Am 16.12. 2015 fand im Ausschuss „Digitale Agenda“ ein von der Opposition beantragtes Fachgespräch zur „Effektivierung der Kontrolle des Exports von Überwachungs- und Spionagesoftware auf deutscher und europäischer Ebene und öffentliche Auftragsvergabe“ statt, über das wir hier ausführlich berichtet hatten. In dem Blogpost findet Ihr unter anderem den von den Fraktionen entworfenen Fragenkatalog sowie die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen hierzu. An dieser Stelle dokumentieren wir noch für all diejenigen, die das Fachgespräch nicht live verfolgen konnten, die Aufzeichnung.
Auch in der letzten Sitzungswoche des Jahres 2015 ist es uns wichtig über aktuelle Neuigkeiten über Netzpolitik aus dem Parlament zu berichten. Am 30. November fand eine öffentliche Anhörung der Ausschüsse Digitale Agenda und Recht und Verbraucherschutz statt. Gegenstand der Anhörung war der von uns Grünen vorgelegte Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Entwurf zielt darauf ab, eine Verbesserung der Transparenz und der Bedingungen beim sogenannten Scoring ("Scoring-Änderungsgesetz") durchzusetzen. Das Video der Anhörung dokumentieren wir hier.
Mit einiger Verwunderung haben wir den Medien entnommen, dass der Arbeitskreis Urheberrecht der SPD-Bundestagsfraktion den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Reform des Telemediengesetzes und der sogenannten Störerhaftung“ in einem mehrseitigen Positionspapier (pdf) geradezu zerrissen hat. Guten Morgen, liebe SPD! Es stellt sich die Frage, welche gesetzgeberischen Folgen nun aus der neu gewonnenen Erkenntnis der Fraktion erwachsen. Schon heute ist das gesamte parlamentarische Verfahren, an dem der „Internet-Ausschuss Digitale Agenda“ übrigens gar nicht beteiligt ist, eine einzige Farce.
Gestern Abend hat sich der Trilog, also die Verhandlerinnen und Verhandler von EU-Parlament, EU-Ministerrat und EU-Kommission, über die europäische Datenschutzreform verständigt. Nach Jahren höchst kontroverser Diskussionen ist es endlich vollbracht: Künftig gelten hohe Datenschutzstandards in allen 28 Mitgliedsländern und für alle Firmen, die ihre Dienste innerhalb der EU anbieten. Das ist ein Meilenstein. Der Grundrechtsschutz von 500 Millionen Europäerinnen und Europäern wird gestärkt und gleichzeitig die Rechtssicherheit für Unternehmen massiv erhöht.
Die Diskussion, wie es gelingt, strafbare Inhalte aus dem Internet zu entfernen haben wir in den letzten zwei Legislaturperioden, also mindestens seit 2009, äußerst intensiv geführt, leider meist im Kontext der Netzsperren-Debatte. Auch das Thema "Hate Speech" im Internet, vor allem in den sozialen Netzwerken, wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Die Probleme sind seit langem bekannt, behoben hat die Bundesregierung sie nicht. In Kürze will Bundesjustizminister neue Vorschläge vorlegen. Letztendlich muss die Bundesregierung verstehen, dass es nicht länger tolerierbar ist, wenn sich milliardenschwere Unternehmen nicht an klare gesetzliche Regelungen halten und glauben, sich ihrer (gesetzlichen) Verantwortung auch weiterhin entziehen zu können.
Am kommenden Mittwoch, dem 16.12.2015 findet eine öffentliche Anhörung über den "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes" im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags statt. Das Thema "Störerhaftung" ist seit Jahren Gegenstand intensiver politischer Debatten. Unsere Position zu dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung und zur Störerhaftung haben wir auf grün-digital immer wieder verdeutlicht. Gemeinsam mit der Fraktion Die Linke haben wir vor langem einen Gesetzesentwurf der Opposition zur Störerhaftung vorgelegt. Hier findet Ihr alle Informationen zur Anhörung, zu den geladenen Sachverständigen, zu den Anmeldemodalitäten etc.
Am nächsten Mittwoch, am 16. Dezember 2015, findet eine öffentliche Sitzung des Ausschusses "Digitale Agenda" zum Thema „Effektivierung der Kontrolle des Exports von Überwachungs- und Spionagesoftware auf deutscher und europäischer Ebene und öffentliche Auftragsvergabe" statt. An dieser Stelle machen wir auf das Fachgespräch, die geladenen Sachverständigen, den ihnen übermittelten Fragenkatalog, die eingegangenen Stellungnahmen und die Anmeldemodalitäten.
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