Heute berät der Deutsche Bundestag abschließend über den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät“ der Großen Koalition. An dieser Stelle dokumentieren wir meine Rede, die ich zu Protokoll gegeben habe.

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute debattieren wir abschließend über den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät“.

Lassen Sie mich gleich zu Beginn unmissverständlich klarstellen: Aus unserer Sicht wäre es dringend angeraten, eine gute gesetzliche Regelung für eine eID auf mobilen Endgeräten zu haben. Denn sie ist die Voraussetzung für weitere, dringend zu gehende Schritte, um im Bereich E-Government endlich mit der dringend benötigten Entschlossenheit voranzukommen. Wie wichtig dies ist, hat uns allen die Covid19-Pandemie gerade noch einmal vor Augen geführt. Doch ihr Vorschlag griff von vornherein zu kurz: Denn Sie begrenzten digitale Identitäten auf natürliche Personen und vergaben damit die Chance, wirkliche Netzwerkeffekte zu schaffen. Diese erzielen wir aber nur, wenn wir auch Identitäten für juristische Personen (eIDAS) von Anfang an mitdenken und das Rad nicht immer neu erfinden.

Wer mit einer digitalen Identität ausgestattet ist, kann sich bequem authentifizieren und sichere Kommunikationskanäle etablieren. Sichere und geschützte digitale Identitäten bilden damit das Fundament für sichere digitale Infrastrukturen, sowohl für moderne staatliche Dienstleistungen als auch für Nutzung privater Dienste.

Was in skandinavischen Ländern längst Praxis ist, Behördengänge einfach mit dem Smartphone erledigen zu können, ist bei uns in weiter Ferne. Dabei könnten wir mit Offenheit und Technologieneutralität Digitale Identitäten zu einer Basisinfrastruktur unseres digitalen Gemeinwesens machen. Diese massiven Chancen vergeben wir.

Insgesamt, man kann es einfach nicht anders sagen, steht das Vorgehen der Großen Koalition beim elektronischen Identitätsnachweis exemplarisch für ihr Versagen bei der Gestaltung des digitalen Wandels unserer Gesellschaft im Allgemeinen und Ihren Umgang mit dem so wichtigen Thema E-Government im Speziellen.

Erst kümmern Sie sich jahrelang nicht, dann legen Sie ganz am Ende der Wahlperiode, kurz vor Toreschluss, noch schnell eine Regelung samt eines völlig über´s Ziel hinausschießenden, nur wenige Stunden vor der Sitzung des zuständigen Innenausschusses vorliegenden Änderungsantrags vor und bringen damit nicht nur sämtliche Verbände, sondern auch die Zivilgesellschaft gegen sich auf.

Der von ihren vorgelegte Änderungsantrag, der die Schaffung von zentralen Biometriedatenbanken in den Ländern zum Ziel hat, ist absolut unausgegoren. Durch ihr Vorgehen ignorieren Sie nicht nur die Gefahren, die mit der Schaffung eines solchen, zentral vorgehaltenen Datenbestandes einhergeht, sie gefährden auch die Akzeptanz des elektronischen Identitätsnachweises insgesamt. Dabei brauchen wir die eID so dringend, um im Bereich E-Government endlich, nach Jahren des großkoalitionären Stillstands, endlich vom Fleck zu bekommen.

Doch wie schon bei der Registermodernisierung, die Parallelen sind wirklich frappierend, schießen Sie sämtliche Bedenken, ob die der Opposition, die des Bundesdatenschutzbeauftragten oder die der geladenen Sachverständigen in unserer Anhörung erneut einfach in den Wind. Wer so agiert, der zeigt, wie sehr er mit guter Gesetzgebung und parlamentarischen Verfahren überfordert ist!

Ihr Vorgehen ist hochriskant. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat Ihnen schon während unseres Berichterstattergesprächs u.a. glasklar gesagt, dass er die sich aus § 9 DSGVO ergebende Notwendigkeit der Darlegung eines besonderen öffentlichen Interesses hinsichtlich der in ihrem Änderungsantrag vorgeschlagenen Regelungen für nicht gegeben sieht. Doch statt das einzig Richtige zu tun und Ihren Änderungsantrag wieder einzurollen, hielten Sie völlig unbeirrt daran fest.

In unserer daraufhin Anfang der Woche durchgeführten Anhörung ließen die unabhängigen Sachverständigen, die innerhalb kürzester Zeit – übrigens oft ehrenamtlich – umfassende, sehr fundierte Stellungnahmen verfasst haben, ebenfalls kaum ein gutes Haar an der von Ihnen geplanten Regelung und legten vor allem die Gefahren der geplanten Biometriedatenbanken sehr dezidiert dar.

Doch angesichts der Tatsache, dass es Ihnen am Ende dieser Wahlperiode mittlerweile in praktisch jeder Anhörung des Innenausschusses bezüglich Ihrer Vorschläge so ergeht, nahmen Sie erneut keinerlei substanziellen Änderungen mehr vor und ziehen ihr höchst fragwürdiges parlamentarisches Verfahren einfach durch. Ihr Vorgehen könnte sich schon bald rächen und man möchte nicht in der Haut derjenigen stecken, die die politische Verantwortung tragen, wenn auch nur eine der Datenbanken gehacked wird. Welche Gefahren von der Veröffentlichung zentral gespeicherter biometrischer, d.h. unveränderlicher Persönlichkeitsmerkmale ausgeht, haben Hacks doch längst gezeigt.

Doch trotz aller Erfahrungen der Vergangenheit, trotz des Wissens, dass es sich bitter gerächt hat, dass Sie bei allen ihren IT-Projekten in Sachen Sicherheit immer Fünf haben gerade sein lassen und trotz aller in diesem Hohen Haus geführten Diskussionen um die Bedeutung und den notwendigen Schutz gerade biometrischer Daten gehen Sie bewusst diesen Weg. Das ist mir absolut unverständlich.

Klar ist, dass wir im Bereich E-Government, wo wir mittlerweile im internationalen Vergleich weit abgeschlagen sind, dringend aufholen müssen. Aber doch nicht so! In Corona-Zeiten hätten wir gute E-Government-Lösungen dringend gebraucht. Doch statt aus bisherigem Scheitern Konsequenzen zu ziehen und Ihre bisherige E-Government-Politik zu überdenken, wiederholen Sie nun Fehler, die man doch längst gemacht hat. Wer so agiert, der gefährdet die Bürgerinnen und Bürger, er vergibt die großen Chancen bei der Gestaltung des digitalen Wandels im Sinne des Gemeinwohls, gerade im Bereich E-Government, und er sorgt dafür, dass Vertrauen in neue Online-Dienstleistungen nicht entsteht. Doch genau das wäre dringend nötig! 

Es ist schlicht absurd, dass die GroKo von all den guten Argumenten, die in den letzten Wochen vorgebracht wurden, praktisch nichts aufnimmt, nur einen dünnen aktualisierten Entschließungsantrag vorlegt.

Ich frage Sie: Wann genau sollen die darin enthaltenen Forderungen denn umgesetzt werden? Falls es Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der GroKo, noch nicht aufgefallen ist, es gibt noch ganze zwei Sitzungswochen in dieser Wahlperiode! Und ebenfalls zur Erinnerung: Wir, das Parlament, sind der Gesetzgeber! Ihr Vorgehen ist einfach, man kann es nicht anders sagen, hochnotpeinlich! Sie haben einmal mehr gezeigt, dass Sie mit den Herausforderungen des digitalen Wandels unserer Gesellschaft und dessen politischer Gestaltung maßlos überfordert sind.

Vielen Dank!

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