Bereits im Vorfeld der Vorlage der Digitalen Agenda der Bundesregierung wurde spekuliert (Link Ulf), ob die Bundesregierung die Störerhaftung nur für kommerzielle Anbieter von WLANs abschaffen will. Nach ziemlich wirren Aussagen der „drei federführenden Minister“ während der Vorstellung der Digitalen Agenda in der Bundespressekonferenz habe ich noch einmal bei der Bundesregierung nachgehakt. Und in der Tat sieht es so aus, als würde die Bundesregierung, trotz zahlreicher anderslautender Absichtserklärungen, die Störerhaftung tatsächlich nur für kommerzielle, nicht aber für private Anbieter abschaffen wollen. Offiziell ist die Meinungsbildung jedoch noch nicht abgeschlossen. Doch schon heute ist klar: Nur durch Änderungen der MdBs von Union und SPD besteht noch eine realistische Chance, die Vorlage der Bundesregierung im Bundestag noch dahingehend zu verbessern, die Störerhaftung auch für Private abzuschaffen.
Weitgehend unbeobachtet finden seit 2009 Verhandlungen zwischen der EU und Kanada über Zollabbau, gegenseitige Anerkennung von Standards sowie über Dienstleistungsliberalisierung und Fragen der Arbeitnehmerfreizügigkeit statt. Am 18. Oktober 2013 besiegelten Kommissionpräsident José Manuel Barroso und der kanadische Premierminister Stephen Harper die politische Einigung. Texte wurden in der Folge jedoch nicht oder lediglich in Form einzelner geleakter Kapitel öffentlich. Seit kurzem liegt dem Bundestag der Vertragstext des Abkommens vor. Monatelang hat sich die Bundesregierung vor einem klaren Bekenntnis zu diesem Abkommen gedrückt. Nun muss die Bundesregierung endlich Farbe bekennen.
Gestern tagte das Bundeskabinett. Unter anderem verabschiedete das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetztes und der Stellung des/der Beauftragten für den Datenschutz. Eine solche Änderung war einerseits lange überfällig, andererseits springen die vorgeschlagenen Änderungen viel zu kurz. Als grüne Bundestagsfraktion hatten wir bereits 2011 sehr viel weitergehende Änderungen eingefordert. An diese werden wir die Bundesregierung in den nächsten Monaten noch einmal erinnern.
Am Mittwoch stellte die Bundesregierung ihren Entwurf einer „Digitalen Agenda“ vor. Konstantin und Tabea haben den Inhalt der Agenda und das Vorgehen der Bundesregierung kritisiert. In einem aktuellen Beitrag für die Zeitschrift „Promedia“ hat sich Konstantin noch einmal etwas ausführlicher mit der Vorlage der Großen Koalition beschäftigt. Der Artikel erscheint in der Promedia-Ausgabe Nr. 9/2014, ist aber bereits vorab auf medienpolitik.net veröffentlicht wurden, so dass wir auch hier auf den Artikel aufmerksam machen.
Anlässlich der heutigen Vorstellung eines Entwurfs einer „Digitalen Agenda“ haben Tabea und ich heute das Vorgehen der Bundesregierung kritisiert. Im Zuge der Vorlage wurde deutlich: Netzpolitisch irrlichtert die Große Koalition weiter. Ihre „Digitalen Agenda“ ist ein Rückschritt hinter längst erarbeitete netzpolitische Positionen. Zurecht sind neben vielen Akteuren aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft auch die Abgeordneten der Großen Koalition enttäuscht. Der vorgelegte Entwurf ist kaum mehr als ein Sammelsurium längst bekannter Positionen, die teilweise sogar weit hinter den Vereinbarungen des schwarz-roten Koalitionsvertrags zurückbleiben.
Anlässlich der neuesten Enthüllungen, der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) habe auch Telefongespräche amerikanischer Politiker abgehört und zudem den Nato-Partner Türkei ausgespäht, hat Konstantin gestern die Kanzlerin aufgefordert, sich umgehend zu erklären. Die neuesten Enthüllungen bestätigen unsere Vermutung, dass auch deutsche Dienste in dem grundrechtswidrigen Spiel des gegenseitigen Ausspionierens eine aktive Rolle einnehmen. Wer die USA, wie Abgeordnete der Union, als “digitale Besatzungsmacht” betitelt, aber nichts für die Einschränkung der eigenen Dienste tut, macht sich transatlantisch völlig unglaubwürdig und richtet massiven Schaden an.
Gestern berichtete netzpolitik.org über einen von der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte erstellten Bericht über Privatsphäre im digitalen Zeitalter, den die Generalversammlung im Dezember 2013 verabschiedet und die britische NGO Privacy International nun analysiert und kommentiert hat. Die NGO kommt zu dem Schluss, dass der im Dezember 2013 verabschiedete Bericht ein Wendepunkt in der internationalen Debatte über das Recht auf Privatsphäre darstellen könnte. Der Bericht, der von der Generalversammlung in Auftrag gegeben wurde, basiert inhaltlich wesentlich auf dem letzten Staatenbericht des UN-Menschenrechtsausschusses vom März 2014. Als Grüne Bundestagsfraktion begrüßen wir die Berichte der Vereinten Nationen ausdrücklich und sehen uns einmal mehr in unserer Rechtsauffassung bestätigt.
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