Mit einiger Verwunderung haben wir den Medien entnommen, dass der Arbeitskreis Urheberrecht der SPD-Bundestagsfraktion den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Reform des Telemediengesetzes und der sogenannten Störerhaftung“ in einem mehrseitigen Positionspapier (pdf) geradezu zerrissen hat. Guten Morgen, liebe SPD! Es stellt sich die Frage, welche gesetzgeberischen Folgen nun aus der neu gewonnenen Erkenntnis der Fraktion erwachsen. Schon heute ist das gesamte parlamentarische Verfahren, an dem der „Internet-Ausschuss Digitale Agenda“ übrigens gar nicht beteiligt ist, eine einzige Farce.
Am kommenden Mittwoch, dem 16.12.2015 findet eine öffentliche Anhörung über den "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes" im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags statt. Das Thema "Störerhaftung" ist seit Jahren Gegenstand intensiver politischer Debatten. Unsere Position zu dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung und zur Störerhaftung haben wir auf grün-digital immer wieder verdeutlicht. Gemeinsam mit der Fraktion Die Linke haben wir vor langem einen Gesetzesentwurf der Opposition zur Störerhaftung vorgelegt. Hier findet Ihr alle Informationen zur Anhörung, zu den geladenen Sachverständigen, zu den Anmeldemodalitäten etc.
Am nächsten Mittwoch, am 16. Dezember 2015, findet eine öffentliche Sitzung des Ausschusses "Digitale Agenda" zum Thema „Effektivierung der Kontrolle des Exports von Überwachungs- und Spionagesoftware auf deutscher und europäischer Ebene und öffentliche Auftragsvergabe" statt. An dieser Stelle machen wir auf das Fachgespräch, die geladenen Sachverständigen, den ihnen übermittelten Fragenkatalog, die eingegangenen Stellungnahmen und die Anmeldemodalitäten.
Das Thema Störerhaftung ist seit Jahren Gegenstand intensiver politischer Debatten. Im März hat die Bundesregierung nach jahrelangem Stillstand endlich einen Gesetzentwurf vorgestellt. Doch alle im Vorfeld geäußerten Befürchtungen sind tatsächlich eingetroffen. Schnell war klar: Dieser Entwurf wird letztendlich niemandem helfen. Er wird dafür sorgen, dass letztlich weniger statt mehr Menschen ihre Netze öffnen. Die bestehende Rechtsunsicherheit behebt er nicht. Damit geht der Gesetzentwurf insgesamt in die völlig falsche Richtung. Wer noch einen Beweis brauchte, dass die Bundesregierung mit den Herausforderungen des digitalen Wandels maßlos überfordert ist, hat ihn durch diese Vorlage endgültig geliefert bekommen. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede zur ersten Lesung des Gesetzesentwurfs und skizzieren das weitere parlamentarische Vorgehen.
Das Leistungsschutzrecht war von vornherein hochumstritten. Dass es sein formuliertes Ziel verfehlt hat, ist offensichtlich. Wie zu erwarten, hat es zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit geführt. Der Zugang zur Informationen ist verengt und kaum ein Verlag profitiert durch finanzielle Einnahmen, geschweige denn einzelne Journalisten. Im Endeffekt nützt das vorliegende Gesetz niemanden. Die Bundesregierung kündigt seit nunmehr zwei Jahren an, das Gesetz "ergebnisoffen" evaluieren zu wollen, verweist aber gleichzeitig immer wieder darauf, dass dies heute noch nicht möglich sei. Um den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, haben Tabea, Renate Künast und Konstantin eine weitere Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet.
Der Innenausschuss im Deutschen Bundestag lädt am Montag, 30.11.2015 von 14.00 bis 16.00 Uhr zu einer öffentlichen Anhörung ein. Thema wird der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes sein. Der Entwurf zielt darauf ab, eine Verbesserung der Transparenz und der Bedingungen beim Scoring (Scoring- Änderungsgesetz) durchzusetzen.
Vor einigen Tagen fand ein Fachgespräch „Digitalisierung der Finanzwirtschaft“ des Ausschusses „Digitale Agenda“ (btADA) statt. In einem vorherigen Blogbeitrag haben wir alle relevanten Informationen zum Fachgespräch zusammengefasst. So haben wir unter anderem auf einen Fragenkatalog der Fraktionen hingewiesen, der den Sachverständigen zur Beantwortung übermittelt wurde. Des Weiteren sind dort die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen zu finden, welche im Vorfeld des Fachgespräches erstellt wurden. Für alle, die es am vergangenen Mittwoch nicht in den Bundestag geschafft haben, dokumentieren wir an dieser Stelle das Video des Fachgesprächs.
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