In der nächtlichen Einigung des Trilogverfahrens über das europäische Datengesetz (Data Act) wurde ein Kompromiss zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission gefunden. Tobias B. Bacherle bewertet das Ergebnis positiv.

Mit der Einigung über den Data Act werden erstmals klare Regeln für den Austausch und die Nutzung von Daten zwischen Verbraucher*innen, Unternehmen und Behörden geschaffen. Der Data Act erleichtert den Zugang zu unseren Daten, sichert Transparenz über unsere Daten und ermöglicht einen demokratischen Umgang mit unseren Daten. Damit schließt er eine wesentliche Regelungslücke in der EU, die bisher zuließ, dass nicht-personenbezogene Daten ungeregelt von Anbieter*innen digitaler Produkte genutzt werden konnten – und oft das Recht beziehungsweise der Wille des Stärksten galt. Die heutige Einigung ermöglicht es nun jeder Person, die ein vernetztes Gerät besitzt, künftig die darüber erzeugten Daten selbst abzurufen und, mit gewissen Einschränkungen, auch an Dritte zur weiteren Nutzung zu geben. Durch diese Transparenz für Nutzer*innen kommen Selbstbestimmung und Verbraucherschutz endlich auch im digitalen Raum an.

Im Data Act konnten wir zentrale digitalpolitische Anliegen von uns Grünen verankern. Für uns war und ist es entscheidend, dass Nutzer*innen Klarheit und Kontrolle über die Nutzung ihrer erzeugten Daten haben: Klarheit durch die zentrale Unterscheidung zwischen personenbezogen und nicht-personenbezogen Daten; Kontrolle durch die Stärkung von Verbraucherschutz im digitalen Raum. Dies ist uns mit der Einigung gelungen. Durch unseren Einsatz gibt der Data Act klare Grenzen für die Datennutzung für Dritte vor, die eine Weitergabe von Daten an große Technologiekonzerne verhindert. Dennoch liegt es nun an uns zu beobachten, ob der weitreichende Geschäftsgeheimnisschutz künftig als Vorwand dient, um Datennutzung und das Teilen von Daten zu blockieren.

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