Mit kaum einem netzpolitischen Thema hat sich der Bundestag, nicht nur in einer eigenen Projektgruppe der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“, in dieser Legislatur so intensiv beschäftigt wie mit der Netzneutralität. Immer und immer wieder haben wir hier auf die Diskussionen aufmerksam gemacht und ausführlich darüber gebloggt.

Stets ging es bei der Diskussion vor allem um die Fragen, ob die Netzneutralität überhaupt bedroht sei und wie dieses grundlegende Prinzip, das den Erfolg des Netzes, wie wir es heute kennen, erst ermöglicht hat, gesetzlich abgesichert werden kann. Obwohl es eine entsprechende Passage sogar in den schwarz-gelben Koalitionsvertrag geschafft hatte, war die Koalition aus CDU/CSU und FDP stets der Meinung, eine gesetzliche Regelung brauche man nicht, zumal es ja eigentlich gar keine Verstöße gegen die Netzneutralität gäbe. Entsprechende Hinweise auf massive Verstöße, die zum Beispiel von den Europäischen Regulierungsbehörden vorgebracht wurden und die im Mobilfunkbereich seit langem festgestellt werden, ignorierte man.

Anträge und Gesetzesentwürfe der Oppositionsfraktionen die das Ziel verfolgten, eine gesetzliche Regelung zum Schutz der Netzneutralität vorzulegen, wurden wiederholt abgelehnt. Statt das Prinzip der Netzneutralität tatsächlich gesetzlich zu sichern, zog man es vor, im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) lediglich die Möglichkeit des Erlassens einer Verordnung zur Wahrung der Netzneutralität zu schaffen, was vielfach – auch von uns – kritisiert wurde. Auf Seiten von CDU/CSU und FDP zog man es aus einer völlig falsch verstandenen Wirtschaftsnähe, statt einmal eine klare Kante zu zeigen, vor, abzuwarten, bis das Kind netzpolitisch noch tiefer in den Brunnen gefallen ist. Dort liegt es spätestens seit Bekanntwerden der Pläne der Deutschen Telekom.

Nach einem entsprechendem öffentlichen Protest gegen die Pläne der Telekom, die daraufhin – leider jedoch nur teilweise – hiervon wieder Abstand nahm, und dem Verfassen eines Offenen Briefes an das Unternehmen durch den Bundeswirtschaftsminister, sollte sich nun also zeigen, was die Möglichkeit des raschen Erlassens einer Verordnung tatsächlich wert ist. Schon in einer hierzu auf Grundlage einer Eingabe an den Petitionsausschuss des Bundestages stattgefundenen Anhörung wurde schnell deutlich, dass die vom Wirtschaftsministerium vorgelegte Verordnung kaum das Papier wert war, auf dem sie stand. Auf die zahlreichen an die Vertreter der Bundesregierung gerichteten Fragen, zum Beispiel die, was unter den verschiedenen völlig unklaren juristischen Formulierungen in dem Entwurf eigentlich zu verstehen ist, wusste man auch keine Antwort.

Unsere Befürchtungen, dass die vom Ministerium vorgelegte Verordnung nicht nur zahlreiche „Schlupflöcher“ enthielt, sondern diese letztendlich sogar das Vorgehen der Telekom legitimieren würde, konnte man nicht widerlegen – ganz im Gegenteil. Nachdem es von allen Seiten Kritik hagelte, sah man offenbar auch auf Seiten der Bundesregierung ein, dass der vorgelegte Entwurf keinesfalls im Stande war, die Netzneutralität zu sichern und so zog man den ursprünglichen Verordnungsentwurf still und leise zurück. Zwischenzeitlich legte, hierauf hatten alle Beteiligten mit Spannung gewartet, auch die Europäische Kommission einen entsprechenden Vorschlag vor. Auch sie hatte immer wieder, von verschiedenen Resolutionen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments hierzu aufgefordert, eine gesetzliche Wahrung in Aussicht gestellt. Leider enttäuschte auch ihr Vorschlag auf ganzer Linie.

Unterdessen arbeitete man im Bundeswirtschaftsministerium an einer neuen Auflage der Verordnung nach § 41 a TKG. Um es gleich vorweg zu nehmen. Die nun vorgelegte Initiative macht den Eindruck, als habe man den immer wieder öffentlich geäußerten Anspruch, das Prinzip der Netzneutraltität zu sichern, auf Seiten des FDP-Ministeriums nun endgültig aufgegeben. So unterscheidet die nun vorgelegte Initiative – sehr bewusst – zwischen dem bisher geltendem  „Best Effort“-Prinzip und davon „logisch getrennten Netzen“ mit separaten Angeboten, sogenannten „Managed Services“.

