Die VG Medien hat heute Klage wegen der Verwertung des Presseleistungsschutzrechtes durch Google eingereicht. Jetzt haben wir den Salat. Man musste vor zwei Jahren kein Prophet sein, als das schwarz-gelbe Leistungsschutzrecht durchgeboxt wurde, um den heutigen Tag vorauszuahnen. Jetzt müssen die Gerichte ran, um den Streit zwischen Verlagen und Suchmaschinen zu schlichten. Dies müssen sie auf der Grundlage eines unklaren Gesetzestextes tun, der vieles offen lässt und alle Beteiligten in Rechtsunsicherheit stürzt.
Am gestrigen 2. Mai 2014 fand ein öffentliches Fachgespräch des Ausschuss "Digitale Agenda" statt. Diesmal ging es erneut um das Thema „Netzneutralität“, mit dem sich das Parlament seit Jahren äußerst intensiv beschäftigt. Die Bundesregierung weigert sich weiterhin, endlich eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die die Netzneutralität effektiv gesetzlich sichert. Über die Tagesordnung der Sitzung, den zwischen allen Fraktionen im Vorfeld der gestrigen Sitzung abgestimmten Fragenkatalog, die zur Anhörung geladenen Sachverständigen und die hierzu eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen hatten wir mehrfach ausführlich berichtet. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video des gestrigen Fachgesprächs.
Die letzte Bundesregierung wollte die Netzneutralität nicht gesetzlich absichern. Diese Verweigerungshaltung haben alle Oppositionsfraktionen, also auch die SPD, in den letzten Jahren scharf kritisiert. Von einer tatsächlichen, vor kurzem als Oppositionsfraktion von ihr noch geforderten gesetzlichen Regelung will die Regierungsfraktion SPD nun scheinbar nichts mehr wissen. Die SPD scheint mit dieser Neu-Positionierung in Sachen Netzneutralität gleich zu Beginn der Legislatur bei einem netzpolitischen Schlüsselhema umgekippt zu sein. Es bleibt zu hoffen, dass dies die progressiven Kräfte in der SPD schnellstmöglich erkennen und intervenieren. Die SPD, die ja seit kurzem ganz offiziell Netzpartei sein will, muss sich schleunigst darauf besinnen, dass eine Vogelstrauß-Politik, wie sie die letzte schwarz-gelbe Bundesregierung in Sachen Netzneutralität verfolgt hat, wirklich niemandem hilft.
Als grüne Bundestagsfraktion haben wir das Thema Bürgerrechte in der digitalen Welt zu einem Schwerpunkt unserer parlamentarischen Arbeit im Jahr 2014 gemacht. Am vergangenen Freitag luden wir alle Interessierten zu einer Konferenz „Verbrauchermacht in der digitalen Welt? freiheit#vernetzt#sichern“ in den Deutschen Bundestag, um gemeinsam verschiedene Aspekte des digitalen Verbraucher- und Datenschutzes zu beleuchten zu diskutieren. An dieser Stelle ein kleiner Rückblick auf unsere Veranstaltung und die sie begleitenden Aktivitäten der Fraktion. Wir stellen unseren Entwurf des Positionspapiers „NutzerInnen in der digitalen Welt – Verbraucher- und Datenschutz stärken“ mit unserem Bürgerbeteiligungswerkzeug betatext für Anregungen, Kritik und konkrete Vorschläge zur Verfügung. Damit bieten wir als einzige Bundestagfraktion eine echte Möglichkeit für transparente Bürgerbeteiligung.
Seit dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist die Debatte um das weitere Vorgehen in Sachen Vorratsdatenspeicherung wieder voll entbrannt. Als extrem ideologisch erweisen sich die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung, die trotz der zweiten herben Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshofs weiter an der hoch umstrittenen Datenspeicherung festhält. Nachdem die schleswig-holsteinischen Grünen bereits auf ihrem letzten Kleinen Parteitag vor einigen Wochen einen Beschluss gegen anlasslose Massenüberwachung gefasst haben, in dem sich auch eine deutliche Absage an die Vorratsdatenspeicherung findet, haben wir als schleswig-holsteinische Grünen gerade nochmals - einstimmig – einen aktuellen Beschluss gegen die VDS gefasst. Den Beschluss dokumentieren wir an dieser Stelle im Wortlaut.
Die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist zweifellos eine, wenn nicht die zentrale Frage der digitalen Bürgerrechtspolitik der letzten Jahre. Gerade haben die Befürworter der Massenspeicherung die nächste herbe schlappe einstecken müssen. Das Urteil ist auch eine Ohrfeige für die deutsche Bundesregierung, die sich in ihrem Koalitionsvertrag für eine rasche Wiederauflage der VDS ausgesprochen hatte. Einen Plan B hat die Bundesregierung nicht. Ein erneuter jahrelanger Grabenkampf ist zu befürchten. In einem aktuellen Antrag fordern wir die Bundesregierung noch einmal dazu auf, sich endlich und ein für allemal von der Vorratsdatenspeicherung zu verabschieden und sich endlich in Brüssel gegen die entsprechende EU-Richtlinie einzusetzen.
Am morgigen 7. Mai 2014 finden die nächsten zwei Sitzungen des Ausschusses Digitale Agenda statt. Zunächst tagt der Ausschuss ab 14:00 regulär, das heißt, erneut leider nicht öffentlich. Auf der Tagesordnung der nunmehr 6. Sitzung des Ausschusses steht neben einer „Mitteilung der Europäischen Kommission" als weiterer regulärer TOP lediglich ein „Bericht der Bundesregierung zu den Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung für den nationalen Gesetzgeber“, den wir als Grüne angefordert hatten. Spannender wird es ab 14:30, wenn der Ausschuss- diesmal öffentlich - tagt und eine Anhörung zur "IT-Sicherheit" durchführt.
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