Seit kurzem ist die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) in Deutschland Pflicht. Gestern berichtete das Hamburger Abendblatt über ein juristisches Gutachten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), in dem schwerwiegende Bedenken datenschutzrechtlicher Art an der Ausgabepraxis und einer fehlenden Verifizierung durch die Krankenversicherung moniert.
Heute begehen wir den Europäischen Datenschutztag, der auf Initiative des Europarats ins Leben gerufen wurde und seit 2007 rund um den 28. Januar stattfindet. In den nächsten Tagen und Wochen finden verschiedene weitere Aktionstage zum Datenschutz statt. Insgesamt thematisieren die Aufrufe die Notwendigkeit der umfassenden Aufklärung der weiterhin im Raum stehenden Vorwürfe im Rahmen der derzeitigen Ausspäh- und Geheimdienstskandale. Sowohl die Grüne Bundestagsfraktion als auch die Grüne Europafraktion beteiligen sich an den Aktionstagen.
Bereits 2012 gab es einen Einbruch in die Datenbank des Schengen-Informationssystems in Dänemark. Die Bundesregierung informierte monatelang weder die Öffentlichkeit noch die unmittelbar Betroffenen von dem Hack. Sie hat damit auf nicht nur die verfassungsrechtlich verbürgten Rechte der betroffenen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, sondern auch die demokratischen Teilhaberechte des Parlaments missachtet. Vor diesem Hintergrund und um Licht ins Dunkel zu bringen und Verantwortlichkeiten zu klären, hat Konstantin die Bundesregierung Ende letzter Woche zu dem Vorgang befragt.
Gestern erklärte die federführend zuständige EU-Kommissarin Reding, sie sehe aufgrund der bisherigen Positionierungen verschiedener Mitgliedsstaaten keine Chance mehr für die Verabschiedung der EU-Datenschutzreform in dieser Legislaturperiode des Europäischen Parlaments. Die Bundesregierung und Angela Merkel tragen einen erheblichen Teil der Verantwortung für das jetzige Scheitern der EU-Datenschutzreform. Sie hat dieses wichtigste Reformvorhaben des Europäischen Parlaments in dieser Legislatur gezielt hintertrieben.
Gestern warnte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), dass Millionen E-Mail-Adressen und Passwörtern in die Hände von Kriminellen geraten seien. Parallel zur öffentlichen Bekanntmachung schaltete das BSI unter sicherheitstest.bsi.de eine entsprechende Seite frei, auf der Bürgerinnen und Bürger prüfen können, ob auch ihre Daten von dem Angriff betroffen sind. Insgesamt seien, so das BSI, 16 Millionen Email-Adressen betroffenen, von denen wiederrum 8 Millionen auf .de enden. Anlässlich dieser Zahlen ist davon auszugehen, dass eine ganz erhebliche Anzahl Nutzerinnen und Nutzer von deutschen Anbietern betroffen ist.
Heute Nachmittag debattierte der Deutsche Bundestag im Rahmen einer Aktuellen Stunde zum No-Spy-Abkommen – auch vor dem Hintergrund, dass sich in den letzten Tagen die Hinweise verdichteten, dass es eventuell niemals zum Abschluss eines solchen Abkommens kommen könnte. Zu diesem Thema hatte ich dem WDR heute Morgen bereits ein Radiointerview gegeben, das Ihr auf den Seiten des WDR nachlesen bzw. hören könnt. Konstantin hatte in den letzten Tagen hierzu verschiedene Interviews gegeben und einen Gastbeitrag für das Handelsblatt verfasst. Zudem haben wir Mindestanforderungen formuliert, die ein No-Spy-Abkommen aus grüner Sicht zumindest erfüllen müsste, wenn es überhaupt irgendwas bewirken soll. An dieser Stelle dokumentieren wir die Plenarrede Konstantin während der heutigen Debatte. Wie immer gilt: Über Eure Kritik und Anregungen freuen wir uns.
Die deutsche Bundesregierung hat in den vergangenen Monaten alles daran gesetzt, den derzeitigen Überwachungs- und Geheimdienstskandal möglichst auszusitzen. Nachdem klar war, dass die Affäre alles andere als beendet war, sah sie sich im Bundestagswahlkampf jedoch gezwungen, eine möglichst medienwirksame Maßnahme gegen das offenbar gewordene Ausmaß der Überwachung zu präsentieren. Die Idee eines "No-Spy-Abkommens" war geboren. Derzeit verfestigt sich der Eindruck, dass die US-amerikanische Seite den Deutschen nicht einmal dieses politische Feigenblatt bereit ist zu gewähren. Auch innerhalb der Bundesregierung scheint man langsam zu erkennen, dass die Erfolgsaussichten bezüglich des Zustandekommens eines No-Spy-Abkommens äußerst gering sind. In einem Gastbeitrag hat Konstantin die Sinnhaftigkeit des Abkommens in der von der Bundesregierung anvisierten Form kritisch hinterfragt. Gleichzeitig habe ich Mindestanforderungen formuliert, die ein No-Spy-Abkommen zumindest erfüllen müsste. Diese findet Ihr hier.
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