Der schon vorher in Grundzügen bekannte Bericht des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit und den Datenschutz, Peter Schaar, bezüglich des Einsatzes staatlicher Überwachungssoftware, der eigentlich als Verschlusssache nicht das Licht der Öffentlichkeit erblicken sollte, ist vor wenigen Tagen geleakt worden. Der als Verschlusssache eingestufte Schaar-Bericht offenbart weitere massive Mängel der eingesetzten Spionage-Technik und des Umgangs mit ihr. Insgesamt wurden durch die Analyse Schaars mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Die Debatte um die Rechtmäßigkeit des Einsatzes entsprechender Programme dürfte damit noch lange nicht abreißen. Im Gegenteil: Es steht zu befürchten, dass die Analyse des Quellcodes des Programms weitere Fragen aufwirft.
Die EFF hat gerade eine Kampagne gestartet, um auf die weltweite Verfolgung von Bloggerinnen und Bloggern aufmerksam zu machen und über die Umstände, die zu der Verhaftung führten, aufzuklären. Die Kampagne verdeutlicht, in wie vielen Regionen der Welt die Meinungs- und Pressefreiheit nicht geachtet wird und ermöglicht zugleich, die Stimme für diejenigen zu erheben, die dies augenblicklich nicht mehr können. Als grüne Bundestagsfraktion engagieren wir uns zusammen mit Bundesvorstand und Europafraktion seit langem für die Wahrung des universellen Menschenrechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung. Auch die Heinrich-Böll-Stiftung mit ihren zahlreichen Auslandsvertretungen ist sehr engagiert, wenn es darum geht, denjenigen zu helfen, die in ihren Ländern nicht mehr von ihrem Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen können. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der Prozess gegen eine Medienaktivistin in Thailand.
An dieser Stelle wollen wir noch zwei Videos zu ACTA dokumentieren, in denen Vertreter der Grünen ihre Position zum Abkommen erläutern. Bereits am Mittwoch berichtete der NDR, genauer das Medienmagazin ZAPP, über “ACTA, das Netz und die Urheber”. Wie immer lassen sich auf der die Sendung begleitende Seite im Netz zahlreiche weitere Informationen zu ACTA und verschiedene, weitere Videos und Interviews finden. Zudem hat die Europagruppe der Grünen im Europäischen Parlament gerade ein aktuelles Video von ihrer Aktion gegen ACTA vor dem Europäischen Parlament in Straßburg veröffentlicht.
Die seit langem kontrovers geführte Debatte über die Durchsetzung von Urheberrechten in der Online-Welt hat durch ein gestriges Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg neue Nahrung erhalten. Der für die Auslegung des geltenden EU-Rechts zuständige Gerichtshof, der derzeit auch angesichts der nach wie vor im Raum stehenden Forderung, das ACTA-Abkommen hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit EU-Grundrechten überprüfen zu lassen, in aller Munde ist, hat entschieden, dass Anbieter sozialer Netzwerke nicht dazu gezwungen werden können, Urheberrechtsverstöße ihrer Nutzerinnen und Nutzer mit Hilfe von Filtersystemen zu verfolgen. Das neuerliche Urteil stärkt somit den Grundrechtsschutz der Nutzerinnen und Nutzer ein weiteres Mal und stellt zudem erneut klar, dass es nicht Aufgabe der Anbieter sein kann, ihre Nutzerinnen und Nutzer sowie deren Nutzungsverhalten weitgehend zu überwachen. Ob dasjüngste Urteil des EuGH auch auf die anhaltende Diskussion um ACTA hat, beleuchten wir hier.
Please find below a resolution of the German Green Party on digital rights, copyright reform, net neutrality and the political answers to the digital change. The resolution "Openness, Freedom, Participation – Using the Opportunities of the Internet – Shaping Digital Change with Green Values!" was carried by over 90% approval rating, out of 850 delegates, from our last party congress in november 2011 in Kiel.
Gestern hatten wir in einem Blogpost von unserer Kleine Anfrage mit dem Titel “Unklarheiten bei der Stiftung Datenschutz” (pdf 63 KB), die wir am 26.01.2012 an die Bundesregierung gerichtet haben, berichtet. Heute haben uns die Antworten der Bundesregierung erreicht. Die Bundesregierung bestätigt durch ihre Antworten auf unsere Kleine Anfrage unsere ärgsten Befürchtungen. Die Antworten belegen, dass die Stiftung Datenschutz droht, zu einem chwarz-gelben Wirtschaftstrojaner ohne jede Durchschlagskraft zu werden.
In ihrem Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 kündigten CDU, CSU und FDP an, eine Stiftung Datenschutz schaffen zu wollen, „um Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit zu prüfen, Bildung im Bereich des Datenschutzes zu stärken, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung zu verbessern und ein Datenschutzaudit zu entwickeln." Man sei überzeugt, „dass mit dieser Lösung auch der Technologiestandort Deutschland gestärkt wird, wenn datenschutzfreundliche Technik aus Deutschland mit geprüfter Qualität weltweit vertrieben werden kann." Die Bundesregierung hat bislang kein einziges der von ihr zum Thema Datenschutz angekündigten Vorhaben tatsächlich umgesetzt. So ist u.a. bis heute unklar, ob überhaupt und wenn ja, mit welchem Organisations-, Aufgaben- sowie Finanzrahmen die Stiftung kommt und wie sie ausgestattet sein wird. Hierzu haben wir die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage befragt.
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