Die Bundesregierung hat einen neuen Entwurf für ein Gesetz über den Wetterdienst vorgelegt, der am kommenden Mittwoch Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Verkehrsausschuss sein wird. Der Entwurf sieht auch eine Öffnung der Wetterdatenbestände zur Weiterverwendung vor. Alle weiteren Informationen findet Ihr hier.
Mit ihrem Gesetzesentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreiseplicht plant die Bundesregierung einen weiteren tiefgreifenden Einschnitt in die Rechte Geflüchteter. Unter anderem soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zukünftig Handys und andere Datenträger der Antragstellerinnen auslesen dürfen. Verfassungsrechtlich bewegt sich die Bundesrgierung damit auf dünnem Eis. Welche Bedeutung die geplante Neuregelung für die Grund- und Menschenrechte hat und inwiefern dies eine Gefahr für den Rechtsstaat darstellt, könnt ihr in Konstantins Einschätzung erfahren.
Hass und Hetze und die Verbreitung von Fake News nehmen zu - ob am Stammtisch, auf der Straße oder im Netz. Wir Grüne im Bundestag fordern die erst lange untätige und nun umso aktionistischere Bundesregierung seit langem zum Handeln auf. Nun haben wir konkrete Vorschläge vorgelegt, wie diese vielschichtigen Phänomene als gesamtgesellschaftliche Herausforderung umfassend und entschlossen, aber auch angemessen differenziert angegangen werden können. Die großen Anbieter gilt es in die Pflicht zu nehmen, zugleich müssen aber rechtsstaatlichen Verfahren gestärkt werden und nicht zuletzt gehört diesen gesellschaftliche Probleme von einer aktiven Zivilgesellschaft im Digitalen adressiert.
Die EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung war schon im Europäischen Parlament hochumstritten. Nun muss sie in den Nationalstaaten umgesetzt werden. Vergangenen Woche haben wir den hierzu vorliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung im Plenum des Deutschen Bundestages diskutiert. Konstantins Einschätzung und seine Bundestagsrede zu dem Gesetzesentwurf könnt ihr hier nachlesen und anschauen.
Das im Jahr 2008 aller Bedenken zum Trotz verabschiedete Gesetz wurde im April 2016 vom Bundesverfassungsgericht für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die Richterinnen und Richter bemängelte unter anderem, dass das Gesetz weder den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung, noch den notwendigen Schutz von Berufsgeheimnisträgern gewährleiste. Auch die oftmals fehlende richterliche Kontrolle wurde beanstandet. Darüber hinaus zeigte das Gericht dem Gesetzgeber weiteren Handlungsbedarf beispielsweise in Bezug auf den grenzüberschreitenden Austausch personenbezogener Daten auf. Der Entwurf des Bundeskabinetts zur Novellierung des BKA-Gesetzes erfüllt nun gleich mehrere dieser Auflagen nicht. Zu dieser Einschätzung gelangten auch die für die heutige Anhörung des Innenausschusses zum BKA-Gesetz geladenen Sachverständigen: Eine klare Mehrheit hielt den Gesetzesentwurf für fragwürdig und übereilt.
Im Februar hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über den neuen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum BKA-Gesetz debattiert. Wir Grüne kritisieren an dem Entwurf vor allem die Möglichkeit der präventiven Überwachung von "Gefährdern" durch elektronische Fußfesseln und die umfassende Vernetzung von Datensätzen. Bevor der Gesetzesentwurf in zweiter Lesung im Bundestag abgestimmt wird, beraten die Fachausschüsse darüber. Die Anhörung des Innenausschusses am 22. März wird öffentlich sein und Konstantin möchte Euch herzlich einladen, daran teilzunehmen! Alle weiteren Infos findet ihr hier.
Heute hat der Bundesgerichtshof seine eigene Entscheidung revidiert - so kann sich die Große Koalition auf ihre großen Mehrheit im Parlament zurückziehen, um sich in Sachen Aufklärung und Parlamentsrechte ganz klein zu machen: Nämlich die Vernehmung des so wichtigen Whistleblowers Edward Snowden vor dem NSA-Untersuchungsausschuss zu verhindern. Dabei hatten alle Fraktionen entschieden, diesen Schlüsselzeugen vorzuladen und eigens der Opposition in Zeiten einer so großen Regierungsmehrheit diese so wichtigen Minderheitenrechte im Parlament eingeräumt.
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