Hass und Hetze gegen Flüchtlinge, Ehrenamtliche und vermeintlich Andersdenkende nimmt seit Monaten beängstigende Ausmaße an. Obwohl wir wiederholt auf die Problematik aufmerksam gemacht haben, hat die Bundesregierung die Augen vor diesem Problem viel zu lange verschlossen. Sie verfolgt noch immer keine Gesamtstrategie. Das haben ihre Antworten auf unsere Kleine Anfrage zu dem Thema gerade noch einmal gezeigt.
Der Vertrag von Marrakesch verfolgt das Ziel, Menschen mit Sehbehinderung den Zugang zu Wissen zu erleichtern. Der Vertrag wurde im Juni 2013 abgeschlossen, wartet aber noch immer auf seine Ratifizierung. Damit dieser in Kraft tritt, müssen zwanzig der insgesamt 79 Verhandlungspartner den Vertrag ratifizieren. Bisher haben jedoch erst 16 Länder ratifiziert. Sowohl Deutschland als auch die EU fehlen noch. Sie befinden sich derzeit in einem Rechtsstreit über die Zuständigkeiten. Konstantin fordert Bundesregierung und Kommission auf, ihre Kompetenzstreitigkeiten, im Zuge derer derzeit Millionen sehbehinderter Menschen in Geiselhaft genommen werden, schnellstmöglich zu beenden. Sowohl Kommission als auch Bundesregierung sollten alles daran setzen, dass Sehbehinderten baldmöglichst der lange in Aussicht gestellte, verbesserte Zugang zu Wissen auch tatsächlich ermöglicht wird.
Anlässlich der heutigen Eröffnung eines Verfahrens wegen Verdachts auf Marktmachtmissbrauch gegen Facebook durch das Bundeskartellamt haben Konstantin und Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik der grünen Bundestagsfraktion, die bisherige Haltung der Bundesregierung bezüglich der Regulierung marktmächtiger Unternehmen kritisiert. Die Bundesregierung duckt sich seit Jahren weg. Eine gesetzliche Regulierung hat sie stets abgelehnt. Stattdessen hat sie allein auf Selbstregulierung gesetzt und den Anbietern so signalisiert, dass sie nichts zu befürchten haben. Die Entscheidung des Bundeskartellamts zeigt auch, dass wir für das Internet neue, moderne Wettbewerbsregeln brauchen. Die immer größere Sammlung von Daten durch bestimmte Unternehmen darf nicht erst bei Missbrauchsverfahren eine Rolle spielen. Sie muss auch bei der Analyse von Marktmacht berücksichtigt werden und in die Fusionskontrolle einfließen. Vorschläge hierzu haben wir als grüne Bundestagsfraktion unterbreitet.
In kaum einem netzpolitischen Thema steckt so viel Musik wie in Open Data. Offene Daten haben enormes Potential - sowohl für die Revitalisierung unserer Demokratie durch transparenteres und dadurch höher legitimiertes politisches Handeln, aber auch für die wirtschaftliche Entwicklung und Ermöglichung neuer, innovativer Geschäftsmodelle. Darin sind sich eigentlich alle Protagonisten einig. Dennoch gibt es gleichzeitig kaum ein Thema, dass von der Bundesregierung so sträflich vernachlässigt wird. Im Bereich Open Data ruht der See still. Das hat gerade noch einmal eine Kleine Anfrage von uns gezeigt.
Gestern debattierte der Deutsche Bundestag in erster Lesung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede, in der er die Regierungsfraktionen aufgefordert hat, noch Änderungen am Entwurf vorzunehmen, so dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleibt. Als grüne Bundestagsfraktion werden wir das weitere parlamentarische Verfahren intensiv begleiten.
Anlässlich neuer Enthüllungen bezüglich einer weitreichenden Spionage der NSA hat Konstantin heute noch einmal an die einstmals gemachten Versprechen der Bundeskanzlerin erinnert. Die neusten Enthüllungen sind ein weiterer Beleg dafür, wie weitgehend die von westlichen Geheimdiensten betriebene Spionage ist. Diese Spionage wird bei Weitem nicht nur von der US-amerikanischen NSA betrieben, sondern auch vom deutschen Bundesnachrichtendienst (BND). Kanzlerin Merkel muss ihren Versprechen endlich Taten folgen lassen.
In den letzten Monaten drehte sich die Aufklärung des internationalen Überwachungs- und Geheimdienstskandals im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Bundestags vor allem um die Frage der sogenannten „Selektoren“. Deutlich wurde: Nicht nur US-amerikanische Dienste haben mit Hilfe dieser Suchbegriffe (Telefonnummern, E-Mail-Adressen und andere Telekommunikationsmerkmale von Personen) deutsche und europäische Grundrechtsträger und Firmen ausgespäht. Auch deutsche Geheimdienste haben sowohl „Selektoren“ der NSA als auch eigene eingesetzt. Diesen Komplex wollen wir weiter aufklären – auch, um die bisherige Abwehrhaltung der Bundesregierung kritisch zu hinterfragen und die Notwendigkeit gesetzlicher Konsequenzen zu verdeutlichen.
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