Automatisch und ungefragt gefilmt und erfasst werden - nur weil Du einen Zug erreichen willst? Diese orwellsche Vision ist zumindest probeweise für eine Gruppe aus Testpersonen am Berliner Bahnhof Südkreuz Realität geworden. Neben den bürgerrechtlichen Bedenken ist aber auch die konkrete Rechtsgrundlage zweifelhaft. Zudem wurden mehr Daten gesammelt, als die Testpersonen zuvor eingewilligt hatten. Auf diese offenkundigen Probleme haben wir lange vorher hingewiesen und mit einer Kleinen Anfrage bei der Bundesregierung nachgehakt. Die Antworten zeigen deutlich - sein hochproblematisches Prestigeprojekt wollte der Innenminister partout vorm Wahlkampf durchdrücken. Nachdem Digitalcourage aufdeckte, dass erheblich mehr Daten gesammelt werden, muss das Vorhaben nun allerspätestens abgebrochen werden.
Die Videoüberwachung und -aufzeichnung in Zügen und Bahnhöfen soll weiter ausgebaut werden. Eine entsprechende Grundsatzvereinbarung haben Deutsche Bahn und Bundesinnenministerium geschlossen. Anlässlich der Pläne habe ich heute noch einmal klargestellt, dass die Videoüberwachung von Bahnhöfen und Zügen einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger darstellt. Selbstverständlich sind auch Bahnhöfe Freiheits- und Kommunikationsräume. Sie deshalb allein zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls auszuweiten, ist rechtlich ausgeschlossen.
Im Gegensatz zur mächtigen Nato-Drohne oder zur haushaltsbeschädigenden BMVG-Drohne wirkt die Diskussion über die Pläne der Deutschen Bahn, zukünftig Drohnen zur Verhinderung von nächtlichen Sprühaktionen und Metalldiebstählen einzusetzen auf den ersten Blick nachrangig. Dennoch stellen sich angesichts der Pläne der Bahn zahlreiche, vor allem datenschutzrechtliche Fragen. Dies wissend beschwichtigt die Bahn: Die Drohnen sollen nur gegen Sprayer und Metallräuber eingesetzt werden und nur über Gelände der Deutschen Bahn zum Einsatz kommen. Dabei gibt es durchaus sinnvolle Anwendungen, etwa bei Feuerwehr- oder Rettungseinsätzen, hier aber geht es um Drohnen zur Überwachung zur Verhinderung von Straftaten.
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