Vor dem Hintergrund, dass die normalen Sitzungen des Ausschusses „Digitale Agenda“, über den wir hier immer wieder berichten, nach wie vor nicht-öffentlich sind und um zu verhindern, dass der Ausschuss, der nach wie vor bei keinem einzigen Thema die politische Federführung innehat, endgültig in der politischen Bedeutungslosigkeit verschwindet, haben sich die Fraktionen darauf verständigt, pro Halbjahr insgesamt drei öffentliche Fachgespräche durchzuführen. Nunstehen Termne und Themen der Fachgespräche im 2. Halbjahr 2015 fest.
Heute ist unser Antrag „Netzneutralität als Voraussetzung für eine gerechte und innovative digitale Gesellschaft effektiv gesetzlich sichern“ (pdf) in den Fachausschüssen des Bundestages, u.a. auch im Ausschuss „Digitale Agenda“, der leider erneut nicht-öffentlich tagen wird. Über den derzeitigen Stand der Debatte zur Netzneutralität auf deutscher und europäischer Ebene hatten wir immer wieder berichtet. Die Bundesregierung weigert sich trotzt anderslautender Lippenbekenntnisse noch immer, eine gesetzliche Regelung zur effektiven Sicherung der Netzneutralität auf Bundesebene vorzulegen und sieht tatenlos zu, wie die Netzneutralität auf EU-Ebene verramscht wird. Damit sägt sie am Grundpfeiler des offenen Internet, zum Leiden der Nutzer und der digitalen Wirtschaft Europas. In einem aktuellen Beitrag für die Zeitschrift „Promedia“ hat Konstantin das Vorgehen der Großen Koalition scharf kritisiert.
Die jüngsten – inzwischen eingestellten - Ermittlungen wegen Landesverrats im Fall netzpolitik.org zeigen, dass Journalistinnen und Journalisten vor staatlichen Eingriffen nicht ausreichend geschützt sind. Zwar sind derartige, schwerwiegende Vorwürfe wegen Landesverrats eher die Ausnahme, dennoch sehen sich Journalistinnen und Journalisten immer wieder Ermittlungen von Strafverfolgungsbehörden ausgesetzt, durch die sie bei der Erfüllung ihrer verfassungsgemäßen Aufgabe behindert werden. Dies gefährdet die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit. Wir wollen den jüngsten Fall zum Anlass nehmen, die Gesetzeslage zu überprüfen und im Rahmen eines Fachgesprächs zu diskutieren, ob und wenn ja, welche Maßnahmen für einen besseren Schutz von Journalistinnen und Journalisten ergriffen werden müssen.
Heute hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) seine Stellungnahme zum „Safe Harbour“-Abkommen vorgestellt. Die Stellungnahme ist erfreulich klar. Wir hoffen, dass das Gericht dem Plädoyer folgt. Schon heute ist klar: Das Abkommen kann in seiner jetzigen Form keinen Bestand haben. Es zeichnet sich ab, dass der EuGH der Kommission in Kürze erneut die rote Karte zeigen könnte. Dies wäre ein weiteres starkes Signal des Gerichts für den Schutz der Grundrechte von 500 Millionen Europäerinnen und Europäern. Das Abkommen muss nun umgehend aufgehoben werden. Hierfür muss sich die Bundesregierung endlich mit Hochdruck in Brüssel einsetzen.
Heute am 18. September beginnt der Grüne Digitalisierungskongress "Wie programmieren wir Zukunft?" in Bielefeld. Der Kongress beschäftigt sich zwei Tage lang mit den politischen Aufgaben die aus Digitalisierung, Vernetzung und Automatisierung entstehen. Es werden Menschen aus unterschiedlichen Bereichen sprechen, AktivistInnen, UnternehmerInnen und Künstler. Das Konferenzprogramm findet ihr auf gruene.de In den Beschreibungen der einzelnen Foren und Sessions stehen auch Links zu den jeweiligen Veranstaltungen, um diese von außerhalb zu verfolgen. Hashtag der Veranstaltung ist #dk15 Videos der Diskussionen und Vorträge im Großen Saal werden auch zeitnah online gestellt. Michael Kellner und Malte haben zudem ein Papier zum Kongress geschrieben, was die Entwicklungen in Beziehung zu Grünen Werten stellt.
Seit Monaten weigert sich die Bundesregierung unter Berufung auf die angeblich fehlende Zustimmung der US-Regierung dem sogenannten „1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode“ die NSA-Selektoren vorzulegen, nach denen der BND Telekommunikationsdaten durchsucht und entsprechende Ergebnisse an den US-Geheimdienst übermittelt hat. Die Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE sowie Konstantin und seine Kollegin Martina Renner haben als Mitglieder im Untersuchungsausschuss wegen der Nichtvorlage von Beweismitteln gegen die Bundesregierung Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Unsere Klage haben wir heute gemeinsam mit unserem Prozessbevöllmächtigten, Prof. Dr. Wolfgang Ewer, im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.
Angesichts der heutigen Kabinettsbeschlüsse und den jüngsten Äußerungen von Kanzlerin Merkel hat Konstantin die aktuelle Digitalisierungspolitik der Bundesregierung heute noch einmal kritisiert. Die Bundesregierung setzt ihren bürgerrechtsfeindlichen Kurs konsequent fort. Die jüngsten Kabinettsbeschlüsse legen die Axt an die verfassungsrechtlich verbrieften Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf Privatheit. Sie gefährden das freie und offene Internet und verhindern Innovationen. All die warmen netzpolitischen Worte und Kongresse der letzten Tage werden zu Schall und Rauch, wenn gleichzeitig derartige, offen verfassungswidrige Gesetzesentwürfe vorgelegt werden. So macht man Deutschland bestimmt nicht zum Digitalisierungsstandort – ganz im Gegenteil.
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