Das größte soziale Netzwerk der Welt begibt sich in einen weiteren datenschutzrechtlich hoch problematischen Bereich. Durch die ständige Auswertung aller hochgeladenen Bilder mit automatisierter Gesichtserkennungssoftware wird die Identifizierbarkeit von Personen ungefragt ausgeweitet. Dieser Vorgang könnte angesichts der nahezu 20 Millionen Facebook-Kunden allein in Deutschland nicht mehr und nicht weniger als der Anfang vom Ende der Anonymität nicht nur im Netz, sondern auch in realen öffentlichen Räumen bedeuten.

Anstatt Datenschutz als Grundeinstellung zu bieten, sind es erneut die Nutzerinnen und Nutzer, die von sich aus aktiv werden müssen, wenn sie eine automatisierte Erkennung und Namenszuordnung ihrer Bilder verhindern wollen. Dieses Opt-Out ist angesichts einer möglichen Zuordnung von Gesichtern zu Namen und anderen von den Nutzerinnen und Nutzern eingestellten Daten absolut nicht ausreichend. Das Unternehmen, das im Vorfeld nur unzureichend über den Schritt informiert hat, scheint aus den Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit nichts gelernt zu haben.

Die Bundesregierung schaut dem Treiben weiterhin untätig zu, anstatt einen vernünftigen Regelungsrahmen vorzugeben.

Bundesverbraucherschutzministerin Aigner lässt die Nutzerinnen und Nutzer weiter im Regen stehen. Auch der Bundesinnenminister, der gerade erst erklärt hat, dass es keiner gesetzgeberischen Tätigkeit in dem Bereich bedürfe, wird durch das Vorgehen Facebooks Lügen gestraft. Und der mittlerweile in die Zuschauerrolle verwiesenen FDP fällt nichts weiter dazu ein, als die gesamte Verantwortung wieder einmal den Nutzern selbst in die Schuhe zu schieben.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung war angetreten, um für mehr Datenschutz im Internet zu kämpfen. Sie hat offenbar jeglichen Anspruch an sich selbst, einen verbesserten Datenschutz zu gewährleisten, inzwischen aufgegeben. Das gleicht angesichts der gegenwärtig rasanten Entwicklungen im Internet einem politischen Offenbarungseid.

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