Seit 1996 wird an der Einbführung des Adress-Standards Internet Protocol Version 6, kurz IPv6, gearbeitet. Eine kontroverse Debatte hat sich vor allem um die Frage entspannt, ob im Zuge der Umstellung auf IPv6 der Datenschutz auf der Strecke bleibt. Mit der Einführung des neuen Protokolls steigt die Verfügbarkeit von IP-Adressen ins beinahe Unermessliche , wodurch es möglich ist, dass jedes Gerät eine feste IP-Adresse erhalten kann, wodurch wiederrum die Gefahr wächst, dass individuelles Nutzerverhalten leichter identifizierbar ist. Bislang erfolgt die Vergabe von IP-Adressen meist dynamisch, d.h. der Nutzer bekommt bei jeder Einwahl eine neue IPv4-Adresse, die er maximal 24 Stunden behält. Das Prinzip der dynamischen Adressvergabe ist jedoch auch bei IPv6 möglich. Morgen ist der sogenannte "Word IPv6 Launch Day".
Am gestrigen Sonntagabend wurden die im Rahmen der schleswig-holsteinischen Koalitionsverhandlungen von einzelnen Untergruppen verhandelten Ergebnisse abschließend in großer Runde besprochen und der Entwurf eines Koalitionsvertrag schließlich von den jeweiligen Landesvorsitzenden von SPD, SSW und Grünen vorgestellt. Der Entwurf des Koalitionsvertrags, der an diesem Samstag noch von den jeweiligen Parteitagen beschlossen werden muss, steht ab heute zum download bereit. An dieser Stelle möchten wir Euch stichpunktartig die wichtigsten Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe Innen & Justiz vorstellen, deren Arbeit Konstantin mit zwei Abgeordneten aus Schleswig-Holstein als Verhandlungsführer der Grünen in den vergangenen gut zweieinhalb Wochen intensiv begleitet hat.
Am 29. Mai führte der Innenausschuss einen Workshop zur geplanten EU-Datenschutzverordnung durch, für die ich der Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments bin. Gemeinsam mit dem Ausschuss-Sekretariat und den zuständigen Abgeordeneten der anderen Fraktionen hatte mein Büro ein sehr interessantes Programm zusammengestellt. Wegen des großen Andrangs war es uns sogar gelungen, den Plenarsaal nutzen zu dürfen, der auch wirklich recht voll wurde. Als Bericht haben wir außerdem die zugehörigen Tweets zusammengestellt.
Vor wenigen Tagen war es soweit: Die EU-Kommission hat Klage gegen Deutschland wegen der Nichtumsetzung der Sachen Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhoben. Die Kommission sieht die Bundesrepublik auch weiterhin in der Pflicht, die bestehende Richtlinie vollständig umzusetzen. Eine ganz ähnliche Argumentation ist auch immer wieder von der konservativen Seite der derzeitigen Bundesregierung zu vernehmen. Die teilweise ins Hysterische abgleitenden Vorwürfe und Kommentare aus Unionskreisen in Sachen Klage verfolgen nur ein Ziel: Sie sollen von der eigenen Verantwortung in Sachen Vorratsdatenspeicherung ablenken.
Wir Grünen engagieren uns seit langem gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Mit der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung wollen EU-Innenkommissarin Malmström und Bundesinnenminister Friedrich Telekommunikationsanbieter zur Archivierung persönlicher Daten aller Bürgerinnen und Bürger auf Vorrat verpflichten. Ein Video der Kampagne "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" von AK Vorrat, CCC und FoBuD e.V. erklärt, warum das höchst problematisch ist. Das Video ist unter der Creative-Commons-Lizenz CC BY-NC-ND 3.0 veröffentlicht und kann gerne weiterverbreitet werden.
Im Rahmen der letzten parlamentarischen Fragestunde habe ich die Bundesregierung zum Thema Videoüberwachung am Arbeitsplatz befragt und wollte insbesondere wissen, welche Konsequenzen sie aus den letzten Datenschutz-Skandalen zieht. Die Antwort der Bundesregierung ist weitestgehend nichtssagend. Eine Einschränkung der Videoüberwachung von Beschäftigten ist nicht vorgesehen.
Die Debatte um die Reform des Urheberrechts (und die Einführung einer Pauschalabgabe) wird seit langem kontrovers geführt – dies wurde gerade auch in den letzten Tagen wieder deutlich. In einem aktuellen Gastbeitrag für zeitonline plädiert Jan für eine bessere Rechtsdurchsetzung im Netz und kritisiert das Gebaren von Unternehmen wie Facebook, Google und Apple im Bereich des Datenschutzes und des Urheberrechts. Den Originalbeitrag findet Ihr auf den Seiten von zeitonline. Wir dokumentieren Jans Beitrag hier.
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