Am Samstag, den 20.10.2012 fand der 2. Netzpolitische Kongress „Ein Gesellschaftsvertrag für das digitale Zeitalter“ der Grünen Bundestagsfraktion statt, über den wir ja auch hier an verschiedenen Stellen berichtet hatten. Mit ca. 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutierten wir im Paul-Löbe-Haus, dem „Maschinenraum“ des Deutschen Bundestags, über die Ausgestaltung eines digitalen Gesellschaftsvertrags und unsere netzpolitischen Konzepte. Eine ausführliche Zusammenfassung unseres Kongresses hatten wir ja bereits vorgenommen und Euch versprochen, in den nächsten Tagen die Videos aller Reden, die Audiomitschnitte der Workshops und die im Rahmen des Kongresses erstellten Graphic Recordings sowie die Fotos, die auf dem Kongress entstanden sind, zur Verfügung zu stellen.
Die Geschichte des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks und der Union ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Während das Grundgesetz die Unabhängigkeit und Staatsferne von ARD und ZDF garantiert, glauben die Konservativen wohl immer noch, dass das für sie nicht so gilt.
Bereits in der nächsten Öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages wird die Petition zur Aufhebung der Gema-Vermutung beraten werden. Die Petition hat mit über 62.000 Mitzeichnern das für eine Öffentliche Ausschusssitzung nötige Quorum bei Weitem überschritten. Dass die Petition nun so zeitnah nach Ende der Mitzeichnung im Ausschuss beraten wird, freut uns. Die Öffentliche Ausschusssitzung wird am 5. November im Raum 4.900 (Europasaal) des Paul-Löbe-Hauses stattfinden. Interessierte Besucher, die an der Sitzung teilnehmen wollen, können sich beim Sekretariat des Petitionsausschusses anmelden. Wer es nicht zu der Anhörung des Petitionsausschusses schafft, kann die Sitzung live im Stream verfolgen.
Die Grenzen zwischen Job und Privatleben verschwimmen. Immer mehr ArbeitnehmerInnen sind auch nach Feierabend durch Smartphones und Tablets erreichbar bzw. checken selbst noch mal eben schnell Mails. Für FreiberuflerInnen existiert diese Grenze oft gar nicht, denn zu schnell könnte man einen Auftrag verlieren. Dass auch vielen Besucherinnen und Besuchern das Thema auf den Nägeln brennt, konnte man am Workshop "Dieser Feierabend ist auf Ihrer Arbeitsstelle nicht verfügbar" - Konsequenzen der ständigen Erreichbarkeit" sehen. Über 40 Leute kamen, um mit uns über die Folgen der ständigen Erreichbarkeit zu diskutieren. Besonders hat mich gefreut, dass sich fast jeder im Raum mal zu Wort gemeldet hat, das fand ich außergewöhnlich.
Am Samstag, den 20.10.2012 fand der 2. Netzpolitische Kongress „Ein Gesellschaftsvertrag für das digitale Zeitalter“ der Grünen Bundestagsfraktion statt, über den wir ja auch hier an verschiedenen Stellen berichtet hatten. Mit ca. 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutierten wir im Paul-Löbe-Haus, dem „Maschinenraum“ des Deutschen Bundestags, über die Ausgestaltung eines digitalen Gesellschaftsvertrags und unsere netzpolitischen Konzepte. Im Zentrum unseres diesjährigen Kongresses stand neben den Keynotes der beiden netzpolitischen Vordenker Lawrence Lessig und Ben Scott sowie zwei Podiumsdiskussionen mit Jürgen Trittin und Claudia Roth die Fortsetzung der Diskussion über die Ausgestaltung eines Gesellschaftsvertrags für das digitale Zeitalter.
Derzeit sind, nachdem Innenminister Friedrich bereits in der letzten Woche mit einem Vorstoß für mehr Videoüberwachung des öffentlichen Raums von sich reden gemacht hat, zwei weitere Vorschläge des Innenministers Gegenstand der innen- und netzpolitischen Disskussion. Einerseits die Meldepflicht für Unternehmen bei IT-Angriffen, andererseits die Vorschläge des Innenministers bezüglich einer Neuregelung der Bestandsdatenauskunft. Beide Vorschläge zeugen von einem tiefen Misstrauen gegenüber dem Internet als zentralem Kommunikationsraum unserer Zeit geprägt. Inhaltlich legen sie falsche Schwerpunkte. Für die Freiheit und Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer, die der Innenminister in diesem Zusammenhang immer betont, ist wenig gewonnen - im Gegenteil.
Das SPD-Mitgliederbegehren gegen die Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ist gescheitert. 48.500 Stimmen hätte es gebraucht, gerade einmal 4.805 sind bis zum heutigen Stichtag zusammengekommen. Mit dieser Basisentscheidung machen die Sozialdemokraten klar: Auch zukünftig wird man sich bei der Verteidigung unserer Bürger- und Freiheitsrechte nicht auf die SPD verlassen können. Wir Grüne lehnen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung klar ab, sie ist eine grobe Verletzung elementarer Bürger- und Freiheitsrechte und hätten uns gefreut, bei diesem Kampf auch die SPD an unserer Seite zu wissen.