Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages wird am Mittwoch, dem 17. Februar 2016 eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber-und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) durchführen. Auf den Seiten des Rechtsausschuss finden sich Informationen für diejenigen, die der Anhörung live beiwohnen wollen.
Nach Bekanntwerden der designierten Nachfolge von BSI-Präsident Hange kurz vor Weihnachten haben wir gemeinsam mit vielen anderen scharfe Kritik an der Personalie geübt. Die Benennung von Arne Schönbohm als bisherigem Präsidenten des „Cyber-Sicherheitsrates Deutschland e.V.“ wirft zahlreiche Fragen auf. Immer wieder haben wir nachgehakt. Das bisherige Vorgehen ist für die Bundesregierung schon heute hochnotpeinlich. Es zeigt insgesamt, dass man noch immer nicht die Dimension der Entscheidung und die Relevanz für die IT-Sicherheit in Deutschland erkannt hat. Bis heute hat keine Entscheidung über die Besetzung stattgefunden. Wir bleiben am Ball.
Heute wurde im Beirat ein Beschluss zum Regulierungsentwurf Vectoring gefasst. Vorab: Als Grüne haben wir gegen diesen Beschluss gestimmt. Warum? Der Beschluss des Beirates ist enttäuschend. Anstatt die Bundesnetzagentur aufzufordern, einen zukunftsfähigen, wettbewerbsfreundlichen Entwurf vorzulegen, winken Union und SPD den Entwurf der Netzagentur durch. Dadurch wird wieder einmal eine Chance vertan, den Glasfaserausbau in Deutschland entschlossen voran zu bringen.
Soeben meldet Spiegel Online, dass Facebook das bisherige Verfahren zur Überprüfung von Inhalten geändert hat. Das war bitter nötig. Es ist begrüßenswert, dass Facebook das bisherige Verfahren zur Überprüfung von Inhalten geändert hat. Genau hierauf haben wir in den letzten Monaten immer wieder gedrungen und darauf aufmerksam gemacht, dass es eben nicht ausreicht, wenn Mitarbeiter in den USA, ohne spezifische Kenntnis der deutschen Rechtslage, Inhalte überprüfen. Klar ist: Die Bundesregierung ist weiterhin in der Pflicht die Unternehmen an ihre Verantwortung zu erinnern und klare rechtliche Vorgaben zu machen, beispielsweise, was den Datenschutz in den sozialen Netzwerken angeht. Hier gibt es weiterhin extrem viel zu tun.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum „Safe-Harbor“-Abkommen hat zur direkten Folge, dass Transfers personenbezogener Daten in die USA auf Grundlage des Abkommens nicht mehr möglich sind. In seinem Urteil machte der EuGH auf gravierenden Schutzlücken aufmerksam und verwies u.a. auf eine unzureichende Begrenzung der Zugriffe von staatlichen Behörden auf Datenbestände. Europäerinnen und Europäern stünden, so das Gericht, keine ausreichenden Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung. Nach der Entscheidung herrschen eine insgesamt große Verunsicherung und ein durchaus nachvollziehbarer Wunsch nach Rechtssicherheit. Gerade angesichts zahlreicher Unternehmen, die personenbezogene Daten bislang auf Grundlage des Abkommens in die USA übermittelt haben, aber auch hinsichtlich eines effektiven Rechtsschutzes für mehr als 500 Millionen Europäerinnen und Europäer besteht akuter Handlungsbedarf. Dennoch herrscht sowohl bei der Bundesregierung als auch der Europäischen Kommission weitgehend Ratlosigkeit. In einem Gastbeitrag für das Magazin des DIVSI plädiert Konstantin dafür, die jüngste Entscheidung als Chance zu begreifen.
Nach Bekanntwerden der designierten Nachfolge von BSI-Präsident Hange kurz vor Weihnachten haben wir scharfe Kritik an der Personalie geübt. Die Benennung von Arne Schönbohm als bisherigem Präsidenten des „Cyber-Sicherheitsrates Deutschland e.V.“ wirft zahlreiche Fragen auf. Gerade angesichts der derzeitigen, massiven Vertrauenskrise in unsere digitale Infrastrukturen die Spitze einer hoch sicherheitsrelevanten Behörde mit einem Lobbyisten der IT-Wirtschaft zu besetzen, wirft ein seltsames Licht auf das Bundesinnenministerium. Arne Schönbohms bisherige beruflichen Stationen, u.a. bei EADS, aber auch im Umfeld verschiedener, durchaus fragwürdiger Firmen aus dem Bereich der digitalen Überwachungs- und Ausspähtechnologie, lassen an seiner Eignung für dieses Amt insgesamt berechtigte Zweifel aufkommen. Konstantin hat auf parlamentarischem Wege nachgehakt und verlangt Klarheit bezüglich der Personalentscheidung.
Am 16.12. 2015 fand im Ausschuss „Digitale Agenda“ ein von der Opposition beantragtes Fachgespräch zur „Effektivierung der Kontrolle des Exports von Überwachungs- und Spionagesoftware auf deutscher und europäischer Ebene und öffentliche Auftragsvergabe“ statt, über das wir hier ausführlich berichtet hatten. In dem Blogpost findet Ihr unter anderem den von den Fraktionen entworfenen Fragenkatalog sowie die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen hierzu. An dieser Stelle dokumentieren wir noch für all diejenigen, die das Fachgespräch nicht live verfolgen konnten, die Aufzeichnung.
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