Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages wird am Montag, dem 22. Februar 2016, von 13:00 bis 17:00 Uhr eine öffentliche Anhörung zur Rolle der Bundeswehr im Cyberrraum durchführen. Im Zuge der Anhörung werden verfassungs-, völker- und sonstige nationale und internationale rechtliche Fragen sowie ethische Aspekte im Zusammenhang mit Cyberwarfare und die hieraus erwachsenden Herausforderungen und Aufgaben für die Bundeswehr erörtert. An dieser Stelle informieren wir über die Anhörung, die geladenen Sachverständigen und die Anmeldemodalitäten.
Vor zwei Tagen hatten wir noch gewarnt, dass es ein einfaches "Weiter so" nicht geben dürfe. Angesichts der gestern bekannt gegebenen Einigung zwischen der EU-Kommission und den USA über ein „Safe Harbor“-Nachfolgeabkommen hat Konstantin schwere Bedenken, dass die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eingehalten werden. Die präsentierte Verhandlungslösung ist eine reine Mogelpackung. Das Ziel, den Grundrechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger effektiv zu erhöhen, wird phänomenal verfehlt. Auch die Rechtssicherheit für Unternehmen rückt in weite Ferne. Die Vorgaben des EuGH werden absehbar nicht erfüllt. Wir brauchen tatsächliche, materielle gesetzliche Änderungen, keine bloße Ankündigungsrhetorik. Wir fordern die Bundesregierung noch einmal auf, ihrer Verantwortung für den verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Bürgerinnen und Bürger endlich gerecht zu werden.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages wird am Mittwoch, dem 17. Februar 2016 eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber-und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) durchführen. Auf den Seiten des Rechtsausschuss finden sich Informationen für diejenigen, die der Anhörung live beiwohnen wollen.
Firmen können sich seit dem heutigen Montag nicht mehr auf das transatlantische Datenabkommen "Safe Harbor" berufen - aber ein Ersatz fehlt noch immer. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) glich einem Paukenschlag. Es war eine schallende Ohrfeige - sowohl für die Kommission als auch die Bundesregierung. Und es war absehbar. Viel zu lang haben Kommission und Bundesregierung die Augen vor dem offensichtlichen Problem verschlossen. Erneut musste erst ein höchstrichterliches Urteil die Grundrechte von 500 Millionen Europäerinnen und Europäern stärken. Wir brauchen endlich weitreichende, auch gesetzliche Einschnitte der geheimdienstlichen Massenüberwachung, eine verbesserte parlamentarische Kontrolle und effektive Grundrechtsschutzmechanismen – auch und gerade auf internationaler Ebene. Die Bundesregierung muss ihr ganzes politisches Gewicht nutzen. Ein einfaches "Weiter so" kann und darf es nicht geben.
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