Die Frage, wie man die Netzneutralität sichert, ist eine der Schlüsselfragen der digitalen Gesellschaftspolitik. Seit Jahren weigern sich die Bundesregierungen unter Angela Merkel, die gleichberechtigte Übertragung von Daten im Internet gesetzlich abzusichern. Anlässlich der sich derzeit konkretisierenden Schaffung der rechtlichen Basis für die gesetzliche Absicherung der Netzneutralität in den USA durch die Regulierungsbehörde habe ich heute die die Bundesregierung noch einmal aufgefordert, ihre bisherige Blockadehaltung endlich zu beenden.
Über Monate hinweg spielte der Bundeswirtschaftsminister der Großen Koalition medienwirksam mit der „Zerschlagung“ Googles. Anfang Mai hießt es noch: „Wir haben debattiert, jetzt werden wir handeln.“ Von solchen Versprechen ist plötzlich keine Rede mehr. Einen Regulierungsbedarf sieht man plötzlich nicht mehr. Damit, dass der Wirtschaftsminister die Diskussion kurzerhand für beendet erklärt hat, geben wir uns nicht zufrieden. Vor dem Hintergrund weitreichender, aber bisher folgenloser Ankündigungen möchten wir im Rahmen eines Fachgesprächs erörtern, welche Effekte die großen digitalen Plattformen auf Wirtschaft, Wettbewerb und NutzerInnen haben und wo gegebenenfalls politischer Handlungsbedarf besteht.
Die neuste AGB-Änderung Facebooks steht unmittelbar vor der Tür. Der Rechtsausschuss diskutierte mit Vertretern des Unternehmens und der Bundesregierung. HIer wurde klar: Obwohl die Bundesregierung sagt, dass das Unternehmen klar gegen deutsches Recht verstößt, will man keine gesetzgeberischen Schritte dagegen unternehmen. Die 25 Millionen deutschen Nutzerinnen und Nutzer lässt man somit weiter allein. Der Verweis auf die kommende EU-Datenschutzreform reicht gewiss nicht aus. Die Bundesregierung muss endlich handeln.
Spätestens nach #CharlieHebdo ist die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung wieder voll entbrannt. Seit langem herrscht Verwirrung bezüglich der Frage, ob die Europäische Kommission an einer neuen Richtlinie arbeitet. Auch wir hatten die Große Koalition in der vergangenen Woche vor dem Hintergrund eines weiter schwelenden innerkoalitionären Konflikts um die Vorratsdatenspeicherung gefragt, ob ihres Wissens nach die Europäische Kommission derzeit an einer entsprechenden Richtlinie arbeite. Diese Frage ist vor dem Hintergrund, dass sich CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag auf die Umsetzung der Richtlinie verständigt hatten, von großer Bedeutung. Während die Union weiter für die Vorratsdatenspeicherung trommelt, verweist die SPD auf die nicht existente Richtlinie und einen damit auch nicht bestehenden Umsetzungsbedarf in Deutschland. Vor diesem, aber auch vor dem Hintergrund, dass Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) angekündigt hat, notfalls einen eigenen Entwurf vorzulegen, ist die Frage des Diskussionsstandes auf europäischer Ebene natürlich von großer Bedeutung.
Gestern habe ich als ständiger Berichterstatter des LIBE-Auschusses zu TTIP meinen Entwurf für die Stellungnahme des Innen- und Justizausschusses zu […]
Vor kurzem verabschiedete das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetztes und der Stellung des/der Beauftragten für den Datenschutz. Eine […]
Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf eines seit Monaten in der Diskussion befindlichen IT-Sicherheitsgesetzes beschlossen. Der Entwurf wird den vor uns liegenden Herausforderungen bezüglich des Schutzes der wichtigsten Infrastruktur unserer Zeit nicht gerecht. Klar ist doch: Die Sicherheit digitaler Infrastrukturen ist massiv gefährdet. Das hat nicht zuletzt der durch Edward Snowden aufgedeckte Überwachungsskandal gezeigt. Ein umfassender und effektiver Schutz vor Ausspähung und einer Erosion der Privatsphäre ist daher eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Dennoch ist der Entwurf alles in allem bestenfalls Stückwerk. Insgesamt wird er keinen essentiellen Beitrag für mehr IT-Sicherheit leisten.
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