Die Verbreitung von öffentlichen WLAN ist durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit und die sogenannte Störerhaftung über Jahre behindert worden. Umso spannender […]
Vor zwei Tagen hatten wir noch gewarnt, dass es ein einfaches "Weiter so" nicht geben dürfe. Angesichts der gestern bekannt gegebenen Einigung zwischen der EU-Kommission und den USA über ein „Safe Harbor“-Nachfolgeabkommen hat Konstantin schwere Bedenken, dass die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eingehalten werden. Die präsentierte Verhandlungslösung ist eine reine Mogelpackung. Das Ziel, den Grundrechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger effektiv zu erhöhen, wird phänomenal verfehlt. Auch die Rechtssicherheit für Unternehmen rückt in weite Ferne. Die Vorgaben des EuGH werden absehbar nicht erfüllt. Wir brauchen tatsächliche, materielle gesetzliche Änderungen, keine bloße Ankündigungsrhetorik. Wir fordern die Bundesregierung noch einmal auf, ihrer Verantwortung für den verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Bürgerinnen und Bürger endlich gerecht zu werden.
Firmen können sich seit dem heutigen Montag nicht mehr auf das transatlantische Datenabkommen "Safe Harbor" berufen - aber ein Ersatz fehlt noch immer. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) glich einem Paukenschlag. Es war eine schallende Ohrfeige - sowohl für die Kommission als auch die Bundesregierung. Und es war absehbar. Viel zu lang haben Kommission und Bundesregierung die Augen vor dem offensichtlichen Problem verschlossen. Erneut musste erst ein höchstrichterliches Urteil die Grundrechte von 500 Millionen Europäerinnen und Europäern stärken. Wir brauchen endlich weitreichende, auch gesetzliche Einschnitte der geheimdienstlichen Massenüberwachung, eine verbesserte parlamentarische Kontrolle und effektive Grundrechtsschutzmechanismen – auch und gerade auf internationaler Ebene. Die Bundesregierung muss ihr ganzes politisches Gewicht nutzen. Ein einfaches "Weiter so" kann und darf es nicht geben.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum „Safe-Harbor“-Abkommen hat zur direkten Folge, dass Transfers personenbezogener Daten in die USA auf Grundlage des Abkommens nicht mehr möglich sind. In seinem Urteil machte der EuGH auf gravierenden Schutzlücken aufmerksam und verwies u.a. auf eine unzureichende Begrenzung der Zugriffe von staatlichen Behörden auf Datenbestände. Europäerinnen und Europäern stünden, so das Gericht, keine ausreichenden Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung. Nach der Entscheidung herrschen eine insgesamt große Verunsicherung und ein durchaus nachvollziehbarer Wunsch nach Rechtssicherheit. Gerade angesichts zahlreicher Unternehmen, die personenbezogene Daten bislang auf Grundlage des Abkommens in die USA übermittelt haben, aber auch hinsichtlich eines effektiven Rechtsschutzes für mehr als 500 Millionen Europäerinnen und Europäer besteht akuter Handlungsbedarf. Dennoch herrscht sowohl bei der Bundesregierung als auch der Europäischen Kommission weitgehend Ratlosigkeit. In einem Gastbeitrag für das Magazin des DIVSI plädiert Konstantin dafür, die jüngste Entscheidung als Chance zu begreifen.
Gestern Abend hat sich der Trilog, also die Verhandlerinnen und Verhandler von EU-Parlament, EU-Ministerrat und EU-Kommission, über die europäische Datenschutzreform verständigt. Nach Jahren höchst kontroverser Diskussionen ist es endlich vollbracht: Künftig gelten hohe Datenschutzstandards in allen 28 Mitgliedsländern und für alle Firmen, die ihre Dienste innerhalb der EU anbieten. Das ist ein Meilenstein. Der Grundrechtsschutz von 500 Millionen Europäerinnen und Europäern wird gestärkt und gleichzeitig die Rechtssicherheit für Unternehmen massiv erhöht.
Angesichts der heutigen Kabinettsbeschlüsse und den jüngsten Äußerungen von Kanzlerin Merkel hat Konstantin die aktuelle Digitalisierungspolitik der Bundesregierung heute noch einmal kritisiert. Die Bundesregierung setzt ihren bürgerrechtsfeindlichen Kurs konsequent fort. Die jüngsten Kabinettsbeschlüsse legen die Axt an die verfassungsrechtlich verbrieften Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf Privatheit. Sie gefährden das freie und offene Internet und verhindern Innovationen. All die warmen netzpolitischen Worte und Kongresse der letzten Tage werden zu Schall und Rauch, wenn gleichzeitig derartige, offen verfassungswidrige Gesetzesentwürfe vorgelegt werden. So macht man Deutschland bestimmt nicht zum Digitalisierungsstandort – ganz im Gegenteil.
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