Nach Bekanntwerden der designierten Nachfolge von BSI-Präsident Hange kurz vor Weihnachten haben wir scharfe Kritik an der Personalie geübt. Die Benennung von Arne Schönbohm als bisherigem Präsidenten des „Cyber-Sicherheitsrates Deutschland e.V.“ wirft zahlreiche Fragen auf. Gerade angesichts der derzeitigen, massiven Vertrauenskrise in unsere digitale Infrastrukturen die Spitze einer hoch sicherheitsrelevanten Behörde mit einem Lobbyisten der IT-Wirtschaft zu besetzen, wirft ein seltsames Licht auf das Bundesinnenministerium. Arne Schönbohms bisherige beruflichen Stationen, u.a. bei EADS, aber auch im Umfeld verschiedener, durchaus fragwürdiger Firmen aus dem Bereich der digitalen Überwachungs- und Ausspähtechnologie, lassen an seiner Eignung für dieses Amt insgesamt berechtigte Zweifel aufkommen. Konstantin hat auf parlamentarischem Wege nachgehakt und verlangt Klarheit bezüglich der Personalentscheidung.
Am 16.12. 2015 fand im Ausschuss „Digitale Agenda“ ein von der Opposition beantragtes Fachgespräch zur „Effektivierung der Kontrolle des Exports von Überwachungs- und Spionagesoftware auf deutscher und europäischer Ebene und öffentliche Auftragsvergabe“ statt, über das wir hier ausführlich berichtet hatten. In dem Blogpost findet Ihr unter anderem den von den Fraktionen entworfenen Fragenkatalog sowie die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen hierzu. An dieser Stelle dokumentieren wir noch für all diejenigen, die das Fachgespräch nicht live verfolgen konnten, die Aufzeichnung.
Ob Deutscher Bundestag, US-Behörden oder Kaspersky – derzeit erreichen uns beinahe täglich neue Meldungen bezüglich gravierender IT-Angriffe. Die Parallelität der Ereignisse […]
Nicht erst seit dem durch Edward Snowden bekannt gewordenen Überwachungs- und Abhörskandal westlicher Geheimdienste ist klar, dass digitale Infrastrukturen weitreichend kompromittiert sind. Beinahe täglich erfahren wir von gravierenden Sicherheitslücken in Software und von zahlreichen Hackerangriffen. Die Hütte brennt, Konsequenzen sind lange überfällig! Die Bundesregierung hat nun ein IT-Sicherheitsgesetz vorgelegt, dass nahezu von allen Seiten völlig zurecht als verfassungsrechtlich bedenklich, unausgegorenen, widersprüchlichen und teils kontraproduktiv kritisiert wird.
Als Grüne Bundestagsfraktion unterstützen wir die stärkere Verbreitung Freier Software, die umfassende Vorteile bietet, seit langem. Freie und quelloffene Software stellt eine sichere, wirtschaftliche und nachhaltige Alternative zu proprietärer Software dar, die oftmals mit einer marktbeherrschenden Stellung einher geht, wodurch sich, das wissen wir nicht ernst seit den Enthüllungen Edward Snowdens, vielfältige, vor allem auch sicherheitstechnische Nachteile ergeben. Gerade haben wir noch einmal eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, die die Rückabwicklung der IT-Landschaft des Auswärtigen Amtes als einstigem Leuchtturmprojekt kritisch hinterfragt.
Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf eines seit Monaten in der Diskussion befindlichen IT-Sicherheitsgesetzes beschlossen. Der Entwurf wird den vor uns liegenden Herausforderungen bezüglich des Schutzes der wichtigsten Infrastruktur unserer Zeit nicht gerecht. Klar ist doch: Die Sicherheit digitaler Infrastrukturen ist massiv gefährdet. Das hat nicht zuletzt der durch Edward Snowden aufgedeckte Überwachungsskandal gezeigt. Ein umfassender und effektiver Schutz vor Ausspähung und einer Erosion der Privatsphäre ist daher eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Dennoch ist der Entwurf alles in allem bestenfalls Stückwerk. Insgesamt wird er keinen essentiellen Beitrag für mehr IT-Sicherheit leisten.
Die diesjährige Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) ist gerade vorbei. Sie fand vom 21. bis 23. November 2014 in Hamburg statt. Neben Anträgen zu den Themen gutes Leben, Freiheit und Außenpolitik sowie zahlreichen Satzungsänderungen lag u.a. auch ein - einstimmig beschlossenen - Antrag "Digitale Selbstbestimmung gewährleisten - Grenzenlose Überwachung stoppen!" der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Medien- & Netzpolitik vor, auf den wir hier noch einmal hinweisen möchten.