Am gestrigen Donnerstagabend stand unter anderem auch die zweite und dritte Beratung eines Entwurfs der Bundesregierung für das sogenannte Bundesgeoreferenzdatengesetz auf der Tagesordnung des Plenums des Bundestages. Für den Gesetzentwurf votierten die Regierungsparteien und die SPD, während die Linken sich enthielten.Wir Grüne stimmten gegen die Vorlage. Da die gestrigen Reden nicht gehalten wurden, sondern "zu Protokoll" gingen, dokumentieren wir Konstantins Rede hier noch einmal.
Die Regelung der Abgeordnetenbestechung im § 108e StGB (Strafgesetzbuch) entspricht nicht den internationalen Anforderungen, die in einer UN-Konvention gegen Korruption, die bislang knapp 160 Staaten ratifiziert haben, formuliert werden. Indem Deutschland die internationalen Vorgaben der Konvention seit Jahren nicht erfüllt, wird die Bundesrepublik ihrer Verantwortung als führende Wirtschaftsmacht nicht gerecht und stellt ein schlechtes Beispiel für die internationale Gemeinschaft dar. Dabei hat sich die Bundesrepublik Deutschland immer wieder zur Umsetzung und Anwendung der internationalen Vorgaben bekannt – allein geschehen ist wenig. Dennoch wurde bislang - trotz Vorlage verschiedenen Initiativen unterschiedlicher Fraktionen des Bundestages - kein entsprechender Gesetzesentwurf verabschiedet. Am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über einen SPD-Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung (Drucksache 17/8613) debattiert. Im April 2010 hatte die Linke und im Mai 2011 wir Grünen bereits Vorschläge zur Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordneten vorgelegt. An dieser Stelle dokumentieren wir die Rede die Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, heute im Plenum gehalten hat.
Anlässlich höchst widersprüchlicher Aussagen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung in Sachen ACTA hat Konstantin im Rahmen der heutigen Parlamentarischen Fragestunde mehrere Fragen an die Bundesregierung gerichtet. Die Antworten der Bundesregierung zeigen: Die Bundesregierung beabsichtigt offenbar weiterhin, das Abkommen zu ratifizieren. Auch will sich die Regierung scheinbar nicht für eine Veröffentlichung sämtlicher Dokumente, die im Zuge der einzelnen Verhandlungsrunden erstellt wurden, einsetzen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Vollausschuss und einem Unterausschuss? Wie arbeitet eine Enquete-Kommission? Was unterscheidet eine Kleine Anfrage von einer schriftlichen Frage? Was ist ein Antrag, was ein Entschließungsantrag, was eine Große Anfrage? Diese und andere Fragen beantwortet das Handbuch "So arbeitet der Deutsche Bundestag", dessen neueste Ausgabe soeben erschienen ist und das wir all denen an´s Herz legen wollen, die bemüht sind, die oftmals komplexen Abläufe im Bundestag (noch) besser zu verstehen. Exemplare des Handbuchs und weitere Basisinformationen können ab sofort über das Online-Angebot des Bundestages kostenlos bestellt werden.
Zu den von Konstantin zum Themenbereich ACTA für die morgige Fragstunde eingereichten Fragen, über die wir hier ja bereits berichtet haben, hat Konstantin auch die Redaktion von bundestag.de noch einmal befragt. Das Interview, das ihr als Original auf den Seiten des Bundestages findet, dokumentieren wir auch hier noch einmal.
Anlässlich höchst widersprüchlicher Aussagen von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung in Sachen ACTA hat Konstantin im Rahmen der morgigen Parlamentarischen Fragestunde mehrere Fragen an die Bundesregierung gerichtet. Die von Konstantin eingereichten Fragen, die die Bundesregierung morgen beantworten wird, dokumentieren wir hier.
Heute hat die Europäische Kommission entschieden, das umstrittene ACTA-Abkommen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen zu wollen. Wir begrüßen es, dass sich die Europäische Kommission der seit langem bestehenden Forderung der Grünen nach einer Überprüfung des umstrittenen Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof nun endlich anschließt. Eine solche Überprüfung von ACTA hinsichtlich der Vereinbarkeit mit geltenden EU-Grundrechten ist überfällig. Eine Billigung des Abkommens durch den Gerichtshof darf jedoch keinen Freifahrtsschein für ACTA sein. Eine juristische Überprüfung ersetzt eine politische Bewertung des Abkommens und seiner weitereichenden Folgen nicht. Diese muss durch die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente auch weiterhin vorgenommen werden.
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