Am heutigen Samstag begehen wir den internationalen Open Data Day. Hierzu aufgerufen hatte unter anderem die Open Knowledge Foundation. Ihrem Ruf sind zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen gefolgt. Sie nutzen den heutigen Tag und führen weltweit Veranstaltungen und Aktionen durch, um auf die Bedeutung offener Daten aufmerksam zu machen. Als Grüne würden wir uns ein sehr viel mutigeres Vorgehen im Bereich Open Government wünschen. Den heutigen internationalen Open Data Day wollen wir nutzen, um die Bundesregierung noch einmal hierzu aufzufordern. Unter anderem sollte sie endlich der Open Government Partnership (OGP) beitreten.
Während die Opposition seit langem vor den Auswirkungen eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage warnt, mehren sich nun auch die kritischen Stimmen aus den Reihen der Koalition. Es ist erstaunlich, dass erst jetzt die Bedenken an einem Gesetz geäußert werden, das bereits seit sechs Monaten vorliegt und für massive Kritik auch von namhaften Wissenschaftler gesorgt hat. Die Bundesregierung hat sich beim Leistungsschutzrecht vollkommen verannt. Tabea und Konstantin haben die aktuellen Entwicklungen zum Anlass genommen und die Bundesregierung heute noch einmal dazu aufgefordert, endlich Abstand von dem höchst umstrittenen Projekt zu nehmen.
Am gestrigen Donnerstag stand unter dem Tagesordnungspunkt 20 die zweite und dritte Lesung eines Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zur “Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz - BevStatG)” (Drs-Nr. 17/9219 pdf und 17/12396 pdf) auf der Tagesordnung des Plenums des Deutschen Bundestags. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Protokollrede. Wie immer gilt: Über Kommentare und Rückmeldungen freuen wir uns.
Am gestrigen Donnerstag stand unter dem Tagesordnungspunkt 31 die erste Lesung eines Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zur "Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften " (Drs-Nr. 17/11473 pdf) auf der Tagesordnung des Plenums des Deutschen Bundestags. Hinter dem doch etwas sperrigen Namen verbirgt sich das sogenannte "E-Government-Gesetz". An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Protokollrede. Wie immer gilt: Über Kommentare und Rückmeldungen freuen wir uns.
Gestern hat das Bundesverwaltungsgerichtes zur Frage von Auskunftsrechten der Presse gegenüber Bundesbehörden entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Versuch des Bundes, der Presse keine Auskünfte mehr erteilen zu müssen, einen Riegel vorgeschoben. Das Gericht hat aber auch festgestellt, dass die Landespressegesetze nicht für Bundesbehörden gelten und es deshalb auf Bundesebene eine Regelungslücke gibt. Wir brauchen deshalb schnellstmöglich eine Alternative, damit diese Rechtsunsicherheit geklärt wird.
Gerade hat Konstantin die Antwort der Bundesregierung auf seine Kleine Anfrage zum Bombenfund am Bonner Hauptbahnhof und den Konsequenzen für die Frage der Videoüberwachung erhalten. Bundesinnenminister Friedrich nutzte das Wochenende, um uns mit der Veröffentlichung zuvorzukommen, seine Interpretation der Dinge darzulegen und seine Forderung nach einem Ausbau der Videoüberwachung zu wiederholen. Über die konkrete Umsetzung sei man, wer hätte das gedacht, mal wieder im Gespräch mit der Bahn. Die Antworten auf unsere Anfrage sind überwiegend ausweichend, soweit das überhaupt möglich war. Die Bundesregierung ist ersichtlich nicht interessiert, mehr Licht und Transparenz in die Praxis des grundrechtsbeschränkenden Einsatzes von Videoüberwachungen bei der DB AG zu bringen. Wir werden insgesamt mit einer weiteren Anfrage im Detail nachsetzen und Widersprüche benennen.
Morgen findet er wieder statt, der alljährliche ,,Safer Internet Day". In einer gemeinsamen Erklärng haben Konstantin und Tabea heute klargemacht, dass die Bundesregierung, diesen Tag, den wir als Grüne seit Jahren unterstützen, nicht als Feigenblatt für eigene Versäumnisse machen darf. Schaut man sich einmal an, was CDU/CSU und FDP von den vollmundigen Versprechungen in Sachen besseren Daten- und Verbraucherschutz tatsächlich umgesetzt haben wird schnell klar: Diese Bundesregierung bedient auch im Bereich des digitalen Daten- und Verbraucherschutzes lieber Klientelinteressen als den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Ausspähung sicherzustellen.
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