Heute hat das Bundesverfassungsgericht einen wichtigen Beschluss zu den Befugnissen des Bundesnachrichtendienstes zur strategischen Inland-Ausland-Fernmeldeüberwachung getroffen (PM des Gerichts).
Mit seinem heutigen Beschluss ist das Gericht seiner Linie treu geblieben. Es hat erneut sehr weitreichende Änderungen im Nachrichtendienstrecht mit großen Auswirkungen auf die Kontrolllandschaft angemahnt. Den enormen Reformbedarf, auf den wir seit Jahren hinweisen, hat heute auch das Gericht noch einmal in aller Deutlichkeit adressiert.
Auch die Präsidentin und die Präsidenten der Nachrichtendienste haben in der jüngsten Anhörung des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Deutschen Bundestags (PKGr) dringend notwendige Reformen noch einmal mit Nachdruck angemahnt. Die Defizite, die das Bundesverfassungsgericht benennt, sind lange bekannt. Auch aus der Wissenschaft wurde immer wieder darauf hingewiesen.
Trotz all dieser Warnungen und Aufforderungen wurden notwendige Reformen ohne nachvollziehbare Gründe über viele Jahre verschleppt. Es bleibt dabei: Wir brauchen effektiv arbeitende und rechtsstaatlich gut kontrollierte Nachrichtendienste. Die Zeitwende darf sich nicht allein auf den militärischen Bereich beziehen. Sie muss auch im innenpolitischen Bereich endlich sehr entschlossen umgesetzt werden.
Die große Reform des Nachrichtendienstrechts, auf die wir uns im Koalitionsvertrag verständigt haben, muss unbedingt und sehr schnell noch umgesetzt werden. Stark gestiegene Bedrohungslagen und die bestehenden, erheblichen Rechtunsicherheiten erfordern dies zwingend.
Die Ministerien sind in der Pflicht, dem Parlament schnellstmöglich entsprechende Gesetzesvorlagen zuzuleiten. Dies ist und bleibt unsere klare Erwartungshaltung.
Hintergrund:
Die Regelung zur strategischen Inland-Ausland-Fernmeldeüberwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND) ist hinsichtlich der Überwachung von IT-Sicherheitsrisiken teilweise verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht kritisiert vor allem, dass es an einer hinreichend bestimmten und normenklaren Regelung zur Aussonderung von Inländerdaten fehle, der Kernbereichsschutz nicht ausreichend sei und die Dokumentationen über die Durchführungen zu früh gelöscht werden.
Außerdem sei die Kontrolle durch die G 10-Kommission unzureichend, deren Mitglieder dürfen nicht nur „ehrenamtlich“ wie bisher tätig sein, sondern müssen künftig hauptamtlich tätig werden und müssen zwingend über richterliche Erfahrung verfügen. Da die G 10-Kommission für alle Nachrichtendienste des Bundes zuständig ist, hat diese Entscheidung massive Auswirkungen auf die Ausgestaltung der künftigen Kontrolle der Nachrichtendienste. Die heute entschiedene Verfassungsbeschwerde wurde bereits 2016 erhoben.
No responses yet