Nach dem 11. September 2001 wurden zur Terrorismusbekämpfung neue Befugnisse für die Sicherheitsbehörden geschaffen. Um zu verhindern, dass damit eventuell zu weitreichende Eingriffe in die Bürgerrechte auf Dauer legitimiert werden, haben wir damals die Befristung dieser Gesetze und eine Überprüfung der neuen Instrumente festgeschrieben. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat die Evaluierung zur Farce werden lassen. Heute stellte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, eine Studie zur Evaluation von Sicherheitsgesetzen vor. Konstantin kommentiert.
Die Diskussion um die Wahrung der Netzneutralität und darüber, ob es einer gesetzlichen Festschreibung dieses grundlegenden Prinzips des Internets wie wir es heute kennen, bedarf, wird seit langem, sowohl auf bundesdeutscher wie auf europäischer Ebene intensiv geführt. So hatte die für die Digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin Kroes vor einem guten Jahr eine Untersuchung in Auftrag gegeben und begleitend einen Konsultationsprozess gestartet, um den Bedarf an weiteren – auch gesetzgeberischer – Handlungen auszuloten. Erste Ergebnisse der Studie, die zu dem Schluss kommt, dass zahlreiche Telekommunikationsfirmen gegen das Prinzip eines freien und offenen Internets und der Netzneutralität verstoßen, liegen nun vor - und sollen im Rahmen eines öffentlichen Expertenegsprächs am 5. November im Bundestag erörtert werden.
Am Samstag, den 20.10.2012 fand der 2. Netzpolitische Kongress „Ein Gesellschaftsvertrag für das digitale Zeitalter“ der Grünen Bundestagsfraktion statt, über den wir ja auch hier an verschiedenen Stellen berichtet hatten. Mit ca. 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutierten wir im Paul-Löbe-Haus, dem „Maschinenraum“ des Deutschen Bundestags, über die Ausgestaltung eines digitalen Gesellschaftsvertrags und unsere netzpolitischen Konzepte. Im Zentrum unseres diesjährigen Kongresses stand neben den Keynotes der beiden netzpolitischen Vordenker Lawrence Lessig und Ben Scott sowie zwei Podiumsdiskussionen mit Jürgen Trittin und Claudia Roth die Fortsetzung der Diskussion über die Ausgestaltung eines Gesellschaftsvertrags für das digitale Zeitalter.
In den letzten Monaten schien die Debatte über die Zukunft des Urheberrechts oft festgefahren und von Emotionen überlagert. Es entstand der Eindruck, als träfen hier zwei Fronten auf einander, die gar nicht oder nur schwer vereinbar sind. Dabei ist allen Beteiligten klar: Das derzeitige Urheberrecht ist nicht mehr zeitgemäß und weder für Kunstschaffende, noch für Verwerterinnen und Verwerter oder Nutzerinnen und Nutzer befriedigend. Zwei Tage lang diskutierten Nutzerinnen und Nutzer, Künstlerinnen und Künstler und Verwerterinnen und Verwerter auf der grünen Urheberrechtsfachtagung "Vergüten statt verfolgen". Hier berichten wir von der Tagung.
Die Projektgruppe "Demokratie & Staat" der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" hat sich in ihrer Sitzung am 21. Mai 2012 mit den letzten noch offenen Passagen ihres abschließenden Berichts beschäftigt: Die Mitglieder der Projektgruppe einigten sich auf eine gemeinsame Text-Version zur E-Justiz und in wesentlichen Teilen auch zu Open Data. Das Kapitel "Regieren und Verwalten in der digital vernetzten Welt: Chancen und Herausforderungen von E-Government" fand in der derzeitigen Fassung bislang keine fraktionsübergreifende Zustimmung. In einer weiteren Abstimmungsrunde wollen sich die Mitglieder in der nächsten Sitzung daher erneut mit dem Thema befassen.
Der schon vorher in Grundzügen bekannte Bericht des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit und den Datenschutz, Peter Schaar, bezüglich des Einsatzes staatlicher Überwachungssoftware, der eigentlich als Verschlusssache nicht das Licht der Öffentlichkeit erblicken sollte, ist vor wenigen Tagen geleakt worden. Der als Verschlusssache eingestufte Schaar-Bericht offenbart weitere massive Mängel der eingesetzten Spionage-Technik und des Umgangs mit ihr. Insgesamt wurden durch die Analyse Schaars mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Die Debatte um die Rechtmäßigkeit des Einsatzes entsprechender Programme dürfte damit noch lange nicht abreißen. Im Gegenteil: Es steht zu befürchten, dass die Analyse des Quellcodes des Programms weitere Fragen aufwirft.
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