Seit heute liegt er vor: Der Entwurf eines rot-grünen Koalitionsvertrags für Niedersachsen. Der Entwurf, der an diesem Wochenende noch von den jeweiligen Parteitagen beschlossen werden muss, steht ab heute auf den Seiten der Grünen in Niedersachsen für alle Interessierten zum download bereit. An dieser Stelle möchten wir Euch, nachdem wir dies auch in der Vergangenheit schon bei anderen Ländern getan haben, nun auch stichpunktartig die wichtigsten Ergebnisse aus dem Bereich der Innen- & Netzpolitik aus dem niedersächsischen Koalitionsvertrag vorstellen.
Morgen findet er wieder statt, der alljährliche ,,Safer Internet Day". In einer gemeinsamen Erklärng haben Konstantin und Tabea heute klargemacht, dass die Bundesregierung, diesen Tag, den wir als Grüne seit Jahren unterstützen, nicht als Feigenblatt für eigene Versäumnisse machen darf. Schaut man sich einmal an, was CDU/CSU und FDP von den vollmundigen Versprechungen in Sachen besseren Daten- und Verbraucherschutz tatsächlich umgesetzt haben wird schnell klar: Diese Bundesregierung bedient auch im Bereich des digitalen Daten- und Verbraucherschutzes lieber Klientelinteressen als den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Ausspähung sicherzustellen.
Heute hat die schwarz-gelbe Koalition nach anhaltenden Protesten an dem völlig verkorksten Gesetzentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung den Tagesordnungpunkt erneut von den Tagesordnungen des Bundestages abgesetzt. Es ist eine gute Nachricht für die Beschäftigten, dass der miserable Gesetzentwurf der Regierungskoalition vom Tisch ist. Eigentlich wäre eine neue und arbeitnehmerfreundliche Regelung des Beschäftigtendatenschutzes überfällig und dringend. Offensichtlich überfordern Fragen von Grundrechten und Beschäftigtendaten sowohl die Union als auch die FDP. Die Koalition sollte nun endgültig die Finger vom Beschäftigtendatenschutz lassen. Weitere Gespräche werden kaum nützen.
Was bei dieser Koalition länge währt, wird so richtig schlecht. Datenschützer, Verbraucherschützer und selbst der TÜV lehnen die Stiftung Datenschutz ab. Gegen ihren kärglichen Aufgabenkranz bestehen angesichts der offenen Konkurrenz mit den Aufsichtsbehörden der Länder Verfassungsbedenken. Ihre Satzung macht sie zu einer nachgeordneten Behörde des Bundesinnenministeriums und öffnet sie dem ungehinderten Lobbying der Wirtschaft. Dagegen bestehen angesichts der glasklaren Rechtsprechung des EuGH zur Unabhängigkeit der Aufsicht, deren Tätigkeiten sie berührt, europarechtliche Bedenken.
Die zentrale Frage, die derzeit die Datenschutzdebatte beherrscht, lautet: Wird diese Koalition angesichts des zuletzt massiv angeschwollenen Protests gegen ihren Gesetzentwurf zum Beschäftigtedatenschutz aufgeben oder das Vorhaben durchziehen? In den jüngsten Planungsunterlagen für die kommende Sitzungswoche findet sich als Tagesordnungspunkt 1 die Verabschiedung des Koalitionsentwurfes in 2./ 3. Lesung. Mit den Ankündigungen des Vorsitzenden des Innenausschusses, sich ausreichend Zeit für die weiteren Beratungen zu nehmen, um ein Vorgehen wie beim überhastet verabschiedeten Meldegesetz zu vermeiden, scheint es also nicht sehr weit her zu sein. Konstantin hat hierzu heute Stellung genommen.
Noch sind die näheren Umstände des Kofferbombenfundes am Bonner Hauptbahnhof ungeklärt. Aber der Bundesinnenminister und eine bekannte Riege aus allzeit bereiten Unionspolitikern waren sofort mit den üblichen Vorschlägen auf dem Markt. Bundesinnenminister Friedrich und seinen Sekundanten fällt einfach nichts anderes ein als der reflexartige Ruf nach schärferen Gesetzen und mehr Videoüberwachung. Konstantin kommentiert die derzeitige Debatte.
Vor Kurzem veröffentlichte der Ministerrat ein Papier zum Stand der derzeitigen Verhandlungen in Sachen EU-Datenschutzreform (pdf) aus dem auch das Verhalten der Bundesregierung ersichtlich wird. Die Bundesregierung arbeitet gezielt am Rückbau des Datenschutzes auf EU-Ebene. Offenbar will der Ministerrat Bundesinnenminister Friedrichs Vorschlag folgen, den Erlaubnisgrundsatz zu streichen. Dies darf nicht geschehen. Es gibt im Zeitalter des Internets keine risikofreien Bagatelldatenverarbeitungen. Ohne diesen Schutzansatz werden sich die Rechte der Bürgerinnen und Bürger erheblich verschlechtern.
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