Der Ausschuss Digitale Agenda veranstaltet in jedem Halbjahr drei öffentliche Fachgespräche. Das zweite öffentliche Fachgespräch wird am kommenden Mittwoch, den 22. März 2017 zu dem Thema "Künstliche Intelligenz" stattfinden. Fünf Sachverständige werden ab 16 Uhr im Saal E200 des Paul-Löbe-Hauses im Bundestag dieses Thema beleuchten. Wir möchten Euch herzlich einladen, an dem Fachgespräch teilzunehmen! Hier findet ihr alle Infos dazu.
Im Februar hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über den neuen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum BKA-Gesetz debattiert. Wir Grüne kritisieren an dem Entwurf vor allem die Möglichkeit der präventiven Überwachung von "Gefährdern" durch elektronische Fußfesseln und die umfassende Vernetzung von Datensätzen. Bevor der Gesetzesentwurf in zweiter Lesung im Bundestag abgestimmt wird, beraten die Fachausschüsse darüber. Die Anhörung des Innenausschusses am 22. März wird öffentlich sein und Konstantin möchte Euch herzlich einladen, daran teilzunehmen! Alle weiteren Infos findet ihr hier.
Wieder einmal plant die Bundesregierung ein Gesetz zur Ausweitung der Videoüberwachung. Mit dem sogenannten "Videoüberwachungsverbesserunsgesetz" soll der Einsatz von Überwachungskameras in den öffentlich zugänglichen Bereichen privat betriebener Einrichtungen erleichtert werden. Wie der Einsatz von Videokameras in privaten Räumen die öffentliche Sicherheit erhöhen soll, konnte das Bundesinnenministerium bislang nicht ausreichend begründen. Bevor der Gesetzesentwurf in zweiter Lesung im Bundestag abgestimmt wird, beraten die Fachausschüsse darüber. Zu der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss am 6. März 2017 möchte Konstantin Euch an dieser Stelle herzlich einladen. Alle weiteren Infos findet Ihr hier.
Der Ausschuss Digitale Agenda beschäftigte sich gestern, am 25. Januar 2017, in einem Fachgespräch mit dem hochaktuellen Thema "Fake News, Social Bots, Hacks und Co." und den daraus resultierenden Manipulationsversuchen demokratischer Willensbildung im Netz. An dieser Stelle dokumentieren wir die Anhörung als Video.
Am 7. November 2016 fand eine öffentlich Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages zur Reform zum Gesetzentwurf der Großen Koalition zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) statt. Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung bezieht sich ausschließlich auf die EU Verordnung bezüglich der dort genannten Sanktionen, geht aus unserer Sicht aber - vor allem aus verbraucherschutzpolitischer Initiative - bei Weitem nicht weit genug. In einem vorherigen Blogpost hatten wir euch alle wichtigen Informationen zusammengefasst. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video der Anhörung.
Das Bundeskabinett hat am 3. August 2016 den Entwurf für ein TKG-Änderungsgesetz beschlossen, mit dem im Wesentlichen die Vorgaben der – von uns Grünen immer wieder als lückenhaft kritisierten - EU-Verordnung zur Netzneutralität und zum Roaming umgesetzt werden sollen. Diese ist zwar nicht umsetzungspflichtig, doch werden zahlreiche Kompetenzen (im Wesentlichen Monitoring und Rechtsdurchsetzung) auf die nationalen Aufsichtsbehörden übertragen, während es den Mitgliedsstaaten auferlegt wird, wirksame Sanktionen für Verstöße gegen die Bestimmungen der - häufig unklaren - Verordnung festzulegen. Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung bezieht sich ausschließlich auf diese Sanktionen, geht aus unserer Sicht aber - vor allem aus verbraucherschutzpolitischer Initiative - bei Weitem nicht weit genug. Statt wirksame Sanktionen für Verstöße gegen die Bestimmungen der Verordnung einzuführen, führt der Entwurf der Bundesregierung unzureichende Sanktionen für Verstöße gegen Teilbereiche der Verordnung ein. Ein effektiver Schutz vor dem endgültigen Ausverkauf der Netzneutralität sieht wahrlich anders aus. Einen solchen hat die Bundesregierung immer wieder versprochen und steht hier in der Pflicht. Als Grüne werden wir die Ergebnisse der heutigen Anhörung im Wirtschaftsausschusses aufgreifen und eine eigene Initiative vorlegen, in der wir konkrete Vorschläge für eine effektive Absicherung der Netzneutralität und zur Sicherung und Stärkung der Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher machen.
Die Digitalisierung birgt viele Chancen für Kommunen und den ländlichen Raum. Nutzerfreundliche E- und Open-Government-Angebote, digitale Bildungsangebote im ländlichen Raum und digital gestützte Bürgerbeteiligungen sind nur einige der zahlreichen Möglichkeiten, Bürgerinnen und Bürgern in dünner besiedelten Regionen an der Digitalisierung teilhaben zu lassen. Auf dem Weg zu einer größeren Teilhabe- und Chancengerechtigkeit sind allerdings große Anstrengungen nötig. Daher findet am heutigen Mittwoch im Ausschuss „Digitale Agenda“ des Bundestags ein öffentliches Fachgespräch zum Thema „Digitalisierung auf kommunaler Ebene und im ländlichen Raum“ im Raum E 200 im Paul-Löbe-Haus des Bundestags statt.
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