Im Debattenforum des Berliner Informationsdienstes geht es augenblicklich um die Begriffe „Internet der Dinge“ und „Big Data“ - und die Frage nach der Notwendigkeit einer intensiven politischen Begleitung dieser Entwicklungen der Informationsgewinnung und Weiterverarbeitung. In einem Gastbeitrag hat Konstantin seine Sicht der Dinge beschrieben und versucht darzulegen, dass die Verquickung des derzeit ans Tageslicht kommenden staatlichen Totalüberwachungsanspruches mit der scheinbar grenzenlosen Sammelwut der IT-Unternehmen eine reale Gefahr für die grundrechtlich verbürgten Rechte auf Privatheit und Datenschutz darstellen und sich der Gesetzgeber vor diesem Hintergrund der Herausforderung der politischen und gesetzgeberischen Begleitung stellen muss.
Vor kurzem haben sich die ersten Veröffentlichungen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowdens zum ersten Mal gejährt. Seit nunmehr einem Jahr diskutieren wir über die durch den Whistleblower aufgedeckten – verfassungsrechtlich zumindest hoch umstrittenen - Praktiken verschiedener westlicher Geheimdienste. Angesichts der anhaltenden Untätigkeit der Bundesregierung und ihren Versuchen, die Aufklärung im Rahmen eines Untersuchungsausschusses des Parlaments zu sabotieren, haben am Jahrestag der Proteste verschiedene Aktionen stattgefunden, an denen auch ich mich beteiligt habe. In einem kurzen Gastbeitrag, den er für die Frankfurter Rundschau verfasst hat, fordert Konstantin die Bundesregierung auf, endlich die notwendigen Schritte zum Schutz unserer Grundrechte zu unternehmen und Edward Snwoden in einem ersten Schritt einen sicheren Aufenthalt in Deutschland zu gewähren.
Nachdem der Europäische Gerichtshof Anfang April entschieden hat, dass die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten nicht mit europäischem Recht vereinbar ist, sprach sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Reinhard Grindel für einen deutschen Alleingang und eine rasche Wiedereinführung der umstrittenen Datenspeicherung aus. Bundesjustizminister Heiko Maas kündigte hingegen an, dass es ohne eine entsprechende europäische Richtlinie keine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland geben werde. In einem kurzen “Netzpolitischer Einspruch” habe ich die Große Koalition aufgefordert, die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu begraben.
Ein ganzes Bündel von Skandalen rund um die Datensicherheit sorgte in den vergangenen Monaten für Wirbel und bescherte der innen- und rechtspolitischen Debatte einige Höhepunkte. Im Kern geht es dabei um den Erhalt unserer Grundrechte und damit unserer Freiheiten. Das Recht auf Selbstbestimmung ist in Gefahr. Betroffen sind wir alle. In einem aktuellen Beitrag für die "Profil:Grün", die Zeitschrift der Grünen Bundestagsfraktion, hat Konstantin sich einige Gedanken über die Freiheit im Digitalen und was wir für ihren Schutz tun müssen gemacht. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Anregungen freuen wir uns.
Die deutsche Bundesregierung hat in den vergangenen Monaten alles daran gesetzt, den derzeitigen Überwachungs- und Geheimdienstskandal möglichst auszusitzen. Nachdem klar war, dass die Affäre alles andere als beendet war, sah sie sich im Bundestagswahlkampf jedoch gezwungen, eine möglichst medienwirksame Maßnahme gegen das offenbar gewordene Ausmaß der Überwachung zu präsentieren. Die Idee eines "No-Spy-Abkommens" war geboren. Derzeit verfestigt sich der Eindruck, dass die US-amerikanische Seite den Deutschen nicht einmal dieses politische Feigenblatt bereit ist zu gewähren. Auch innerhalb der Bundesregierung scheint man langsam zu erkennen, dass die Erfolgsaussichten bezüglich des Zustandekommens eines No-Spy-Abkommens äußerst gering sind. In einem Gastbeitrag hat Konstantin die Sinnhaftigkeit des Abkommens in der von der Bundesregierung anvisierten Form kritisch hinterfragt. Gleichzeitig habe ich Mindestanforderungen formuliert, die ein No-Spy-Abkommen zumindest erfüllen müsste. Diese findet Ihr hier.
Die Reaktion auf die amerikanische Überwachung kann nur auf europäischer Ebene erfolgen. Jan hat am Wochenende in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung dazu einen Gastbeitrag veröffentlich. An dieser Stelle einige Auszüge. Den vollständigen Originalbeitrag findet Ihr auf den Seiten der FAZ.
Bis vor Kurzem verhandelten Union und SPD über einen Koalitionsvertrag für die kommende Legislaturperiode. U.a. auch die dort enthaltene Formulierung zur Vorratsdatenspeicherung hat für große Verwunderung gesorgt. So einigte man sich vorschnell darauf, die Richtlinie möglichst schnell umzusetzen und die Frist zur Speicherung von 6 Monate auf 3 Monate auf EU-Ebene absenken zu wollen. Diesen Kompromiss, der keiner Kompromiss ist, kritisiert Konstantin in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt. Wie immer gilt: Über Eure Kritik und Anregungen freue ich mich.
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