Im Rahmen der Grünen Digital Working Group haben wir am 7. März 2018 das Hearing „The Future of Artificial Intelligence […]
Am 19. September 2017 hat die Europäische Kommission offiziell ihre neue Cyber-Sicherheitsstrategie vorgestellt. Einige Punkte darin sind begrüßenswert und können […]
#SicherImNetz Die Europäische Kommission hat am Mittwoch, den 13. September 2017, ihr Strategiepapier zum Thema „Cybersicherheit“ veröffentlicht. Im Zeitalter zunehmender […]
Seit unserem erfolgreichen letzten Netzpolitischen Kongress „Ein Gesellschaftsvertrag für das digitale Zeitalter“ vor vier Jahren hat sich viel verändert. Die Digitalisierung aller Lebensbereiche schreitet so schnell voran, dass oftmals die Zeit zur Reflektion fehlt. Ob Automatisierung, Robotik, künstliche Intelligenz, Internet der Dinge oder datengetriebene Vorhersagen - kaum eine technische Entwicklung, die nicht grundlegende Fragen nach ethischen Grundsätzen aufwirft. Doch wie kann eine Ethik der digitalen Gesellschaft aussehen? Welche Regulierungsfragen entstehen für den Gesetzgeber, bei der Autonomisierung im Verkehr, in der Arbeitswelt oder im Bereich der Gesundheit und Pflege? Wie sieht eine zukunftsweisende Digitalisierungspolitik aus, die eine ethische Dimension immer mitdenkt? Diese und weitere Fragen wollen wir im Rahmen des 3. Netzpolitischen Kongresses diskutieren.
Im Debattenforum des Berliner Informationsdienstes geht es augenblicklich um die Begriffe „Internet der Dinge“ und „Big Data“ - und die Frage nach der Notwendigkeit einer intensiven politischen Begleitung dieser Entwicklungen der Informationsgewinnung und Weiterverarbeitung. In einem Gastbeitrag hat Konstantin seine Sicht der Dinge beschrieben und versucht darzulegen, dass die Verquickung des derzeit ans Tageslicht kommenden staatlichen Totalüberwachungsanspruches mit der scheinbar grenzenlosen Sammelwut der IT-Unternehmen eine reale Gefahr für die grundrechtlich verbürgten Rechte auf Privatheit und Datenschutz darstellen und sich der Gesetzgeber vor diesem Hintergrund der Herausforderung der politischen und gesetzgeberischen Begleitung stellen muss.
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