Morgen findet er wieder statt, der alljährliche ,,Safer Internet Day". In einer gemeinsamen Erklärng haben Konstantin und Tabea heute klargemacht, dass die Bundesregierung, diesen Tag, den wir als Grüne seit Jahren unterstützen, nicht als Feigenblatt für eigene Versäumnisse machen darf. Schaut man sich einmal an, was CDU/CSU und FDP von den vollmundigen Versprechungen in Sachen besseren Daten- und Verbraucherschutz tatsächlich umgesetzt haben wird schnell klar: Diese Bundesregierung bedient auch im Bereich des digitalen Daten- und Verbraucherschutzes lieber Klientelinteressen als den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Ausspähung sicherzustellen.
Am 25.2.2013 veranstaltet der Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Bundestages eine öffentliche Anhörung. Gegenstand der Beratungen werden die grünen Vorschläge eines verpflichtenden Korruptionsregisters und unser Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen (Korruptionsregister-Gesetz sein. An dieser Stelle macht Konstantin auf die Anhörung aufmerksam und informiert über die geladenen Sachverständigen und die Modalitäten der Anmeldung.
Gestern fand die Anhörung zu einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Rechtsausschuss des Bundestages statt. Über die Anhörung und unserere Bemühungen, diese in einen größeren Raum zu verlegen und einen Stream zu realisieren, hatten wir ja bereits ausführlich berichtet. Zur gestrigen Anhörung und der Notwendigkeit weiterer Beratungen des umstrittenen Leistungsschutzrechts haben Tabea und Konstantin heute noch einmal folgendes erklärt.
Was bei dieser Koalition länge währt, wird so richtig schlecht. Datenschützer, Verbraucherschützer und selbst der TÜV lehnen die Stiftung Datenschutz ab. Gegen ihren kärglichen Aufgabenkranz bestehen angesichts der offenen Konkurrenz mit den Aufsichtsbehörden der Länder Verfassungsbedenken. Ihre Satzung macht sie zu einer nachgeordneten Behörde des Bundesinnenministeriums und öffnet sie dem ungehinderten Lobbying der Wirtschaft. Dagegen bestehen angesichts der glasklaren Rechtsprechung des EuGH zur Unabhängigkeit der Aufsicht, deren Tätigkeiten sie berührt, europarechtliche Bedenken.
Am Montagmorgen lädt der Deutschlandfunk im Rahmen der Sendereihe „Kontrovers“ regelmäßig zum politischen Streitgespräch über ein aktuelles politisches Thema. An diesem Montag stand der umstrittene Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz, der diese Woche nach dem Willen von CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt werden soll, auf der Agenda. Unter dem Titel „Der gläserne Mitarbeiter – Was dürfen unsere Chefs über uns wissen“ diskutierte Konstantin mit Norbert Geis, MdB der CSU und Mitglied des Rechtsausschusses sowie Roland Wolf, Geschäftsführer Bund der deutschen Arbeitgeber (BDA).
Den heute stattfindenden 7. Europäischen Datenschutztages haben Jan Philipp als innen- und justizpolitische Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Konstantin als innen- und netzpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag zum Anlass genommen, um den Fokus auf die Reform eines einheitliche EU-Datenschutzrechts zu richten, das die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellt.
Am gestrigen 25.01. 2013 entschied der Bundesgerichtshofes in einem Urteil, dass Internet-Nutzer Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn der Anschluss ausfällt. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, so das Gericht. Die Auswirkungen des Richterspruchs auf aktuelle Debatten wie die Phantasien nach Sperrung von Internetanschlüssen aber auch auf dem Breitbandausbau sind weitreichend. Der Wunsch nach Sperrungen gehört damit hoffentlich ein für alle Mal der Vergangenheit an. Das Urteil stützt auch unsere langjährige Forderung, Breitbandanschlüsse als Universaldienst festzuschreiben. Wie Telefon und Postzustellung gehört der Breitbandinternetzugang zur Grundversorgung.