Wie funktionieren eigentlich Verwertungsgesellschaften? Vor welche Herausforderungen stellen Internet und Digitalisierung das Urheberrecht? Welche Interessen haben die Nutzerinnen und Nutzer, die Urheberrinnen und Urheber und die großen Verwerter? Wie kann das Urheberrecht modernisiert werden und welche Modelle gibt es für die Zukunft? Auf diese und andere Fragen geht ein aktueller Film der Heinrich-Böll-Stiftung zum Urheberrecht ein.
Gesetze zum Schutz der Whistleblowers sind entscheidend, damit diese vor Vergeltungen geschützt werden und über zuverlässige Wege verfügen, Information über aufgedeckte Fehlverhalten offenzulegen. Nur so können Enthüllungen zu positiven Veränderungen führen. Die Konferenz "Whistleblowing for Change" bietet Expertinnen und Experten die Möglichkeit, ihre Aktionen zur Förderung von Schutzgesetzen für Whistleblowers zu präsentieren. Außerdem soll diskutiert werden, wie ihre Bemühungen durch die internationale Zusammenarbeit gestärkt werden können.
Ab dem heutigen Tag stellt die grüne Bundestagsfraktion ein von Prof. Dr. Spindler erstelltes Gutachten zu Pauschalvergütungsmodellen auf unserer Fraktionshomepage nteressierten zur Verfügung ein und bieten damit eine detailreiche und fundierte Grundlage für die weitere, auch internationale Diskussion um die Ausgestaltung eines zukunftsorientierten Urheberrechts.
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in der Rubrik “Aus den Ländern” über verschiedene Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den einzelnen Bundesländern. Für die Fraktion der Grünen im Landtag von Bayern lädt Susanna Tausendfreund, innenpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion, alle Interessierten zu einer Diskussion über polizeiliches Fehlverhalten und hiermit möglicherweise zusammenhängende strukturelle Probleme ein.
Die grüne Bundestagsfraktion engagiert sich seit vielen Jahren für ein zeitgemäßes Urheberrecht. Wir arbeiten an einem Urheberrecht, das vor dem Hintergrund von Digitalisierung und Internet eine gerechte Vergütung für Kreative sichert, aber auch die Kriminalisierung der NutzerInnen verhindert. Eine gerechte Abwägung der Interessen der NutzerInnen und der UrheberInnen steht für uns dabei im Mittelpunkt. Vor einem Jahr hat die Bundestagsfraktion eine Projektgruppe eingesetzt, die in intensiver Arbeit und mit zahlreichen Sachverständigenanhörungen wichtige Bereiche des hochkomplexen Themas Urheberrecht diskutiert und Bausteine für ein modernes und faires Urheberrecht erarbeitet hat.
In einer aktuellen Pressemitteilung haben die Mitglieder des Arbeitskreises Netzpolitik der CDU gerade noch einmal ihre „Bedenken hinsichtlich der Wirkung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage“ zu Protokoll gegeben. Schaut man einmal, wer zu den Mitgliedern des Arbeitskreises gehört, wundert man sich doch sehr. Darunter u.a auch Abgeordnete wie Günter Krings, die heute morgen in einer schleunigst einberufenen Pressekonferenz noch den nun gefundenen Kompromiss zum Leistungsschutzrecht abgefeiert und zu Protokoll gegeben haben, es gäbe keinerlei Bedenken mehr. Angesichts der Aussagen in der Pressemitteilung gehen wir davon aus, dass sich die Arbeitskreis-Mitglieder bei der morgigen namentlichen Abstimmung gegen das Leistungsschutzrecht aussprechen werden.
Die Last-Minute-Änderungen der Koalition am Leistungsschutzrecht machen deutlich, dass die Koalition lediglich ein Gesetz mit einem solchen Namen schaffen wollte. Aus welchem Grund und wofür - das ist offensichtlich Nebensache. Die Koalition hat mit ihrem Änderungsantrag das Gesetz nicht enger gefasst, sondern komplett verdreht. Bis gestern sollten in erster Linie Suchmaschinen Lizenzgebühren an Presseverlage zahlen, wenn sie Teile von deren Artikeln in den Suchergebnissen dargestellt haben. Ziel war offensichtlich, den Verlagen Einnahmen durch die großen Suchmaschinen wie Google zu bescheren. Angesichts des neu vorgelegten Gesetzentwurfs haben Tabea und Konstantin eben nochmal die Position der grünen Bundestagsfraktion dargestellt.
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