Im Februar letzten Jahres konstituierte sich nach einem mehrmonatigen großkoalitionärem Hin und Her der Ausschuss „Digitale Agenda“ des Deutschen Bundestages. Am heutigen 19. Februar 2015 jährt sich der erste Jahrestag der Einsetzung des Ausschuss "Digitale Agenda" des Deutschen Bundestages. Derartige Jubiläen eröffnen einem ja immer die Gelegenheit, das eigene Wirken zu reflektieren und so zieht Konstantin ein kurzes Zwischenfazit zur Arbeit des Ausschusses.
Immer wieder haben wir in den vergangenen Jahren über das Leistungsschutzrecht für Presseverlage berichtet. Kaum ein Gesetz hat anschaulicher verdeutlicht, wie sehr die Bundesregierungen unter Angela Merkel es verpassen, den fortschreitenden digitalen Wandel unserer Gesellschaft im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gestalten. Statt die Urheberrechtsreform anzugehen, legte man ein Gesetz vor, das niemandem nützt. Auf Grundlage einer von Grünen und Linken gemeinsam vorgelegten Initiative wird sich der Rechtsausschuss nun in einer weiteren öffentlichen Anhörung mit der Thematik befassen.
Auf über 500 Rechnern auf der ganzen Welt haben Sicherheitsforscher von Kaspersky eine hochkomplexe Schadsoftware entdeckt, die offenbar aus den Schmieden des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA stammt. Die Schadsoftware wurde auch auf Rechnern bundesdeutscher Unternehmen gefunden. Der erneute Fund mutmaßlicher NSA-Schadprogramme müsste die Bundesregierung alarmieren. Derzeit ist jedoch nicht erkennbar, dass sie in irgendeiner Weise eine Antwort auf diese rechtsstaatlich gefährliche Entwicklung hat.
Der ,,Safer-Internet-Day” bietet die Gelegenheit, sich den Herausforderungen beim Umgang mit den eigenen Daten im Internet bewusst zu werden und gleichzeitig die politisch Verantwortlichen an ihre Verpflichtung, den Schutz unserer privaten Daten sicherzustellen, zu erinnern. Für die Bürgerrechte in der digitalen Welt bedarf es politischer Antworten, die technisch flankiert werden müssen. In seinem Beitrag fordert Konstantin die Bundesregierung noch einmal mit Nachdruck dazu auf, hier endlich tätig und ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
Die Verwendung von Daten des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA durch den britischen Partnerdienst GCHQ war illegal. Das hat ein britisches Geheim-Gericht heute in einem ebenso überraschenden wie hoffentlich richtungsweisenden Urteil entschieden. Das Gericht stellte fest, dass der Zugriff auf Daten aus den Programmen PRISM und UPSTREAM bis Dezember 2014 illegal war. Wir begrüßen die Entscheidung des britischen Gerichts ausdrücklich. Sie stellt einen ersten wichtigen Erfolg für die Bürgerrechte aller Europäerinnen und Europäer dar. Das Gericht hat zumindest für die Vergangenheit bestätigt, dass die Praxis der Zusammenarbeit der Geheimdienste von Großbritannien und den USA, GCHQ und NSA, illegal war und gegen geltendes Menschenrecht verstieß.
An diesem Donnerstag werden zwei Zeugen des Bundesnachrichtendienstes angehört. Im Vorfeld der Sitzung berichteten Medien über ein Massenüberwachungssystem, in das der Bundesnachrichtendienst, sollten sich die Berichte als zutreffend erweisen, tief verstrickt war. Zudem kam es im Vorfeld der heutigen Sitzung zu einem Einschüchterungsversuch von Bundesregierung und Bundesnachrichtendienst gegenüber den Abgeordneten.
Die neuste AGB-Änderung Facebooks steht unmittelbar vor der Tür. Der Rechtsausschuss diskutierte mit Vertretern des Unternehmens und der Bundesregierung. HIer wurde klar: Obwohl die Bundesregierung sagt, dass das Unternehmen klar gegen deutsches Recht verstößt, will man keine gesetzgeberischen Schritte dagegen unternehmen. Die 25 Millionen deutschen Nutzerinnen und Nutzer lässt man somit weiter allein. Der Verweis auf die kommende EU-Datenschutzreform reicht gewiss nicht aus. Die Bundesregierung muss endlich handeln.
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