Nach Bekanntwerden der designierten Nachfolge von BSI-Präsident Hange kurz vor Weihnachten haben wir scharfe Kritik an der Personalie geübt. Die Benennung von Arne Schönbohm als bisherigem Präsidenten des „Cyber-Sicherheitsrates Deutschland e.V.“ wirft zahlreiche Fragen auf. Gerade angesichts der derzeitigen, massiven Vertrauenskrise in unsere digitale Infrastrukturen die Spitze einer hoch sicherheitsrelevanten Behörde mit einem Lobbyisten der IT-Wirtschaft zu besetzen, wirft ein seltsames Licht auf das Bundesinnenministerium. Arne Schönbohms bisherige beruflichen Stationen, u.a. bei EADS, aber auch im Umfeld verschiedener, durchaus fragwürdiger Firmen aus dem Bereich der digitalen Überwachungs- und Ausspähtechnologie, lassen an seiner Eignung für dieses Amt insgesamt berechtigte Zweifel aufkommen. Konstantin hat auf parlamentarischem Wege nachgehakt und verlangt Klarheit bezüglich der Personalentscheidung.
Die Diskussion, wie es gelingt, strafbare Inhalte aus dem Internet zu entfernen haben wir in den letzten zwei Legislaturperioden, also mindestens seit 2009, äußerst intensiv geführt, leider meist im Kontext der Netzsperren-Debatte. Auch das Thema "Hate Speech" im Internet, vor allem in den sozialen Netzwerken, wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Die Probleme sind seit langem bekannt, behoben hat die Bundesregierung sie nicht. In Kürze will Bundesjustizminister neue Vorschläge vorlegen. Letztendlich muss die Bundesregierung verstehen, dass es nicht länger tolerierbar ist, wenn sich milliardenschwere Unternehmen nicht an klare gesetzliche Regelungen halten und glauben, sich ihrer (gesetzlichen) Verantwortung auch weiterhin entziehen zu können.
Heute hat die EU-Kommission ihr Maßnahmenpaket zur Urheberrechtsreform vorgestellt. Gemeinsam mit Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, hat Tabea das vorgelegte Paket einen ersten Bewertung unterzogen. Angesichts des Stückwerks und des fehlenden Gestaltungswillens der Bundesregierung sowie der Kommission sind nationale und EU-Gerichte mittlerweile die stärksten Reformkräfte des Urheberrechts. Ein Armutszeugnis für den gestalterischen Anspruch der Gesetzgeber. Abgesehen von der verpflichtenden Umsetzung europarechtlicher Vorgaben, zeigt sich die Bundesregierung klar reformunwillig. EU-Kommission und Bundesregierung picken sich einfachste Aspekte heraus, aber schieben wesentliche Reformen hinaus. Insgesamt sind die vergangenen Jahre trotz großspuriger Ankündigungen verlorene Jahre für die Modernisierung des Urheberrechts.
Das Thema Störerhaftung ist seit Jahren Gegenstand intensiver politischer Debatten. Im März hat die Bundesregierung nach jahrelangem Stillstand endlich einen Gesetzentwurf vorgestellt. Doch alle im Vorfeld geäußerten Befürchtungen sind tatsächlich eingetroffen. Schnell war klar: Dieser Entwurf wird letztendlich niemandem helfen. Er wird dafür sorgen, dass letztlich weniger statt mehr Menschen ihre Netze öffnen. Die bestehende Rechtsunsicherheit behebt er nicht. Damit geht der Gesetzentwurf insgesamt in die völlig falsche Richtung. Wer noch einen Beweis brauchte, dass die Bundesregierung mit den Herausforderungen des digitalen Wandels maßlos überfordert ist, hat ihn durch diese Vorlage endgültig geliefert bekommen. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede zur ersten Lesung des Gesetzesentwurfs und skizzieren das weitere parlamentarische Vorgehen.
Vorhin erreichte uns die Meldung, dass die Bundesregierung den Obleuten des 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses in der 18. Wahlperiode ("NSA-Ausschuss) überraschend nun doch Einblick in die BND-Selektoren-Listen gewähren will. Das Einlenken der Bundesregierung ist ein weiterer Erfolg des Untersuchungsausschusses. Grünen und Linken ist es gelungen, die Bundesregierung dazu zu bewegen, die Selektoren endlich dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung zu stellen. Das war überfällig. Weitere Schritte müssen jedoch folgen.
Uns ist es wichtig, sofern möglich, immer die wichtigsten und aktuellsten Neuigkeiten über Netzpolitik aus dem Parlament zu berichten. In der letzten Sitzugswoche fand die 2./3. Lesung unseres Antrags zur Netzneutralität statt - wenige Tage nach dem Beschluss eines Kompromisses auf EU-Ebene, der einem "Zwei-Klassen-Internet" Tür und Tor öffnet. Auf der Tagesordnung des Plenums stand unser Antrag zur "Netzneutralität als Voraussetzung für eine gerechte und innovative digitale Gesellschaft" und die Frage, wie diese effektiv gesetzlich gesichert werden kann. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video der Rede von Konstantin.
Die Facebook-Seite der Bundesregierung überschreitet nach Ansicht von Juristen die Grenze zur verbotenen Werbung. "Die Bundesregierung nimmt auf Facebook eindeutig eine Inszenierung vor", sagte Medienrechtler Matthias Cornils von der Universität Mainz dem Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL. Denn in dem sozialen Netzwerk informiere die Regierung die Bürger nicht nur, sie moderiere, kommentiere, biedere sich an. "Diese Kommunikation hat stark werblichen Charakter und ist verfassungsrechtlich problematisch", so Cornils. Das gelte auch für Video-Nachrichten von Regierungssprecher Steffen Seibert, die "rundfunkähnlich" seien: "Hier spielt der Staat Journalismus." Dem SPIEGEL liegt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion vor, die zeigt, dass die Ausgaben des Bundespresseamtes für Social Media mit 196.350 Euro deutlich höher sind als bisher bekannt. Auch beschäftigt Seibert acht feste Mitarbeiter für die sozialen Medien. "Einen Regierungssender darf es in einer freiheitlichen Demokratie nicht geben", warnt der grüne Netzpolitiker Konstantin von Notz. Und auch nicht das "bewusste Umgehen kritischer medialer Diskurse".
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