Heute das Bundesverfassungsgericht sein Urteils zum BKA-Gesetz verkündet. Hier findet Ihr eine Pressemitteilung des Gerichts. Auch mehrere Grüne hatten gegen das Gesetz geklagt. Vor Ort in Karlsruhe waren heute neben der Ersten Parlamentarischen Geschäftsführerin, Britta Haßelmann, auch Wolfgang Wieland, Hans-Christian Ströbele und ich.
Selten wurde ein Gesetz vor Gericht so auseinandergenommen wie jetzt das BKA-Gesetz. Das Gesetz ist in weiten Teilen unverhältnismäßig und intransparent. Es ist eine weitere herbe Niederlage für die Regierungskoalition vor Gericht. Diese hatte 2008 vor der Verabschiedung des Gesetzes alle fachlichen und rechtlichen Bedenken in den Wind geschlagen.
Der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung, den notwendigen Schutz von Berufsgeheimnisträgern oder die oftmals fehlende richterliche Kontrolle – es gibt praktisch keinen Bereich, den das Gericht unbeanstandet gelassen hat. Das Urteil ist eine konsequente Fortsetzung und Zusammenführung der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts.
Indem das Urteil etwa die Bedeutung privater Rückzugsräume zum Schutz der Menschenwürde betont, wird die weitere Diskussion um die rechtliche Ausgestaltung dieses Bereichs angestoßen. Dem Gesetzgeber zeigt das Gericht noch weiteren Handlungsbedarf auf, zum Beispiel bezüglich rechtlicher Klarstellungen hinsichtlich des internationalen Datenaustauschs von personenbeziehbaren Daten. Die einengenden Vorgaben des Gerichts werden jenseits des BKA auch Konsequenzen haben müssen beim Datenaustausch der Geheimdienste, etwa des BND mit der NSA.
Besonders freuen wir uns über die Stärkung der Rolle der Bundesdatenschutzbeauftragten sowie über die hohen Maßstäbe, die an die digitale Kommunikations-Überwachung gelegt werden: Nach Auffassung des Gerichts bedarf es eines ebenso hohen Schutzes wie bei der Wohnraumüberwachung.
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