Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird auch mit dem dritten Entwurf nicht besser. Dieses Gesetz schießt weiterhin am Ziel der Bundesregierung vorbei. Es wird klamme Presseverlage nicht retten und Journalisten kaum Einnahmen bescheren, stattdessen aber die Vielfalt im Netz einschränken. Die Verlage sind auf Besucher auf ihren Seiten angewiesen, die ihnen die Suchmaschinen bringen. Jetzt aber droht Ihnen die Herausnahme aus den Suchmaschinenangeboten. Viel verloren, nichts gewonnen. Den heutigen Kabinettsbeschluss kommentieren Tabea und Konstantin
Heute hat sich das Bundeskabinett trotzz anderslautender Ankündigungen erneut nicht mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage befasst. Es scheint, als ob die Bundesregierung nicht zuletzt durch die Intervention des Bundesverbandes der Deutschen Industrie verstanden hat, wie heiß diese Herdplatte ist.
Seit vielen Jahren gibt es zu wenig grundlegende Informationen und Daten hinsichtlich der Formen der (crossmedialen) Zusammenarbeit und Verflechtungen im Medienbereich. Der letzte Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung, der Ende 2008 vorgelegt wurde, bestätigte die bestehenden Informationsdefizite. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag bereits 2009 auf Initiative der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Errichtung einer Mediendatenbank beschlossen, die – aufbauend auf den Ergebnissen der Medien- und Medienkonzentrationsforschung – belastbare Daten zu den Angebots- und Anbieterstrukturen enthalten soll. Die Mediendatenbank sollte bereits Ende 2011 auf der Webseite des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien veröffentlicht und für die Allgemeinheit zugänglich sein. Das ist bis heute nicht geschehen. Die Datenbank sollte auf ausdrücklichen Wunsch des Gesetzgebers hin vor allem als Grundlage für medien- und kommunikationspolitische Entscheidungen dienen. Die Bundesregierung hat im Koalitionsausschuss am 4. März 2012 weitreichende medienpolitische Entscheidungen getroffen und wird morgen eine Änderung der Pressefusionskontrolle im Kabinett beschließen. Offensichtlich hat die Bundesregierung dabei die Datenerhebungen aus der Mediendatenbank nicht als Entscheidungsgrundlage herangezogen, sondern beruft sich lediglich auf Schätzungen. Dies kritisieren wir in unserem rot-grünen Antrag und fordern die Bundesregierung auf, die Daten aus den für die Mediendatenbank in Auftrag gegebenen Studien vorzulegen und die Mediendatenbank für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
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