Das am 18. Juni 2020 aufgrund eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossene Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität ist in Teilen verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommen gleich mehrere juristische Gutachten – sowohl ein von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten als auch eine aktuelle Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages. Nach jüngsten Medienberichten gibt es auch im Bundespräsidialamt ähnliche Bedenken. Das Gesetz muss umgehend überarbeitet und verfassungskonform ausgestaltet werden.

Um die Verwirklichung des Ziels dieses wichtigen Gesetzes – den zunehmenden Rechtsextremismus, die anhaltenden Angriffe auf Demokratinnen und Demokraten und die zu beobachtende Verrohung der Diskussionskultur im Netz effektiv zu bekämpfen – nicht zu gefährden, muss es unverzüglich an die Anforderungen des Grundgesetzes angepasst werden.

Koalition muss Verfassungsrechtsprechung beachten

Diese Anforderungen ergeben sich erneut, aktuell und mit unmittelbarer Relevanz auch für dieses Gesetz aus dem am 17. Juli 2020 verkündeten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 27.Mai 2020 – 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13 – (Bestandsdatenauskunft II), den wir hier kommentiert hatten. Das BVerfG hat mit diesem Beschluss entschieden, dass § 113 Telekommunikationsgesetz (TKG), § 10 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) sowie weitere fachgesetzliche Normen mit Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 und Art. 10 Abs. 1 GG unvereinbar sind. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss angesichts der Bindung an Gesetz und Recht übertragen werden auf die betreffenden Regelungsgegenstände des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität.

Insbesondere sein Kernstück, eine umfassende Meldepflicht der Anbieter sozialer Netzwerke an das Bundeskriminalamt (BKA) als Zentralstelle sowie damit verbundene Neuregelungen im Bundeskriminalamtgesetz (BKAG), im Telemediengesetz (TMG) und der Strafprozessordnung (StPO) muss auf den Prüfstand.

Das Gesetz gefährdet sein Ziel

Das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität enthält laut dem Gutachten von  Professor Bäcker teils offensichtlich, teils mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrige und teils verfassungsrechtlich zweifelhafte Regelungen. Die vom Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber bis Ende 2021 für die beanstandeten Regelungen gewährte Korrekturfrist gilt nicht für neue Gesetze.

Ein In-Kraft-Bleiben des noch nicht verkündeten Gesetzes zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität ohne die nötigen Korrekturen würde das Gesetz verfassungsrechtlich höchst angreifbar machen und das Ziel, einer wirksamen Bekämpfung von Rechtsextremismus und  Hasskriminalität im Netz, ganz erheblich gefährden, wenn nicht sogar über einen längeren Zeitraum unmöglich machen.

Handwerklich miserable Arbeit der Koalition

Das Gesetz bedarf einer dringenden Überarbeitung möglichst noch vor seinem Inkrafttreten. Denn die Meldepflicht ist in Art und Umfang so verfassungsrechtlich nicht haltbar. Die Koalition hat mal wieder handwerklich miserable Arbeit abgeliefert. Auf die verfassungsrechtlichen Bedenken hatten wir wiederholt hingewiesen. Die Bundesregierung hat unsere Bedenken weitgehend ignoriert. Wir fordern sie auf, die von uns auch im Gesetzgebungsverfahren immer wieder vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken jetzt endlich ernst zu nehmen.

Änderungsvorschläge abgelehnt

In einem von der grünen Bundestagsfraktion vorgelegten Antrag „Hass und Hetze wirksam bekämpfen, Betroffene stärken und Bürgerrechte schützen“ hatten wir eine grundrechtsschonende Alternative zum Vorhaben der Bundesregierung vorgelegt und dies durch von der Koalition abgelehnten Änderungsantrag konkretisiert, unter anderem zu einem „Zwei-Stufen-Verfahren“ zur Übermittlung von Bestandsdaten durch die Anbieter sozialer Netzwerke an das BKA. Danach dürfen die Daten erst ausgeleitet werden, wenn das BKA als staatliche Stelle einen Anfangsverdacht vorgeprüft hat. Wir werden im Bundestag zeitnah einen Antrag auf verfassungskonforme Änderung des Gesetzes stellen.

Gutachten Prof. Bäcker
An dieser Stelle veröffentlcihen wir das Rechtsgutachten vonb Prof. Bäcker, über das u.a. die Süddeutsche Zeitung und Spiegel Online berichtet hatten, Folgerungen aus dem zweiten Bestandsdatenbeschluss des BVerfG für die durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität geschaffenen Datenverarbeitungsregelungen.

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