine solche ist jedoch unabdingbar, denn es folgen aus dem Anschlag erneut wichtige Fragen zur Sicherheitsarchitektur in Deutschland und zur Verantwortung insbesondere auch von Bundesbehörden für mögliche Fehler bei der Behandlung des Falles Anis Amri und bezüglich der im Vorfeld der Tat zu Tage getretenen sicherheitspolitischen Defizite. Die Frage nach der Aufklärung im Fall Amri war gestern Thema einer Aktuellen Stunde im Plenum des Bundestages. Hier könnt Ihr Konstantins Rede nachschauen.
E-Petitionen boomen seit Jahren. Jede Woche werden hunderte Petitionen veröffentlicht, einige davon kommen auf Hunderttausende von Unterstützerinnen und Unterstützern– auf privaten Plattformen. Die Nutzung des Petitionsrechts beim Deutschen Bundestag hingegen hat sich zwiespältig entwickelt: Die Internetseite des Petitionsausschusses ist das mit weitem Abstand erfolgreichste Internetangebot des Bundestags, immer mehr Menschen zeichnen hier Petitionen mit. Gleichzeitig werden immer weniger Petitionen beim Bundestag eingereicht. Über die Frage, wie das Petitionsrecht belebt werden kann und wie wir dem Missbrauch durch PopulistInnen entgegentreten können, möchten wir mit Euch in einem öffentlichen Fachgespräch diskutieren.
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