Heute wurde im Plenum des Europäischen Parlaments mit großer Mehrheit die Richtlinie über kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken im Binnenmarkt angenommen. In den letzten Jahren mussten Verwertungsgesellschaften europaweit viel Kritik einstecken, zu Recht: Es gibt einen dringenden Reformbedarf, was demokratische Mitbestimmung, Transparenz, good governance und digitales Management der Verwertungsgesellschaften angeht. Die EU Kommission hat im letzten Jahr - mit großer Verzögerung - das Thema aufgegriffen und einen Richtlinienvorschlag vorgelegt. Als Vizepräsidentin des Kulturausschusses im Europäischen Parlament freut sich Helga Trüpel über den heutigen Beschluss und skizziert grüne Verhandlungserfolge.
Bereits 2012 gab es einen Einbruch in die Datenbank des Schengen-Informationssystems in Dänemark. Die Bundesregierung informierte monatelang weder die Öffentlichkeit noch die unmittelbar Betroffenen von dem Hack. Sie hat damit auf nicht nur die verfassungsrechtlich verbürgten Rechte der betroffenen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, sondern auch die demokratischen Teilhaberechte des Parlaments missachtet. Vor diesem Hintergrund und um Licht ins Dunkel zu bringen und Verantwortlichkeiten zu klären, hat Konstantin die Bundesregierung Ende letzter Woche zu dem Vorgang befragt.
Eckhard von Klaeden wechselte noch während der 17. Wahlperiode direkt aus dem Kanzleramt zur Daimler AG und ist dort heute […]
Die deutsche Bundesregierung hat in den vergangenen Monaten alles daran gesetzt, den derzeitigen Überwachungs- und Geheimdienstskandal möglichst auszusitzen. Nachdem klar war, dass die Affäre alles andere als beendet war, sah sie sich im Bundestagswahlkampf jedoch gezwungen, eine möglichst medienwirksame Maßnahme gegen das offenbar gewordene Ausmaß der Überwachung zu präsentieren. Die Idee eines "No-Spy-Abkommens" war geboren. Derzeit verfestigt sich der Eindruck, dass die US-amerikanische Seite den Deutschen nicht einmal dieses politische Feigenblatt bereit ist zu gewähren. Auch innerhalb der Bundesregierung scheint man langsam zu erkennen, dass die Erfolgsaussichten bezüglich des Zustandekommens eines No-Spy-Abkommens äußerst gering sind. In einem Gastbeitrag hat Konstantin die Sinnhaftigkeit des Abkommens in der von der Bundesregierung anvisierten Form kritisch hinterfragt. Gleichzeitig habe ich Mindestanforderungen formuliert, die ein No-Spy-Abkommen zumindest erfüllen müsste. Diese findet Ihr hier.
Seit Mittwoch läuft bereits die Neujahrsklausur der Grünen Bundestagsfraktion in Weimar, bei der unter anderem die Schwerpunkte der inhaltlichen Arbeit der nächsten Monate festgelegt wurden. Konstantin berichtet in einem Beitrag aus Weimar und den dort gefassten Beschlüssen. Als Koordinator des Arbeitskreises III freut sich Konstantin besonders darüber, dass sich die Fraktion darauf verständigt hat, sich in den nächsten Monaten neben der Energiewende vor allem dem Schutz und dem Ausbau der Bürger- und Menschenrechte besonders intensiv widmen zu wollen.
Ehrenamtliches Engagement kostet viel Zeit, aber auch Geld. Als Abgeordneter hat Konstantin die Expertise der AktivistInnen verschiedener Organisationen aus dem Bereich der digitalen Bürgerrechtspolitik, die in der hinter uns liegenden Legislatur auf zahlreichen Podien, bei zahlreichen Veranstaltungen und Kongressen, aber zum Beispiel auch im Rahmen verschiedener Anhörungen im Bundestag, für ihre wichtigen Ziele geworben haben, immer sehr geschätzt. Daher ist es ihm ein Anliegen, die wichtige Arbeit persönlich zu unterstützen.
Heute hat Transparency International ihren EU-Whistleblowerbericht vorgelegt. Als Grüne haben wir den Bericht begrüßt. Whistleblower leisten einen großen gesellschaftspolitischen Beitrag zur Bekämpfung von Straftaten und Missständen. Korruptions-, Umwelt- und Steuerstraftaten sowie sonstige Missstände können oftmals erst durch interne Informationen aufgedeckt werden. Trotz des großen öffentlichen Interesses an diesen Informationen drohen WhistleblowerInnen häufig arbeits- und/oder dienstrechtliche Konsequenzen. Die Rechtsprechung ist hier leider zu vage, so dass für die Handelnden weiterhin Rechtsunsicherheit besteht. Die heutige Rechtsunsicherheit für Hinweisgeber zu beseitigen und den deutlichen Aufforderungen an die Bundesrepublik Deutschland endlich nachzukommen, muss vordringliche Aufgabe der kommenden Bundesregierung sein.
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