Gestern hat sich der Unterausschuss Neue Medien mit #PRISM und #TEMPORA beschäftigt. Die Bundesregierung gibt sich weiter ahnungslos. Von beiden Programmen will sie nur aus den Medien erfahren haben. Nach der gestrigen Sitzung hat der Deutschlandfunk Konstantin zu den nun bekannt gewordenen Abhörpraktiken interviewt. Das Interview dokumentieren wir auch an dieser Stelle noch einmal.
Am Montag, dem 18. März 2013, fand im Rahmen der 31. Sitzung des Unterausschusses Neue Medien ein öffentliches Gespräch zur „Stiftung Datenschutz“, zudem neben Peter Schaar als Bundesdatenschutzbeauftragter auch der Präsident der Stiftung, Frederick Richter, eingeladen war, sowie im Anschluss, ein Austausch mit dem Bundeswirtschaftsministerium zum Thema „Internetverwaltung“ statt, bei dem es vor allem um das Domain-Namen-System einschließlich der Top-Level-Domains sowie sonstige aktuelle Entwicklungen im Bereich der Internetverwaltung ging. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video für all diejenigen, die Ausschusssitzung nicht live verfolgen konnten.
Am Montag, dem 18. März 2013, findet ab 13:00 Uhr im Sitzungssaal 4.400 des Paul-Löbe-Hauses des Deutschen Bundestags die 31. Sitzung des Unterausschusses Neue Medien statt. Auf der Tagesordnung stehen zweit Tagesordnungspunkte: Zunächst wird ein öffentliches Gespräch zur „Stiftung Datenschutz“ stattfinden. Im Anschluss hieran findet ein Austausch zum Thema „Internetverwaltung“ statt. Hier wird es vor allem um das Domain-Namen-System einschließlich der Top-Level-Domains sowie sonstige aktuelle Entwicklungen im Bereich der Internetverwaltung gehen.
Derzeit herrscht einige Unklarheit zum weiteren parlamentarischen Vorgehen in Sachen Leistungsschutzrecht, die wir mit diesem Beitrag versuchen aufzuräumen. An diesem Freitag wird der Bundestag, zumindest aller Voraussicht nach, über das höchst umstrittene Gesetzesvorhaben in 2./3. Lesung beraten und final abstimmen. Die Bundesregierung rennt sehenden Auges in die nächste Misere. Sie legt ein Gesetz vor, mit dem wirklich keiner zufrieden kann und das ganz offensichtlich zu einer weiteren Rechtunsicherheit beitragen wird. Letztendlich hat diese Vorlage nur einen Sinn: Das Gesicht der Kanzlerin zu wahren, die wenigen großen Verlagen ein verfrühtes Wahlkampfgeschenk versprochen hatte.
Nachdem vor Kurzem bereits eine Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zum geplanten und hoch umstrittenen Leistungsschutzrecht für Presseverlage stattgefunden hat, haben sich die Obleute des Rechtsausschusses heute darauf verständigt, dass weitere Beratungen dringend notwendig sind. Hierfür hatten auch wir Grünen uns eingesetzt. Besonders freuen wir uns, dass es im Rahmen der jetzigen Beratungen gelungen ist, zwei Dinge durchzusetzen, die im Rahmen der Beratungen des Rechtsausschusses – vollkommen zu Recht – für einigen Unmut gesorgt hatten: So ist zu der jetzigen Anhörung, nachdem während des Expertengesprächs des Rechtsausschusses lediglich ein Protagonist der öffentlichen Debatte vertreten war, nunmehr auch ein Vertreter des Unternehmens google geladen. Zudem wird die jetzige Anhörung gestreamt, d.h. alle diejenigen, die eine Teilnahme auch aufgrund der Kurzfristigkeit nicht realisieren können, haben die Möglichkeit, die Anhörung live zu verfolgen.
Im Rahmen seiner 28. Sitzung am Montag, dem 10.12.2012, berät der Unterausschuss Neue Medien in öffentlicher Sitzung zum Thema "Open Data - Aktivitäten zur Errichtung eines Bund, Länder und Kommunen übergreifenden Portals". Die Bundesregierung wird in Person der Staatssekretärin des Bundesministerium des Inneren, Cornelia Rogall-Grothe, die zugleich IT- Beauftragte der Bundesregierung ist, einen Sachstandsbericht geben. Im direkten Anschluss an die Sitzung zum Thema Open Data findet eine weitere Sitzung des Unterausschusses Neue Medien statt – bedauerlicherweise ist diese nicht öffentlich.
Die Diskussion um die Wahrung der Netzneutralität und darüber, ob es einer gesetzlichen Festschreibung dieses grundlegenden Prinzips des Internets wie wir es heute kennen, bedarf, wird seit langem, sowohl auf bundesdeutscher wie auf europäischer Ebene intensiv geführt. So hatte die für die Digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin Kroes vor einem guten Jahr eine Untersuchung in Auftrag gegeben und begleitend einen Konsultationsprozess gestartet, um den Bedarf an weiteren – auch gesetzgeberischer – Handlungen auszuloten. Erste Ergebnisse der Studie, die zu dem Schluss kommt, dass zahlreiche Telekommunikationsfirmen gegen das Prinzip eines freien und offenen Internets und der Netzneutralität verstoßen, liegen nun vor - und sollen im Rahmen eines öffentlichen Expertenegsprächs am 5. November im Bundestag erörtert werden.
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