Die Diskussion um die Sinnhaftigkeit von Netzsperren bei illegalen Angeboten im Netz wird seit mehreren Jahren intensiv geführt. Wir Grünen lehnen das Sperren von Inhalten im Internet aus vielerlei Gründen seit Jahren ab und haben uns immer wieder deutlich für den Grundsatz „Löschen statt sperren“ ausgesprochen. Hauptschauplatz der Debatte um die Sinnhaftigkeit von Netzsperren war die Diskussion um das Zugangserschwerungsgesetz, aber auch die Debatte um illegales Online-Glückspiel. Nachdem sich die grüne Position auf Landes- und Bundesebene durchgesetzt hat, muss sich die Bundesregierung nun auch im Bereich Glückspiel auf europäischer Ebene gegen entsprechende Pläne aussprechen.
Heute debattierte der Innenausschuss des Bundestages unter anderem auch über die Übermittlung von Finanztransaktion an US-Sicherheitsbehörden im Rahmen des SWIFT-Abkommens. Der jetzt bekannt gewordene öffentliche Teil des zweiten Berichts der Gemeinsamen Kontrollinstanz von Europol zum SWIFT-Abkommen zeigt: Die US-Sicherheitsbehörden verfügen weiterhin über einen offenkundig unkontrollierten Zugriff auf internationale Finanztransaktionsdaten der Bundesbürger.
Die Diskussion um die Wahrung der Netzneutralität und darüber, ob es einer gesetzlichen Festschreibung dieses grundlegenden Prinzips des Internets wie wir es heute kennen, bedarf, wird seit langem, sowohl auf bundesdeutscher wie auf europäischer Ebene intensiv geführt. So hatte die für die Digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin Kroes vor einem guten Jahr eine Untersuchung in Auftrag gegeben und begleitend einen Konsultationsprozess gestartet, um den Bedarf an weiteren – auch gesetzgeberischer – Handlungen auszuloten. Erste Ergebnisse der Studie, die zu dem Schluss kommt, dass zahlreiche Telekommunikationsfirmen gegen das Prinzip eines freien und offenen Internets und der Netzneutralität verstoßen, liegen nun vor - und sollen im Rahmen eines öffentlichen Expertenegsprächs am 5. November im Bundestag erörtert werden.
Gestern Abend beriet der Bundestag in erster Lesung zwei Initiativen, die beide das Ziel verfolgen, Betreiber von öffentlichen WLANs von der Störerhaftung auszunehmen. Ähnliche Initiativen legten vorher bereits die Justizministerkonferenz und der Bundesrat vor. Während die SPD nun einen weiteren Antrag hierzu vorlegte, machte die Fraktion Die Linke "Nägel mit Köpfen" und legte einen konkreten Gesetzesentwurf vor, der das Ziel verfolgt, das Telemediengesetz (TMG) zu ändern. Als Grüne, das könnt Ihr meiner unten stehenden Rede, die wir hier dokumentieren, entnehmen, begrüßen wir die beiden Initiativen. Wir hoffen, dass die Bundesregierung, die dies bereits angekündigt hat, sich nun ebenfalls dem Problem der großen Rechtsunsicherheit bei Betreibern von WLAN-Netzwerken annimmt und behalten uns gleichzeitig vor, im Zuge der nun beginnenden parlamentarischen Beratungen noch einen eigenen konkreten Gesetzesvorschlag zu unterbreiten.
Derzeit wird auf europäischer und deutscher Ebene intensiv über die Reform des überholten EU-Datenschutzrahmens diskutiert. Ziel der Bemühungen ist die Schaffung effektiver und durchsetzungsfähiger Datenschutzregelungen in der EU. Diese, so das Ziel der Reformbemühungen, sollen im Stande sein, eine adäquate Antwort auf die Herausforderungen im Bereich des Datenschutzes, die im Zuge des digitalen Wandels entstanden sind, zu geben. Am Montag, dem 22. Oktober 2012 wird sich der Innenausschuss des Bundestages in zwei Anhörungen (Tagesordnungen) mit der derzeitigen EU-Datenschutzreform beschäftigen. Gegenstand der Anhörungen ist neben den Vorschlägen der Europäischen Kommission auch ein von uns Grünen hierzu eingebrachter Antrag, in dem wir die Bundesregierung auffordern, sich endlich für einen hohes europäisches Datenschutzniveau zu engagieren.
Derzeit findet auf Einladung des Bundesministeriums des Inneren eine internationale Datenschutzkonferenz statt. Der Innenminister hat die vor über drei Jahren begonnene EU-Datenschutzreformdebatte aus ideologischen Gründen bisher ignoriert. Jetzt steht er vor einem Scherbenhaufen: Die Mehrzahl der Mitgliedstaaten will eine Reform und diskutiert bereits konkret einen ambitionierten Entwurf. Wir fordern den Innenminister seit langem, auch in Anträgen, dazu auf, konstruktiv am Entwurf der Kommission mitzuarbeiten und sich endlich für einen effektiven Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger zu engagieren. Denn wer in den Zeiten von Cloud Computing und Co. noch immer glaubt, man könne einen effektiven Persönlichkeitsrechtsschutz allein auf nationaler Ebene durchsetzen, hat die Auswirkungen des digitalen Wandels schlicht nicht verstanden.
Am Samstag fand der bundesweite Aktionstag gegen die Vorratsdatenspeichrung statt (hier ein kleiner Bericht von unserer Aktion in Mölln) Heute fand neben Sitzungen verschiedener Projektgruppen der Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” und einer Sitzung des Unterausschuss Neue Medien des Bundestages, in der es erneut um das Thema IT-Sicherheit ging, auch eine Anhörung des Petitionsausschusses des Bundestages zur Vorratsdatenspeicherung statt. Hier dokumentieren wir das Video der heutigen Anhörung.
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