Als grüne Fraktion im Bundestag drängen wir angesichts des derzeitigen Überwachungsskandals seit langem auf eine umfassende Aufklärung. Genauso drängen wir CDU, CSU und SPD, sich endlich für einen effektiven Grundrechtsschutz in der digitalen Welt einzusetzen. Obwohl die Bundesregierung versprochen hat, den Daten- und Verbraucherschutz zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit machen wollten, ist auf diesem Gebiet kaum etwas passiert. Wir haben die „Bürgerrechte in der digitalen Welt“ zu einem Schwerpunkt unserer Arbeit gemacht. Im Rahmen dieser Schwerpunktsetzung ist die Bundestagsfraktion derzeit bundesweit auf Tour. Am 14.04.2015 kommen wir nach Augsburg.
Angesichts der Pläne verschiedener Regierungen, die derzeit in Verhandlung befindlichen EU-Datenschutzstandards aufzuweichen, welche sich aus einem von der britischen Bürgerrechtsorganisation statewatch.org geleakten […]
Nicht erst seit dem durch Edward Snowden bekannt gewordenen Überwachungs- und Abhörskandal westlicher Geheimdienste ist klar, dass digitale Infrastrukturen weitreichend kompromittiert sind. Beinahe täglich erfahren wir von gravierenden Sicherheitslücken in Software und von zahlreichen Hackerangriffen. Die Hütte brennt, Konsequenzen sind lange überfällig! Die Bundesregierung hat nun ein IT-Sicherheitsgesetz vorgelegt, dass nahezu von allen Seiten völlig zurecht als verfassungsrechtlich bedenklich, unausgegorenen, widersprüchlichen und teils kontraproduktiv kritisiert wird.
Die Forderung nach der Vorratsdatenspeicherung war falsch, ist falsch und bleibt falsch. Daran ändert auch das laute Krähen von Sigmar Gabriel nichts. Die Grünen Rheinland-Pfalz haben ein ganz klares Signal gesendet, dass mit uns der nationale Alleingang gegen die Bürgerrechte nicht zu machen ist. Union und SPD ignorieren, dass der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung als grundrechtswidrig ansehen.
Die Fraktion hat heute eine Aktuelle Stunde zum Thema ,,Pläne der Bundesregierung für einen nationalen Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung" beantragt. Dazu hat Britta Haßelmann als erste Parlamentarische Geschäftsführerin noch einmal folgendes klargestellt: Die anlasslose Speicherung von personenbezogenen Daten stellt einen gravierenden Eingriff in die Freiheitsrechte jedes Einzelnen dar. Sie schafft aber keinesfalls mehr Sicherheit. Wer Menschen wirksam schützen will, braucht nicht mehr Daten, sondern mehr qualifiziertes Personal, das die jetzt bereits vorhandenen Daten und Informationen auswerten kann.
Bei ihrem Treffen an diesem Freitag, den 13. März 2015, wollen sich die EU-Innen- und Justizminister auf einen Teil der EU-Datenschutzreform einigen. Die EU-Minister sollten sich davor hüten, die Standards für den Datenschutz in der EU weiter aufzuweichen. Die Vorschläge der deutschen und britischen Regierung sehen vor, dass Daten ohne die Zustimmung der VerbraucherInnen für Werbung oder Kreditwürdigkeitsabschätzung verwendet werden können, auch wenn dies ursprünglich gar nicht vorgesehen war.
Angesichts der offensichtlichen Pläne verschiedener Regierungen, die derzeit in Verhandlung befindlichen EU-Datenschutzstandards aufzuweichen, welche sich aus einem aktuellen Papier der […]
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