Gestern haben die Fraktionen im Bundestag auf Initiative der grünen Fraktion erneut über die Vorratsdatenspeicherung debattiert – wie nicht anders zu erwarten durchaus engagiert. Während ihren Reden haben die Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt und die rechtspolitische Sprecherin Katja Keul noch einmal folgendes klargestellt: Die anlasslose Speicherung von personenbezogenen Daten stellt einen gravierenden Eingriff in die Freiheitsrechte jedes Einzelnen dar. Sie schafft aber keinesfalls mehr Sicherheit. Wer Menschen wirksam schützen will, braucht nicht mehr Daten, sondern mehr qualifiziertes Personal, das die jetzt bereits vorhandenen Daten und Informationen auswerten kann. An dieser Stelle dokumentieren wir die Redebeiträge der beiden grünen Abgeordneten.
Am Montag, dem 16. März 2015, fand im Rahmen der 37. Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales eine öffentliche Anhörung zum Thema Whistleblowing statt. Über die Anhörung und unsere jahrelangen Bemühungen, den Schutz von Hinweisgebern auszubauen, hatten wir ausführlich berichtet. Grundlage der Anhörung waren zwei parlamentarische Initiativen: Ein von der Fraktion Die Linke vorgelegter Antrag und unser grüner Gesetzentwurf. An dieser Stelle dokumentieren wir das Video der Anhörung für all diejenigen, die nicht selbst an der Anhörung teilnehmen konnten.
Am morgen Freitag, dem 19.03.2015 berät der Bundestag in erster Lesung über den Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz). Die Debatte findet zwischen 09:00 und 10:50 Uhr statt. Für die Grüne Bundestagsfraktion werden Konstantin und Dieter Janecek als wirtschaftspolitischer Sprecher reden. An dieser Stelle bereits der Hinweis auf die am 20. April 2015 stattfindende Anhörung des (federführenden) Innenausschusses.
Die Fraktion hat heute eine Aktuelle Stunde zum Thema ,,Pläne der Bundesregierung für einen nationalen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung" beantragt. Dazu hat Britta Haßelmann als erste Parlamentarische Geschäftsführerin noch einmal folgendes klargestellt: Die anlasslose Speicherung von personenbezogenen Daten stellt einen gravierenden Eingriff in die Freiheitsrechte jedes Einzelnen dar. Sie schafft aber keinesfalls mehr Sicherheit. Wer Menschen wirksam schützen will, braucht nicht mehr Daten, sondern mehr qualifiziertes Personal, das die jetzt bereits vorhandenen Daten und Informationen auswerten kann.
Am Mittwoch tagt erneut der Ausschuss Digitale Agenda. Die Tagesordnung gestaltet sich - einmal mehr – äußerst übersichtlich. So stehen genau zwei inhaltliche Punkte auf der Tagesordnung der nunmehr 33. Sitzung. Hinzu kommt, dass auch diese Sitzung, wie alle regulären Sitzungen, erneut hinter verschlossenen Türen, also nicht-öffentlich stattfindet. Dies ist umso bedauerlicher, als dass der Ausschuss über ein äußerst wichtiges Thema von durchaus großem öffentlichen Interesse diskutiert.
Eben hatten wir bereits auf eine am kommenden Montag im Bundestag stattfindende, öffentliche Anhörung zum verbesserten gesetzlichen Schutz von Hinweisgeberinnnen […]
Immer wieder haben wir in den vergangenen Jahren über unsere Bemühungen, den gesetzlichen Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (Whistleblowern) auszubauen. Die Bundesregierung verspricht in Sonntagsreden zwar immer wieder, den Schutz ausbauen zu wollen, tatsächliche Handlungen vollzieht sie aber nicht, im Gegenteil: Noch immer verhindert sie eine Aussage des derzeit wohl bekanntesten Whistleblowers der Welt, Edward Snowden, vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Überwachungs- und Gemeindienstaffäre und versucht unter anderem auf diesem Wege die dringend benötigte Aufklärung der Affäre zu sabotieren.
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