Seit Jahren sind Verleumdung, Hetze, Hass und andere strafbare Inhalte in den sogenannten sozialen Netzwerken nicht zu übersehen. Und seitdem fordern wir von der Bundesregierung mit konkreten Vorschlägen, diese vielschichtigen Phänomene als gesamtgesellschaftliche Herausforderung umfassend und entschlossen, aber auch angemessen differenziert anzugehen. Daran ändert wohl auch nicht die späte Kehrtwende des Bundesjustizministers - wenn er sich überhaupt mit seinem heute kursorisch vorgestellten Gesetzentwurf im eigenen Kabinett durchsetzen kann.
Als "Erhöhung der Sicherheit durch Videotechnik" versuchte die Große Koalition ganz unterschiedliche, teils sehr umstrittene und weitreichende Maßnahmen durchs Parlament zu bringen. So disparat und kurz konnte die parlamentarische Debatte nicht auch nur annähernd den komplexen Fragen in ausreichender Differenziertheit gerecht werden. Denn während Bodycams unter bestimmten Einsatz- und Datenschutz-Bedingungen auch in bürgerrechtlicher Hinsicht durchaus überlegenswert sind und die Kameraüberwachung an neuralgischen Orten wie Kriminalitätsschwerpunkten wenn auch nicht bei der Verhinderung, so doch bei der Aufklärung von schweren Straftaten hilfreich sein können, sind die automatische Kennzeichenerfassung sowie die ausgeweitete Videoüberwachung durch Private sicherheitspolitisch ebenso nutzlose wie bürgerrechtlich bedenkliche Formen der flächendeckenden Schleierfahnung respektive Massenüberwachung. Letztlich haben wir daher das Maßnahmenpaket in Gänze abelehnt.
Zum Ende einer Legislaturperiode häufen sich üblicherweise die parlamentarischen Initiativen. Doch was die Große Koalition in dieser Sitzungswoche alles auf den heutigen Plenardonnerstag zu legen gedachte, sprengte nicht nur die Gesetze von Zeit und Raum (die 27-Stunden-Sitzung hätte theoretisch bis Freitagmittag und damit weit bis in den nächsten Sitzungstag gereicht, von Bonn als Ausweichort wurde schon gewitzelt), sondern enthielt - auffällig unauffällig in tiefer Nacht verstreut - gleich mehrere ebenso komplexe wie gravierende Gesetzesänderungen.
Im August 2016 wurden überraschend Hacking-Programme der NSA-Elitehackgruppe TAO auf der Software-Tauschplattform GitHub300 Megabyte angeboten, mit denen unter anderem das gezielte Hacking von weit verbreiteten kommerziellen Firewalls von Anbietern wie CISCO und Fortinet, sowie von Routern und Betriebssysteme möglich sein soll. Wie im Juni 2016 bekannt geworden ist, plant die Bundesregierung seit geraumer Zeit eine Bundesbehörde zur Umgehung von Kryptographie. Die "Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich", kurz ZITiS, soll den Polizeibehörden und Verfassungsschutzämtern helfen, verschlüsselte Kommunikation zu dechiffrieren. Statt IT-Sicherheit zu gewährleisten und die private Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, soll der Staat also selbst zum Hacker werden. In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung wollten Luise Amtsberg, Volker Beck und Konstantin wissen, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus den Veröffentlichungen der Hacking-Programme in Hinblick auf das geplante ZITiS zieht. Die Antwort der Bundesregierung könnt ihr hier nachlesen.
Die Verbreitung von öffentlichem WLAN wird durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit und die sogenannte „Störerhaftung“ seit langem behindert. Seit Jahren verspricht die Bundesregierung, die „Störerhaftung“ abzuschaffen und die seit 2010 bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Nachdem sechs Jahre lang überhaupt nichts passierte, legte die Bundesregierung einen Entwurf vor, der völlig an der Realität vorbei ging. Es hagelte Kritik von allen Seiten. Dann folgte ein monatelanger Streit zwischen Union und SPD und irgendwann erblickte ein neuer Entwurf für ein reformiertes Telemediengesetz (TMG) das Licht der Welt. Doch eine saubere Klarstellung die Rechtssicherheit betreffend fehlte auch in diesem Gesetzentwurf. Nachdem die neue TMG-Regelung den Bundestag vor einigen Monaten final passiert hat, lag es also erneut bei den Gerichten, für Rechtssicherheit zu sorgen. Diese gibt auch nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht. Nach der für alle überraschenden Entscheidung des EuGH stand die Frage im Raum, ob die Große Koalition nun die ganze TMG-Kiste erneut aufmacht, um ihr vor Jahren gegebenes und seitdem immer wieder erneuertes Versprechen, Rechtssicherheit herzustellen, doch noch einzuhalten. Ein schriftlich gegenüber dem Ausschuss "Digitale Agenda" gegebener Bericht der Bundesregierung gibt nun Klarheit. Hier veröffentlichen und diskutieren wir die Stellungnahme.
Wieder einmal plant die Bundesregierung ein Gesetz zur Ausweitung der Videoüberwachung. Mit dem sogenannten "Videoüberwachungsverbesserunsgesetz" soll der Einsatz von Überwachungskameras in den öffentlich zugänglichen Bereichen privat betriebener Einrichtungen erleichtert werden. Wie der Einsatz von Videokameras in privaten Räumen die öffentliche Sicherheit erhöhen soll, konnte das Bundesinnenministerium bislang nicht ausreichend begründen. Bevor der Gesetzesentwurf in zweiter Lesung im Bundestag abgestimmt wird, beraten die Fachausschüsse darüber. Zu der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss am 6. März 2017 möchte Konstantin Euch an dieser Stelle herzlich einladen. Alle weiteren Infos findet Ihr hier.
In der vergangenen Woche fand die vorerst letzte Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages statt. Am Montag waren Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche und Kanzleramtschef Peter Altmaier als Top-Verantwortliche für die Geheimdienste in der Bundesregierung als Zeugen in den Ausschuss geladen. Am Donnerstag derselben Woche wurde als letzte Zeugin Bundeskanzlerin Angela Merkel vernommen. Die Arbeit des NSA-Untersuchungsausschuss hat in den vergangenen drei Jahren viele Versäumnisse und Missstände ans Tageslicht gebracht, aus denen auch zum Teil bereits Konsequenzen gezogen wurden. Uns Grünen gehen diese aber noch nicht weit genug. Als Kernfrage bleibt für uns am Ende dieses Ausschusses, wie wir sicherstellen können, dass das in Art. 10 des Grundgesetzes verbriefte Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis auch in der digitalen Welt geschützt wird. Die Große Koaltion hat sich dazu entschieden, diesen Schutz nicht zuzusagen. In einem kurzen Video hat Konstantin für euch die Kernpunkte der beiden letzten Sitzungen des NSA-Untersuchungsausschusses zusammengefasst. Ihr könnt das Video hier nachschauen.
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