Heute hat das Europäische Parlament das neuverhandelte Fluggastdatenabkommens der EU mit Australien angenommen. Die heute abgesegnete Speicherung der Fluggastdaten aller nach Australien einreisenden EU-Bürger für fünfeinhalb Jahre ist und bleibt unverhältnismäßig. Mehrfach haben Verfassungsgerichte von EU-Staaten sowie der Europäische Menschenrechtsgerichtshof die anlasslose Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten für grundrechtswidrig erklärt. Auch das damit praktizierte 'Profiling' ist als Fortentwicklung der Rasterfahndung unvereinbar mit der Unschuldsvermutung. Wir haben das Abkommen daher als Grüne Fraktion abgelehnt und werden auch weiterhin gerichtliche Schritte prüfen, um dieser grundrechtswidrigen Praxis einen Riegel vorzuschieben. Dass auch Liberale und Sozialdemokraten das neue Abkommen mit Australien zur Vorratsdatenspeicherung und Rasterung der Daten völlig unverdächtiger Fluggäste angenommen haben, ist eine herbe Enttäuschung und ein Rückschlag für den Ruf des Europäischen Parlamentes als verlässliche Instanz zum Schutz der Bürgerrechte.
Das in Freiburg ansässige Centrum für Europäische Politik (CEP) nimmt regelmäßig Bewertungen europapolitischer Vorhaben vor und erstellt hierzu kurze Dossiers. In einem aktuellen „EU-Bericht“ vom 14.06.2011 bewertet das CEP die Pläne der Europäischen Kommission und lässt - um es gleich vorweg zu nehmen – kein gutes Haar daran.
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