Heute hat sich der EU-Ministerrat über die EU-Datenschutzgrundverordnung geeinigt. Die Einigung im EU-Ministerrat nach mehr als drei Jahren zähen Verhandlungen war überfällig. Viel zu lange haben einzelne Mitgliedsstaaten dieses wichtige EU-Vorhaben ausgebremst.

Auch die deutsche Bundesregierung, allen voran der Innenminister, haben hierbei eine unrühmliche Rolle gespielt. Gerade Deutschland hat das zentrale datenschutzrechtliche Reformprojekt – trotz anderslautender Lippenbekenntnisse der Bundesregierungen unter Angela Merkel – lange Zeit verwässert, verzögert und hintertrieben, wo es nur ging.

Dieses Vorgehen der Bundesregierung haben wir in den vergangenen Jahren immer wieder kritisiert und die Bundesregierung, auch mit Hilfe verschiedener parlamentarischer Initiativen, die wir im Bundestag vorgelegt haben, wiederholt aufgefordert, endlich ihren Teil für einen effektiven Grundrechtsschutz von mehr als 500 Millionen Europäerinnen und Europäer zu leisten.

In den nun beginnenden Trilog-Verhandlungen muss eine Einigung gefunden werden, die keinesfalls hinter bestehende Schutzstandards zurückfallen darf. Vor allem brauchen wir zukunftsweisende Modernisierungsregeln wie die Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer sowie eine deutliche Stärkung der individuellen Rechte der Bürgerinnen und Bürger in der digitalen Welt.

Gelingt es nicht, sich auf höchste Schutzstandards zu einigen, besteht die Gefahr, dass die Rechtsstaatlichkeit unserer Demokratie und die Freiheit der Menschen in Zeiten massiver digitaler Umwälzungen auf der Strecke bleiben. Das gilt es unbedingt zu verhindern.

Um die Bereitschaft der Bundesregierung zu erhöhen, sich tatsächlich für einen effektiven Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen, haben wir gerade einen aktuellen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht. An dieser Stelle dokumentieren wir unsere sogenannte Artikel 23 GG-Stellungnahme im Wortlaut. Hier findet Ihr den Originalantrag (pdf).

Deutscher Bundestag                                                      Drucksache 18/5102

18. Wahlperiode 10.06.2015

Antrag

der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, I­rene Mihalic, Özcan Mutlu, Hans-Christian Ströbele und der Frak­tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu dem Vorschlag einer EU-Datenschutzverordnung KOM(2012) 11

hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes

Hohes Schutzniveau im Rat und im Trilog sicherstellen

Der Bundestag wolle beschließen:

  1. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Reform der EU-Datenschutzverordnung endlich voran­schreitet und bereits konkrete Termine für die Eröffnung des Trilogverfahrens vorgestellt wurden. Am 12. März 2014 hatte das Europäische Parlament mit überwältigender Mehrheit für den Entwurf einer Reform der EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 gestimmt. Ziel der Reform ist die dringend benötigte Harmonisierung der unterschiedlichen Datenschutzstandards in den Mitgliedstaaten auf einem hohen Schutzniveau, die Anpassung an das Internetzeitalter und verbindliche Datenschutz-vorgaben u.a. für die in Europa tätig werdenden außereuropäischen Unternehmen.

Mit der für den 15. Juni 2015 angekündigten Beendigung der Verhandlungen des Rates der Euro­päischen Union kommt die dringend notwendige Reform der EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 endlich einen wichtigen Schritt voran. Damit eröffnet sich die Möglichkeit, noch vor der Sommer­pause die Trilogverhandlungen zwischen Kommission, EU-Parlament und Rat aufzunehmen.

Leider sehen die bislang bekanntgewordenen Entwürfe aus den seit über drei Jahren andauernden Verhandlungen des Rates eine Vielzahl an Veränderungen an dem fast einstimmig im Europäischen Parlament beschlossenen Entwurf einer Datenschutzverordnung vor, welche im Falle ihrer Berück­sichtigung Nachteile insbesondere für die Rechtspositionen der Bürgerinnen und Bürger nach sich ziehen können. In einer Auswertung von mehr als 11.000 Seiten diplomatischer Verhandlungsun­terlagen geht die Webplattform Lobbyplag.eu davon aus, dass allein Deutschland 73 Änderungsan­träge in den Rat eingebracht habe, von denen 62 Vorschläge zu einer Absenkung des Datenschutz­niveaus führen sollen, während lediglich elf Vorschläge Anhebungen des Schutzniveaus nach sich zögen.

  • Der Deutsche Bundestag fordert daher die Bundesregierung auf,

im Rahmen der Schlussverhandlungen des Rates der Europäischen Union am 15./16. Juni 2015 Rückschritte hinter das vom Europäischen Parlament in seinem Entwurf ausgehandelte Schutzni­veau zu verhindern, namentlich,

  1. für eine konkretisierende Festlegung derjenigen Zwecke einzutreten, die mit dem ur­sprünglichen Zweck, für den die Daten erhoben worden sind, vergleichbar („kompati­bel“) sein sollen,
  2. für die vollständige Streichung des Vorschlags einer erweiternden Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung in Artikel 6 Abs. 4 S. 2 des Ratsentwurfs (Ratsdok. 15395/14) zu stimmen, um sicher zu stellen, dass keine pauschale Rechtfertigungsnorm für nach­trägliche Zweckänderungen zu Lasten der von der Datenverarbeitung Betroffenen ge­schaffen wird,
  3. um den Umfang der individuellen Datenschutzrechte zu wahren sowie für die Beibe­haltung einer eindeutigen, den Grundsatz der Datenvermeidung und der Datenspar­samkeit ausdrücklich aufnehmenden Formulierung einzutreten,
  4. auf die Formulierung der Voraussetzung „expliziter“ Einwilligungen anstelle der ab­geschwächten Formulierung „eindeutig“ zu dringen,
  5. für eine Einschränkung der pauschalen Privilegierung von Datenverarbeitungen für wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke sowie zu Archivzwecken, die im öffentlichen Interesse stehen (Artikel 5 Abs. 1 sowie Art. 6 Abs. 2 des Ratsent­wurfs) einzutreten,
  6. für die Aufnahme der sog. Anti-FISA-Klausel (Artikel 43 a des Parlamentsentwurfs vom 12.03.2014) ohne weitere Einschränkungen einzutreten,
  7. für einen angemessenen Beschäftigtendatenschutz zu sorgen, indem personenbezo­gene Daten nur in engen Grenzen konzernweit übermittelt werden dürfen und das Ein­willigungserfordernis lediglich in eng umrissenen Ausnahmefällen zur Anwendung

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung darüber hinaus auf,

sich von Anbeginn der bereits für Juni 2015 angesetzten Trilogverhandlungen für weitere Ver­besserungen einzusetzen, mit denen ein höchstmögliches Schutzniveau für die Bürgerinnen und Bürger erzielt und keinesfalls weiteren Verschlechterungen der Rechtspositionen zugestimmt wird, insbesondere im Hinblick auf die

  1. allgemeinen Rechtsgrundsätze der Verordnung,
  2. individuellen Rechte in Gestalt von Informations-, Widerspruchs-, Löschungs-, Auskunfts-, Berichtigungs- und Sperrungsrechten sowie die
  3. Notwendigkeit gesteigerter Transparenzanforderungen an Profiling- und Scoring­

Berlin, den 9. Juni 2015

Katrin Göring Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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