Auf Einladung des netzpolitischen Sprechers der grünen Fraktion im Berliner Abgeordnetenaus findet in Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft Mobilität der Berliner Grünen ein interessante Veranstaltung zum Thema „Open Data und Mobilität“ statt. Ziel der Veranstaltung ist es, Vertreterinnen und Vertreter aus der Open Data Community, Netzpolitikerinnen und Netzpolitikern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Verkehrsbetrieben an einen Tisch zu bringen und gemeinsam zu überlegen, welchen Mehrwert die Zugänglichmachung von Daten für die Mobilität von morgen hat. Interessierte sind herzlich eingeladen.
Am 17. April findet ab 18 Uhr im rheinland-pfälzischem Abgeordnetenhaus in Mainz (Kaiser-Friedrich-Str. 3, Raum 101) ein Fachgespräch der grünen Landtagsfraktion zur geplanten Datenschutzreform der EU statt. Im Rahmen des Fachgesprächs sollen Chancen, Risiken und Lücken des europäischen Datenschutzes erörtert werden. Bei dem Fachgespräch tauschen die Teilnehmenden in offener Atmosphäre ihre Ideen aus – dies ist eine herzliche Einladung an alle Interessierten, an dem Gespräch teilzunehmen.
Die Debatte um die Reform des Urheberrechts (und die Einfürhung einer Pauschalabgabe) wird seit langem kontrovers geführt. Konstantin und Robert Habeck, Schriftsteller und Fraktionsvorsitzender und Spitzenkandidat für die vorgezogenen Landtagswahlen 2012 von Bündnis 90/Die Grünen in Schleswig-Holstein, haben einen Debattenbeitrag für die Frankfurter Rundschau geschrieben, in dem sie sich für eine grundlegende Reform des Urheberrechts und ein Pauschalvergütungsmodell aussprechen. Den Originalbeitrag findet Ihr unter anderem auf den Seiten der Frankfurter Rundschau.
Die EU-Kommission hat am 25. Januar 2012 ein umfassendes Paket zur Harmonisierung des Datenschutzrechtes auf europäischer Ebene vorgelegt. Sie plant, die Datenschutzreform bis Ende 2013 umzusetzen. Das wichtigste Vorhaben ist eine sogenannte Datenschutz-Grundverordnung. Auf Antrag der sächsischen Grünen debattierte der Rechtsausschuss des Landtages in seiner letzten Sitzung über die Positionierung Sachsens im Bundesrat. Im Ergebnis wurde die Staatsregierung aufgefordert, in geeigneter Weise auf Subsidiaritätsbedenken hinzuweisen, gleichwohl die mit der Datenschutz-Grundverordnung verfolgten Ziele vom Landtag begrüßt werden. Die sächsischen Grünen wollen die Debatte um den zukünftigen EU-Datenschutz fortführen und laden zu einer Diskussionsveranstaltung.
Am morgigen Dienstag, 17. April 2012 laden die Münchner Grünen zu einem Diskussions- und Informationsabend zu ACTA und dem UrheberInnenrecht im Internet ein. Die Veranstaltung findet ab 19:00 Uhr in den Räumen der Initiativgruppe Interkulturelle Begegnung e.V. in der Karlstr. 50 in München statt. Die Veranstaltung wird gestreamt. Unter anderem besteht auch die Möglichkeit, Fragen via Chat zu stellen.
Am heutigen Mittwochmorgen war Staatssekretär Dr. Max Stadler aus dem Bundesministerium für Justiz im Unterausschuss Neue Medien, um den Abgeordneten Rede und Antwort zum Leistungsschutzrecht zu stehen – leider in einer nichtöffentlichen Sitzung. Wir hatten ja gestern bereits darüber berichtet. Zu unserem Erstaunen endete der Staatssekretär seine Ausführung mit dem Satz, dass die Koalition noch weiteren Beratungsbedarf sehe und er daher keinen Gesetzentwurf vorlegen könne. Die Koalition erscheint diffus, ob sie das Leistungsschutzrecht nun will, wenn ja, in welcher Form – oder doch nicht. Seit über zwei Jahren führen wir nun eine Gespensterdebatte über ein Leistungsschutzrecht, ohne genau zu wissen, was eigentlich geregelt werden soll. Und auch im Ausschuss wurde wieder viel geredet, aber Antworten gab es nur wenige.
Morgen wird Staatssekretär Dr. Max Stadler aus dem Bundesministerium für Justiz im Unterausschuss Neue Medien sein, um den Abgeordneten Rede und Antwort zum Leistungsschutzrecht zu stehen - leider in einer nichtöffentlichen Sitzung. Wir sehen ein Leistungsschutzrecht für Verlage sehr kritisch. Die Bundesregierung hat zwar betont, dass lediglich gewerbliche Angebote wie News-Aggregatoren zahlen sollen. Aber schon hier stellen sich viele Fragen: Was sind news-Aggregatoren genau? Zahlen nur sie? Oder alle gewerblichen Anbieter? Wo soll die Grenze zwischen privaten und gewerblichen Angeboten im Netz verlaufen? Ist ein Blog mit journalistischen Inhalten gewerblich oder privat, wenn über einen flattr button gespendet werden kann? Wenn schon ein solches Angebot unter gewerblich fallen würde, hätte das enorme Konsequenzen für die Vielfalt im Netz. Und was genau der Schutzgegenstand des Leistungsschutzrechtes eigentlich sein soll, ist auch noch unklar. Offenbar scheint sich die Koalition da selbst nicht einig.
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