Laut dem Entwurf solle gleichzeitig sichergestellt werden, dass unterschiedliche „Transportklassen“ nicht dazu führen dürften, „die Fortentwicklung des Best-Effort-Internets“ zu behindern. Die Betreiber sollen in diesem Zusammenhang verpflichtet werden, „eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung zu gewährleisten“. Eine „willkürliche Verschlechterung von Diensten oder die ungerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs in den Telekommunikationsnetzen“ solle unzulässig sein. Im Klartext bedeutet das nicht nur, dass nicht nur die äußerst schwammigen und oftmals unklaren juristischen Formulierungen aus dem ersten Verordnungsentwurf in den zweiten übernommen wurden, sondern das Zwei-Klassen-Internet, vor dem wir mit zahlreichen Verbündeten seit Jahren warnen, endgültig der Weg geebnet wird, wobei – offenbar nur, um den Schein zu wahren – gewisse Verhaltensregeln für die Reste des offenen Internets, wie wir es heute kennen, eingezogen werden sollen.

Eine „inhaltsneutrale, an technischen Erfordernissen orientierte Transportklassifizierung“ wird vom Bundeswirtschaftsministerium nicht als „willkürliche Verschlechterung von Diensten“ gewertet, solange den Nutzerinnen und Nutzer  gewisse „Wahlmöglichkeiten“ erhalten bleiben. Mit anderen Worten: „Wer mehr zahlen kann, wird halt schneller bedient.“ Insgesamt ist der gesamte Vorgang ein einziger, weiterer Offenbarungseid von Schwarz-Gelb, mit den Herausforderungen des digitalen Wandels umzugehen. Erweckte man nach Vorlage des ersten Entwurfs noch den Eindruck, man sei schlicht bei der Vorlage überfordert, zeigt sich nach Vorlage des zweiten Entwurfs endgültig, dass man den Anspruch, die Netzneutralität tatsächlich effektiv zu sichern, in Wahrheit längst aufgegeben hat.

Das überarbeitete Papier befindet sich derzeit in der Abstimmung mit den anderen Ressorts und Verbänden. War der vorgesehene Zeitplan für die Beteiligung des Parlaments schon nach Vorlage des ersten Entwurfs denkbar knapp, so ist es aus heutiger Warte ausgeschlossen, dass die Verordnung den Bundestag noch vor Ende der Legislatur erreicht. Einem begleitendem Informationspapier ist zu entnehmen, dass das Bundeswirtschaftsministerium eine neue Abstimmungsrunde eingeleitet hat, um „eingehende Erörterungen“ zu ermöglichen. So hat das Ministerium am 27. August und 5. September zu zwei Workshops eingeladen, um den Verordnungsvorschlag sowohl mit Inhalteanbietern und Nutzern als auch mit den Netzbetreibern zu diskutieren. Ein Beschluss des Bundeskabinetts und eine Beteiligung des Parlaments erscheinen vor diesem Hintergrund vor den Bundestagswahlen im September aus Zeitgründen nicht mehr möglich. Da mich interessiert, ob die Bundesregierung dies mittlerweile auch einsieht, habe ich heute folgende Frage an sie gerichtet:

Inwiefern ist es aus Sicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund eines nochmals überarbeiteten Referentenentwurfs und weiterer Abstimmungsrunden des federführenden Ministeriums mit Inhaltanbietern und Nutzern sowie Netzbetreibern noch realistisch, dass es tatsächlich vor Ende der Legislatur noch zu der Vorlage einer Verordnung nach § 41 a des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zur Sicherung der Netzneutralität kommt, wie sie von der Bundesregierung mehrfach in Aussicht gestellt wurde?

Über die Antwort der Bundesregierung werden wir hier erneut berichten.

Einerseits ist es natürlich mehr als bedauerlich, dass die schwarz-gelbe Koalition es in vier Jahren, trotz anderslautenden Absichtserklärungen in ihrem Koalitionsvertrag, in einer der Schlüsselfragen des digitalen Zeitalters nicht vermocht hat, tatsächlich eine Regelung vorzulegen. Ein von den Oppositionsfraktionen präferiertes Gesetz lehnte man mehrfach mit dem Hinweis ab, eine Verordnung sei sehr viel besser geeignet, da man mit ihr sehr viel schneller als mit einem Gesetz auf aktuelle Entwicklungen reagieren könne. Dass dieses Argument nur ein vorgeschobenes war, erleben wir derzeit. Andererseits kann man angesichts des nun vorgelegten, zweiten Verordnungsentwurfs des Wirtschaftsministeriums jedoch fast dankbar sein, dass es diese Koalition auch in vier Jahren nicht geschafft hat, sich diesem drängendem Problem tatsächlich anzunehmen. So bleibt die (erneute) Chance, eine am Ende der Legislatur erarbeitete, völlig unausgereifte Vorlage am Anfang der nächsten Legislatur einzustampfen – um dann eine neue (gesetzliche) Initiative zu erarbeiten, die auf wiederholte Versuche, die Netzneutralität final zu begraben, angemessen zu reagieren im Stande ist.

Hier findet Ihr eine Übersicht unserer Aktivitäten im Bereich der Netzneutralität.

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