Der Innen- und Justizausschuss hat am 12. Februar seine Stellungnahme zur Verordnung über den Telekommunikations-Binnenmarkt abgestimmt. Dieser Gesetzesentwurf von Kommissarin Neelie Kroes war bereits im Vorfeld scharf kritisiert worden, weil er die Netzneutralität nicht sichern, sondern untergraben würde. Der Innen- und Justizausschuss hat nun mit breiter Mehrheit beschlossen, dass die Internet-Provider auch bei speziellen Vereinbarungen mit einzelnen Inhalte- oder Diensteanbietern das Prinzip der Netzneutralität nicht verletzen dürfen. Solche spezialisierten Dienste dürfen nicht als Alternative oder in Konkurrenz zum offenen Internet vermarktet werden.
Am 12. Februar hat der Innen- und Justizausschuss über den Abschlussbericht zur Untersuchung der Massenüberwachung durch die NSA und europäische Geheimdienste abgestimmt. Leider haben Konservative und Sozialdemokraten den Antrag der Grünen abgelehnt, Schutz für Edward Snowden durch die EU-Mitgliedsstaaten zu fordern. Damit lassen sie den zentralen Zeugen und Whistleblower, der diese Untersuchung mit seinem mutigen Schritt an die Medien erst öffentlich gemacht hat, im Stich. Das ist feige.
Die EU-Kommission muss verhindern, dass die Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger weiterhin ungehindert in unsichere Datenhäfen der USA gelangen. Alle Datenschutzbehörden der EU haben erhebliche Zweifel geäußert, dass die Prinzipien der „Safe Harbour“-Erklärung aus dem Jahr 2000 tatsächlich effektiv von den US-Unternehmen umgesetzt werden. Im Gegenteil missbrauchen Google, Microsoft, Amazon und Co. diese Erklärung, um den Datenschutz in den EU-Staaten zu umgehen. Diese Praxis muss endlich beendet werden!
Im Zeitalter der Digitalisierung steht der Datenschutz vor neuen, vielfältigen Herausforderungen. Gleich, ob es um Arbeitnehmerdatenschutz, Vorratsdatenspeicherung, Massenüberwachung oder die Unabhängigkeit der Datenschutzkontrolle geht: Für den Datenschutz in Deutschland und Europa bleibt weiterhin viel zu tun. Darüber möchten wir gerne diskutieren und laden herzlich zum Fachgespräch "Moderner Datenschutz für Europa" ein. Seid dabei am Donnerstag, den 9. Januar im Niedersächsischen Landtag.
Am Dienstag und Mittwoch (17./18. Dezember 2013) findet die nächste Sitzung der Sonderuntersuchung im Europäischen Parlament zur Massenüberwachung statt. Dieses Mal wird es ein besonderes Highlight: Am Dienstag um 17:15 Uhr wird es eine Live-Schaltung nach Brasilien mit Vanessa Grazziotin, ihres Zeichens Vorsitzende des Untersuchungsausschusses zur Massenüberwachung und dem Berichterstatter Ricardo de Rezende Ferraço geben. Darüber hinaus erwarten die Abgeordneten im Europäischen Parlament weitere, sehr spannende Gäste.
Die Reaktion auf die amerikanische Überwachung kann nur auf europäischer Ebene erfolgen. Jan hat am Wochenende in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung dazu einen Gastbeitrag veröffentlich. An dieser Stelle einige Auszüge. Den vollständigen Originalbeitrag findet Ihr auf den Seiten der FAZ.
Heute hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof seinen Schlussantrag zur Klage gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Die Erklärung über die Unvereinbarkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit der Grundrechtecharta der EU ist ein Befreiungsschlag für die Bürgerrechte in Europa! Die anlasslose Speicherung personenbezogener Daten verstößt eindeutig gegen das Menschenrecht auf Datenschutz und Privatsphäre sowie das Prinzip der Unschuldsvermutung. Die Vorratsdatenspeicherung muss daher jetzt umgehend in der ganzen EU abgeschafft werden.
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