Am 7. November 2016 fand eine öffentlich Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages zur Reform zum Gesetzentwurf der Großen Koalition zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) statt. Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung bezieht sich ausschließlich auf die EU Verordnung bezüglich der dort genannten Sanktionen, geht aus unserer Sicht aber - vor allem aus verbraucherschutzpolitischer Initiative - bei Weitem nicht weit genug. In einem vorherigen Blogpost hatten wir euch alle wichtigen Informationen zusammengefasst. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video der Anhörung.
Der Ausschuss Ausschuss Digitale Agenda veranstaltet in jedem Halbjahr drei öffentliche Fachgespräche. Das letzte Fachgespräch fand am 19. Oktober zur "Digitalisierung auf kommunaler Ebene und im ländlichen Raum" statt. Am heutigen Mittwoch findet ein öffentliches Fachgespräch „Digitalisierung und Entwicklungszusammenarbeit“ statt. Fünf Sachverständige werden ab 16 Uhr im Sitzungssaal E 200 des Paul-Löbe-Hauses des Bundestags dieses Thema beleuchten. Ein besonderer Fokus der Anhörung soll auf den Potenzialen der Digitalisierung für die Entwicklungszusammenarbeit, den eingesetzten Tools und dem deutschen Engagement im Bereich digitaler Entwicklungszusammenarbeit liegen. Hier findet Ihr alle Infos.
Das Bundeskabinett hat am 3. August 2016 den Entwurf für ein TKG-Änderungsgesetz beschlossen, mit dem im Wesentlichen die Vorgaben der – von uns Grünen immer wieder als lückenhaft kritisierten - EU-Verordnung zur Netzneutralität und zum Roaming umgesetzt werden sollen. Diese ist zwar nicht umsetzungspflichtig, doch werden zahlreiche Kompetenzen (im Wesentlichen Monitoring und Rechtsdurchsetzung) auf die nationalen Aufsichtsbehörden übertragen, während es den Mitgliedsstaaten auferlegt wird, wirksame Sanktionen für Verstöße gegen die Bestimmungen der - häufig unklaren - Verordnung festzulegen. Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung bezieht sich ausschließlich auf diese Sanktionen, geht aus unserer Sicht aber - vor allem aus verbraucherschutzpolitischer Initiative - bei Weitem nicht weit genug. Statt wirksame Sanktionen für Verstöße gegen die Bestimmungen der Verordnung einzuführen, führt der Entwurf der Bundesregierung unzureichende Sanktionen für Verstöße gegen Teilbereiche der Verordnung ein. Ein effektiver Schutz vor dem endgültigen Ausverkauf der Netzneutralität sieht wahrlich anders aus. Einen solchen hat die Bundesregierung immer wieder versprochen und steht hier in der Pflicht. Als Grüne werden wir die Ergebnisse der heutigen Anhörung im Wirtschaftsausschusses aufgreifen und eine eigene Initiative vorlegen, in der wir konkrete Vorschläge für eine effektive Absicherung der Netzneutralität und zur Sicherung und Stärkung der Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher machen.
Die Digitalisierung birgt viele Chancen für Kommunen und den ländlichen Raum. Nutzerfreundliche E- und Open-Government-Angebote, digitale Bildungsangebote im ländlichen Raum und digital gestützte Bürgerbeteiligungen sind nur einige der zahlreichen Möglichkeiten, Bürgerinnen und Bürgern in dünner besiedelten Regionen an der Digitalisierung teilhaben zu lassen. Auf dem Weg zu einer größeren Teilhabe- und Chancengerechtigkeit sind allerdings große Anstrengungen nötig. Daher findet am heutigen Mittwoch im Ausschuss „Digitale Agenda“ des Bundestags ein öffentliches Fachgespräch zum Thema „Digitalisierung auf kommunaler Ebene und im ländlichen Raum“ im Raum E 200 im Paul-Löbe-Haus des Bundestags statt.
Wie zuletzt im technikverrückten frühen 20. Jahrhundert erdenkt gerade eine neue Generation von Utopisten die Zukunft der Menschheit. Unternehmer wie Jeff Bezos (Amazon), Larry Page (Google) Elon Musk (PayPal) oder Paul Allen (Microsoft) planen gigantische Wolkenkratzer aus Pflanzen, Marskolonien, Tiefseestädte. Sie versprechen uns Pillen gegen das Alter und das ewige Leben als Mensch-Maschinen-Hybrid. Sie wollen nicht weniger als – eine neue Welt. Sind die Utopisten aus dem Silicon Valley tatsächlich die Retter der Welt oder geht es hier nur um Macht und Profit? Wie ist ihre visionäre Gestaltungskraft mit der Evolution der Zivilgesellschaft vereinbar? Und: Haben die totalitären Experimente des 20. Jahrhunderts das utopische Denken nicht für immer diskreditiert? Der Journalist Gerhard Matzig plädiert für eine Renaissance der Utopie, doch sie darf nicht im Technologischen verharren.
An dieser Stelle möchten wir Euch auf eine interessante Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung aufmerksam machen. Unter dem Titel „Update im Betriebssystem: Gute Arbeit und ökologisches Wirtschaften in der digitalen Zukunft“ beschäftigt sich die Stiftung mit der Frage, welche Chancen und Risiken die Digitalisierung für Arbeit und Wirtschaft mit sich bringt. Klar ist: Die Digitalisierung verändert schon heute unser Leben - wie wir kommunizieren, wie wir uns informieren, wie wir produzieren und konsumieren. Noch kann niemand sagen, wo genau die Reise hingeht. Vieles spricht aber dafür, dass sich vieles grundlegend verändern wird. Angesichts des digitalen Wandels stellen sich zentrale Fragen: Welche ökonomischen und ökologischen Chancen ergeben sind durch die Digitalisierung? Welche Auswirkungen sind auf dem Arbeitsmarkt zu erwarten und welchen Einfluss wird die Digitalisierung auf reguläre Beschäftigungsverhältnisse haben? Welche Rolle spielt dabei der Mensch und wie souverän und selbstbestimmt können wir in Zukunft mit unserer Zeit umgehen? Die Heinrich-Böll-Stiftung, UnternehmensGrün und GewerkschaftsGrün möchten auf der Tagung Antworten auf diese Fragen finden.
Heute hat die EU-Kommission ihre Vorschläge für die europäische Urheberrechtsreform vorgelegt. Gemeinsam haben erklären Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz und Tabea die Reform als halbherzig und ohne Vision kritisiert. Die europäische Kultur- und Digitallandschaft wartet seit Jahren auf eine zukunftsgewandte und vereinheitlichende europäische Urheberrechtsreform. Die EU-Kommission legt heute Reformvorschläge vor, die teils versuchen herkömmliche Geschäftsmodelle dem Netz aufzuzwingen, anstatt Kreativität und Innovation zu fördern. Zudem geht sie dringend erforderliche Reformen für Urheberinnen und Urheber und Nutzerinnen und Nutzer nicht konsequent an. Die Bundesregierung muss hier nun endlich selber handeln, und kann nicht länger warten - will sie nicht, dass das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ihr einziges Vermächtnis im Urheberrecht bleibt.
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