Wir sind immer, sofern es irgendwie machbar ist, bemüht, möglichst umfassend über die wichtigsten netzpolitischen Baustellen im Parlament zu berichten. […]
Anlässlich neuer Enthüllungen bezüglich einer weitreichenden Spionage der NSA hat Konstantin heute noch einmal an die einstmals gemachten Versprechen der Bundeskanzlerin erinnert. Die neusten Enthüllungen sind ein weiterer Beleg dafür, wie weitgehend die von westlichen Geheimdiensten betriebene Spionage ist. Diese Spionage wird bei Weitem nicht nur von der US-amerikanischen NSA betrieben, sondern auch vom deutschen Bundesnachrichtendienst (BND). Kanzlerin Merkel muss ihren Versprechen endlich Taten folgen lassen.
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat am 25. Juni geurteilt, dass der Deutsche Bundestag zur Herausgabe von Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes (WD) nach dem Informataionsfreiheitsgesetz (IFG) verpflichtet ist. Seit einiger Zeit sind verschiedene Organisationen bemüht, die abgefragten Ausarbeitungen systematisch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zukünftig wird der Bundestag von sich aus Gutachten unter gewissen Voraussetzungen zugänglich machen. Als Grüne werden wir uns das weitere Vorgehen intensiv begleiten.
In den letzten Monaten drehte sich die Aufklärung des internationalen Überwachungs- und Geheimdienstskandals im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Bundestags vor allem um die Frage der sogenannten „Selektoren“. Deutlich wurde: Nicht nur US-amerikanische Dienste haben mit Hilfe dieser Suchbegriffe (Telefonnummern, E-Mail-Adressen und andere Telekommunikationsmerkmale von Personen) deutsche und europäische Grundrechtsträger und Firmen ausgespäht. Auch deutsche Geheimdienste haben sowohl „Selektoren“ der NSA als auch eigene eingesetzt. Diesen Komplex wollen wir weiter aufklären – auch, um die bisherige Abwehrhaltung der Bundesregierung kritisch zu hinterfragen und die Notwendigkeit gesetzlicher Konsequenzen zu verdeutlichen.
Heute hat das Bundeskabinett also endgültig beschlossen, Arne Schönbohm zum Präsidenten des BSI zu machen - gegen jede Kritik und vorsätzlich. Das Agieren des Innenministeriums im Bereich der IT-Sicherheit ist seit langem äußerst problematisch. Das Ministerium ist mit den Herausforderungen des digitalen Wandels und einem effektivem Grundrechtsschutz nicht nur überfordert, es ist mittlerweile auch Ursache für die zunehmende Verunsicherung im Bereich der IT-Sicherheit. Im Kanzleramt sollte man dringend darüber nachdenken, dem Ministerium die Verantwortung für die IT-Sicherheit in Deutschland zu entziehen. Wenn es eines weiteren Belegs für die Notwendigkeit eines vom Ministerium unabhängigen BSI, gebraucht hätte, dann hat die Bundesregierung ihn heute geliefert.
Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages wird am Montag, dem 22. Februar 2016, von 13:00 bis 17:00 Uhr eine öffentliche Anhörung zur Rolle der Bundeswehr im Cyberrraum durchführen. Im Zuge der Anhörung werden verfassungs-, völker- und sonstige nationale und internationale rechtliche Fragen sowie ethische Aspekte im Zusammenhang mit Cyberwarfare und die hieraus erwachsenden Herausforderungen und Aufgaben für die Bundeswehr erörtert. An dieser Stelle informieren wir über die Anhörung, die geladenen Sachverständigen und die Anmeldemodalitäten.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages wird am Mittwoch, dem 17. Februar 2016 eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber-und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) durchführen. Auf den Seiten des Rechtsausschuss finden sich Informationen für diejenigen, die der Anhörung live beiwohnen wollen.
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